Öffentliche Trinkwasserbrunnen

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Seit dem 12. Januar 2023 ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Verpflichtung für Gemeinden verankert, öffentliche Trinkwasserbrunnen bereitzustellen, "soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist". Damit wurde eine Bestimmung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. In den nächsten Jahren sollen in Deutschland rund 1.000 Trinkwasserbrunnen aufgestellt und die Zahl der 2023 vorhandenen Brunnen damit fast verdoppelt werden. Dies ist neben der Umsetzung des Menschenrechts auf sauberes Wasser auch als Teil der kommunalen Maßnahmen gegen Hitze und als Beitrag zum Umweltschutz zu sehen.

Eingeschränkte rechtliche Verpflichtung[Bearbeiten]

Mit der Resolution 64/292 der Vereinten Nationen[1] wurde 2010 das Recht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkannt - wenn auch ohne verpflichtende Folgen für die UN-Mitgliedstaaten. Dieser Vorgabe folgte die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht!" (kurz Right2Water), die der EU-Kommission 2014 1,68 Mio. Unterschriften überreichen konnte. Sie richtete sich u.a. gegen die Privatisierung der Wasserversorgung in der EU.

Trinkwasserbrunnen in Deggendorf

Die UN-Resolution wie auch die Bürgerinitiative flossen in die Neufassung der Wasserrahmenrichtlinie 2020[2] ein. Dessen Artikel 16 "Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch" verpflichtet in Absatz 2 die Mitgliedstaaten, "dass an öffentlichen Orten, wo dies technisch machbar ist, Außen- und Innenanlagen installiert werden, und zwar in einer in Bezug auf den Bedarf an solchen Maßnahmen verhältnismäßigen Weise und unter Berücksichtigung spezifischer örtlicher Gegebenheiten ...". Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht wiederum erfolgte in Deutschland mit dem Wasserhaushaltsgesetz, dessen § 50 Abs. 1 oben auszugsweise zitiert wurde. Vollständig lautet er:

Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.

Daraus lässt sich eine Verpflichtung der Kommunen ableiten, Zugänge zu Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz zur Verfügung zu stellen, die jedoch mit Einschränkungen gilt, nämlich nur, soweit dies technisch durchführbar und verhältnismäßig - entsprechend dem Bedarf und der örtlichen Gegebenheiten - ist. Begründet wird diese Verpflichtung nicht nur mit dem Recht auf sauberes Wasser für alle Menschen, sondern auch mit der Klimaanpassung (Schutz vor Hitze) und der Reduzierung des Gebrauchs von Plastikflaschen.

Einige Gemeinden haben seitdem damit begonnen, öffentliche Trinkbrunnen aufzustellen.[3] Seit Inkrafttreten des novellierten Wasserhaushaltsgesetzes wurden ca. 200 Trinkbrunnen neu errichtet, so dass es derzeit (Anfang 2025) in Deutschland schätzungsweise ca. 1.500 öffentliche Trinkwasserbrunnen gibt.

Lange Tradition[Bearbeiten]

Bassena an der Südseite des Feuerwehrhauses in Kettenreith, Gemeinde Kilb

Öffentliche Brunnen haben eine lange Tradition, schließlich gibt es erst seit weniger als 200 Jahren ein öffentliches Trinkwassernetz in deutschen Städten. Diese Brunnen sind jedoch in Deutschland überwiegend verschwunden. In der Schweiz blieben sie, oft von Quellen gespeist, in vielen Städten und Dörfern bis heute erhalten oder wurden neu errichtet, nicht selten künstlerisch gestaltet. Entsprechende Karten bei OpenStreetMap zeigen allein in Zürich hunderte von öffentlichen Brunnen, andere Orte in der Schweiz stehen dahinter nicht zurück.

In Wien gibt es bereits heute (Stand: Mai 2023) rund 1.300 öffentliche Brunnen mit Trinkwasserqualität.[4]. Daneben existieren in und an vielen älteren Häusern in Wien und anderen österreichischen Gemeinden noch die "Bassena" genannten Wasserentnahmestellen, die errichtet wurden, bevor Wasserleitungen in die einzelnen Wohnungen gelegt wurden.[5]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. UN-Resolution 64/292 "Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung" vom 28.07.2010 (deutsche Übersetzung, pdf-Format, 4 Seiten); siehe auch Wikipedia: Recht auf Zugang zu sauberem Wasser
  2. Siehe im Volltext: Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
  3. Einige Beispiele finden sich im Trinkbrunnen-Portal des Vereins a tip: tap.
  4. Siehe Stadt Wien, Wien Geschichte Wiki: Wiener Trinkbrunnen; ein von der Stadt Wien bereitgestellter Stadtplan erlaubt die Anzeige aller Standorte (in der Rubrik "Gesundheit & Soziales")
  5. Siehe Wikipedia: Bassena

Materialien und Links[Bearbeiten]

Logo des Vereins a tip:tap