Abgrenzungsrechnung
In der Finanzbuchhaltung werden Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen erfasst. Darauf fußt die Ergebnisrechnung. Diese kann jedoch noch Vorgänge enthalten, die einem anderen Jahr, einem anderen Betrieb zuzurechnen sind oder aus anderen Gründen nicht unter Kosten bzw. Erlöse gerechnet werden dürfen (zeitfremde, betriebsfremde oder außerordentliche Vorgänge). Umgekehrt müssen einige nicht in der Finanzbuchhaltung enthaltenen Rechnungen ergänzt werden, z. B. müssen kalkulatorische anstelle der bilanziellen Abschreibungen vorgenommen, kalkulatorische Verzinsung und innere Verrechnungen hinzugefügt werden. Die Gesamtheit dieser Korrekturen wird als Rechnungsabgrenzung, das Ergebnis als Abgrenzungsrechnung bezeichnet.
Die Abgrenzungsrechnung enthält damit alle notwendigen Korrekturen um aus den jährlich aufgezeichneten Buchungsvorfällen zu einem betriebswirtschaftlich korrekten Rechnungsergebnis zu kommen. Sie macht aus der Ergebnisrechnung die Wirtschaftsrechnung; anstelle von Erträgen und Aufwendungen wird jetzt von Erlösen und Kosten gesprochen.
Quellen[Bearbeiten]
- Abgrenzungsrechnung im Lexikon der Kommunalfinanzen vom Bund der Steuerzahler
- Rechnungsabgrenzung im Gabler Wirtschaftslexikon OnlineNicht die Information gefunden, die Sie suchen? Fragen Sie uns auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!