Außenstände
Die Kommunen in Deutschland haben teilweise hohe Außenstände, also Forderungen, die noch nicht beglichen wurden. Länder, Kommunale Spitzenverbände und Statistische Ämter können nicht angeben, wie hoch die Schulden von Bürger/innen und Unternehmen bei den Kommunen sind, vermuten jedoch, dass sie sich auf mehrere Milliarden summieren.[1] Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hingegen schätzt die kommunalen Außenstände bundesweit auf 24 Mrd. €.[2] Nach Angaben des Verbandes wird etwa jede zehnte Forderung von Kommunen nicht zeitnah beglichen.
Eine Umfrage der dpa in Hessen ergab zum Zeitpunkt Ende 2019 beispielhaft für Wiesbaden offene Forderungen von 34 Mio. €, für Kassel von 18 Mio. (Ende 2018) und für Gießen von 36 Mio. €. Darin waren aber auch Forderungen an andere Gebietskörperschaften (z.B. Land, Kreis) enthalten.[3] Für Frankfurt am Main wurden in einem späteren Bericht für Ende 2019 allein über 160 Mio. € an ausstehenden Steuerzahlungen genannt, der Löwenanteil bezog sich auf die Gewerbesteuer. Dem Landkreis Kassel fehlten zum gleichen Zeitpunkt rund 4 Mio. €; der überwiegende Teil stammte aus dem Sozialbereich, 1 Mio. € aus unterschiedlichen Gebühren und anderen Leistungen (u.a. Fahrerlaubnisse, Baugenehmigungen und Unterbringungen in Gemeinschaftsunterkünften).[4] In Salzgitter (Niedersachsen) werden die Außenstände auf über 10 Mio. € bzw. rund 90 € pro Kopf der Bevölkerung geschätzt, in Braunschweig auf 20 Mio. €, in Osnabrück gar auf 22 Mio. €.[5]
Arten der Außenstände[Bearbeiten]
Unterhaltsvorschüsse[Bearbeiten]
Ein hoher Anteil der Außenstände stammt aus Unterhaltsvorschüssen, die die Kommune an Alleinerziehende zahlt, wenn der/die Unterhaltspflichtige seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Kommune versucht die Vorschüsse dann von den Zahlungspflichtigen einzutreiben. Im Altmarkkreis Salzwedel etwa wurden im Oktober 2015 ca. 800 Fälle bearbeitet, die offenen Forderungen sind seit 2010 von 1,2 auf fast 6 Millionen Euro angewachsen.[6] Im Kreis Mansfeld-Südharz gab es 2014 rund 6000 Fälle, die säumigen Unterhaltszahler schuldeten dem Kreis insgesamt 14 Millionen Euro. Für Brandenburg bezifferte die Landesregierung die landesweit 2018 gezahlten Unterhaltsvorschüsse mit 89 Mio. €, von denen die Kommunen nur 9,8 Mio. € zurückholen konnten.[7]
NRW will vorgeschossenen Unterhalt durch das Land eintreiben lassen[Bearbeiten]
Das Land Nordrhein-Westfalen plant, eine zentrale Stelle bei Finanzministerium einzurichten, die ausstehende Unterhaltsvorschüsse von Kommunen eintreibt. Ab Juli 2019 soll das Landesamt für Finanzen als zentraler Inkassobetrieb fungieren. Kurzfristig sollen dafür 330 Vollzeitstellen eingerichtet werden, die bis 2021 auf 650 anwachsen sollen. Die Kommunen kritisieren an dem Konzpt vor allem, dass die Altfälle bei ihnen bleiben sollen. Dadurch würden Parallelstrukturen entstehen, die Kommunen würden weniger als möglich entlastet.[8]
Steuern und Gebühren[Bearbeiten]
Außenstände entstehen auch bei Steuern und Gebühren. So waren im Oktober 2015 beim Altmarkkreis Salzwedel rund 220.000 € Müllgebühren offen bei einem Abfallgebührenhaushalt von gut 6 Mio. €. In Halle betrugen die offenen Forderungen Ende 2014 rund 70 Mio. €, davon betrafen rund 40% nicht gezahlte Steuern. Für Magdeburg wurden die Außenstände für 2013 mit 17,6 Mio. € angegeben.
Ein Teil der Außenstände sind nicht gezahlte Kita-Gebühren, die sich für Kommunen in Sachsen-Anhalt auf mehrere Mio. € summieren. Allein in Magedburg betrugen sie Mitte 2017 ca. 900.000 €, monatlich würden an die 1.000 Mahnungen versandt, so die Stadt. Das ganze Ausmaß kennen die Kommunen nicht, da viele Kitas in freier Trägerschaft betrieben werden.[9] Auch aus Sachsen sind hohe Außenstände von Kita-Gebühren bekannt: In Leipzig waren im August 2017 Forderungen von 2,2 Mio. € offen, in Dresden rund 700.000 €, in Chemnitz über 400.000 €. In Bautzen, Görlitz und Zwickau lagen die Außenstände der städtischen Kitas zu diesem Zeitpunkt zwischen 100.000 und 160.000 €.[10] Auch aus Bayern bibe es entsprechende Zahlen: In München blieben 2015 und 2016 insgesamt Kita-Gebührenbescheide über ca. 3 Mio. € unbezahlt, was ca. 4% des jährlichen Gebührenaufkommens entspricht; in Würzburg liefen 2017 Mahnverfahren gegen die Eltern von mehr als 10% der städtisch betreuten Kita-Kinder, in Augsburg blieben bis Ende September 2017 gut 6% der Kita-Gebührenbescheide unbeglichen.[11]
Für Thüringen werden folgende Zahlen genannt: Die Außenstände Jenas summierten sich Ende 2015 auf 5,5 Millionen Euro, von denen nur 1,6 Millionen vollstreckungsfähig gewesen seien. Offene Forderungen aus Kita-Gebühren in Jena wurden zum August 2018 mit knapp 700.000 € beziffert.[12] Die offenen Forderungen der Stadt Eisenach beliefen sich Ende 2015 auf 7,8 Millionen Euro, davon resultierten fast 3,5 Millionen aus nicht gezahlten Steuern. In Erfurt beliefen sich die vollstreckbaren Außenstände Ende Februar 2016 auf fast 8,8 Millionen Euro. Das Forderungsmanagement der Stadt treibt dort jährlich etwa 3,6 Mio. € ein. Gotha hatte Anfang 2016 Außenstände von ca. 1,9 Mio. €, davon gut 400.000 € in Amtshilfe; 2015 waren knapp 1,2 Mio. € beigetrieben worden. Der Kreis Weimarer Land hatte Anfang 2016 Außenstände von 4,77 Mio. €, davon 2,91 Mio. € eigene Forderungen, der Rest in Amtshilfe.[13]
Die (selbst hoch verschuldete) Stadt Saarbrücken (Saarland) beziffert ihre Außenstände zum 31. Dezember 2018 auf 23,64 Mio. €. Davon entfallen fast 17,8 Mio. € auf nicht gezahlte Gewerbesteuer, auf Platz zwei stehen mit fast 2,1 Mio. € unbeglichene Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, rund 670 000 Euro auf Forderungen an Eltern für Kinder- und Schülerbetreuung.[14]
Bußgelder[Bearbeiten]
Eine weitere Kategorie sind nicht bezahlte Bußgelder aus der Verkehrsüberwachung. So beziffert das rheinland-pfälzische Innenministerium die nicht bezahlten "Knöllchen" insb. von Falschparkern allein für das Jahr 2017 auf 800.000 €; Außenstände aus früheren Jahren mitgerechnet ergibt sich eine Summe von 1,8 Mio. €.[15]
Ausländische Bußgelder[Bearbeiten]
Eine eigene Kategorie hierbei sind Bußgelder von ausländischen Autofahrer*innen, die für das Transitland Deutschland eine besondere Bedeutung haben. Nach Schätzungen des Forderungsmanagement-Unternehmens Demondo (das damit natürlich seine eigenen Dienstleistungen promotet) belaufen sich allein diese offenen Forderungen auf "mindestens mehrere hundert Millionen Euro". Kommunale Behörden haben laut Demondo Probleme, die Daten der nicht in Deutschland registrierten Fahrer aus dem Ausland zu ermitteln. Es gebe keine kostengünstigen Abläufe für die Einziehung von ausländischen Bußgeldern in Deutschland. Außerdem sei es den Kommunen nicht möglich, die digitale Infrastruktur einzurichten, die ein reibungsloses Mahnverfahren erst möglich machen. Unternehmen wie Demondo könnten diese Leistungen erbringen, dafür sei nur die Angabe des Nummernschildes erforderlich.[16]
Amtshilfe[Bearbeiten]
Kommunen treiben Außenstände auch in Amtshilfe für andere Kommunen oder Behörden ein; dies gilt auch für Rundfunkbeiträge, die einen erheblichen Anteil dieser Amtshilfeersuchen ausmachen.[17] Grundlage dafür ist das Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Beispielsweise erhielten niedersächsische Kommunen allein im Jahr 2015 vom NDR über 140.000 Vollstreckungsaufträge. Die Rundfunkanstalt zahlt für jeden Vollstreckungsauftrag eine Pauschale von 27,10 € (in anderen Bundesländern noch etwas weniger), die jedoch nach Angaben der Kommunen nicht die tatsächlichen Kosten deckt. Das Eintreiben der Rundfunkbeiträge ist ein mühsames Geschäft. So konnten noch im Jahr 2015 nur 26% der Forderungen eingetrieben werden, bis Mitte des Folgejahres dann weitere 9%. Laut Städte- und Gemeindebund Niedersachsen bereiten "Reichsbürger" dabei besondere Probleme.[18]
Kommunale Maßnahmen[Bearbeiten]
Für die Kommunen bedeuten die Außenstände eine hohe finanzielle und personelle Belastung, insbesondere wenn es sich um hohe Fallzahlen bei geringen Einzelbeträgen handelt. So sind beispielsweise in Erfurt (Thüringen) 23 Mitarbeiter/innen, davon 7 im Außendienst, allein mit dieser Aufgabe beschäftigt, in Gotha drei (davon eine im Außendienst).[19] In Niedersachsen wurden durch eine Änderungen des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (NVwVG) die Befugnisse einzelner Behörden erweitert, Daten direkt an die Vollstreckungsbehörden zu übermitteln. Dadurch konnten beispielsweise in Salzgitter die Außendiensteinsätze deutlich reduziert und im Außendienst zwei Stellen gestrichen werden. Einige Städte wie Salzgitter, Oldenburg und Göttingen mahnen zudem Beträge nur einmal an und geben sie dann in die Vollstreckung, verzichten also auf eine zweite Mahnung.[20]
Nach der schon erwähnten Umfrage der dpa in Hessen verjähren kommunale Außenstände nur selten. Verwaltungsgebühren verjähren nach drei Jahren, Steuern und Grundbesitzabgaben nach fünf Jahren, Forderungen z.B. an das Land aus Transfers oder Zuweisungen verjähren gar nicht. Üblicherweise leiten Kommunen vor der Verjährung die Zwangsvollstreckung ein. Zum Zeitpunkt der Umfrage hatte z.B. Darmstadt knapp 20 Mio. € in der Vollstreckung, Frankfurt am Main ca. 45 Mio. €.[21]
"Ventilwächter" blockieren Schuldner-Autos[Bearbeiten]
Einige Kommunen bringen an den Fahrzeugen säumiger Schuldner/innen "Ventilwächter" an, kleine Geräte, die das Reifenvintil öffnen, sobald das Fahrzeug bewegt wird. Diese Maßnahme ist jedoch umstritten, da sie zu einer Verkehrsgefährdung führen und möglicherweise als Sachbeschädigung angesehen werden kann. In Aspach (Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg) wird daher zusätzlich ein Warnhinweis an der Windschutzscheibe und ein Siegel am Türschloss angebracht. Auch in Städten, die sich diesen zusätzlichen Aufwand ersparen, werden nach Anbringen eines Ventilwächters offene Forderungen meist in kürzester Zeit beglichen.[22]
Kommunen beauftragen vereinzelt Inkasso-Unternehmen[Bearbeiten]
Einzelne Kommunen greifen zum Eintreiben nicht beglichener Forderungen inzwischen auf Inkasso-Unternehmen zurück. Als Vorreiter hierfür gilt Wiesbaden. So haben Essen und Zülpich entschieden, mit dem Eintreiben nicht bezahlter Schulden private Dienstleister zu beauftragen.[23] Auch der Landkreis Wittenberg plant laut Presseberichten diesen Schritt.[24] Die meisten Kommunen lehnen dies jedoch ab. Wichtigster Grund dafür sind rechtliche Bedenken: Das Vollstreckungsgesetz lasse dies nicht zu, auch datenschutzrechtlich sei die für das private Forderungseintreiben notwendige Datenübermittlung fragwürdig. Private seien gegenüber kommunalen Behörden auch nicht im Vorteil, u. a. weil Ämter sich leichter Vollstreckungstitel beschaffen können und über viele der notwendigen Informationen bereits verfügen (Wohnsitz, Grundbesitz etc.). Kosten, die durch das Inkasso-Büro entstehen, dürfen nicht an die Schuldner/innen weitergegeben werden. Schließlich könne die Abgabe des Forderungsmanagements an Inkasso-Büros auch zu Imageproblemen für die Kommune führen.[25]
Wetteraukreis: Zusammenarbeit mit Schufa[Bearbeiten]
Einen neuen Weg, der grundsätzlich allen Kommunen offensteht, hat der Wetteraukreis (Regierungsbezirk Darmstadt, Hessen) eingeschlagen. Er bewegte die Schufa, ihr Angebot auf den öffentlichen Sektor auszuweiten, und etablierte nach Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten eine Kooperation mit dem Unternehmen. Die Schufa verfügt über Daten, die es erlauben, die tatsächliche Zahlungsfähigkeit von Schuldner*innen oft sehr genau einzuschätzen, und weiß darüber hinaus oft besser als die Kommune, wo eine Person tatsächlich lebt und erreichbar ist. Die Erfolgsquote von Mahnverfahren stieg deutlich, weil es zum einen gelang, diese zu standardisieren und zu digitalisieren, zum anderen kann sich der Kreis auf die aussichtsreichen Fälle konzentrieren.[26]
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ focus money, Müll, Steuern, Unterhalt: Säumige Bürger schulden Kommunen Milliarden, 02.10.2015
- ↑ NDR, Säumige Bürger schulden Kommunen 1,5 Milliarden, 16.01.2019; die Artikelüberschrift bezieht sich auf Niedersachsen
- ↑ Süddeutsche Zeitung: Städte haben offene Forderungen in Millionenhöhe, 26.12.2019
- ↑ Zeit, Nicht gezahlte Steuern: Kommunen fehlen Millionen, 16.12.2020
- ↑ NDR, s.o.
- ↑ Quelle für diese und die folgenden Zahlen: focus money, 02.10.2015, s.o.
- ↑ Märkische Allgemeine, Unterhaltsvorschuss belastet Kommunen mit 79 Millionen Euro, 11.04.2019
- ↑ Aachener Zeitung: Land will Unterhalt selbst eintreiben, 31.01.2019
- ↑ Mitteldeutsche Zeitung: Kitas drohen mit Kündigung und Ausschluss des Kindes, 26.06.2017
- ↑ Sächsische Zeitung, Schlechte Zahlungsmoral bei Kita-Gebühren, 05.08.2017; nach diesem Bericht reagieren die Kommunen sehr unterschiedlich auf unbezahlte Gebührenrechnungen: Einigen kündigen den Betreuungsvertrag nach zwei Monaten Zahlungsrückstand fristlos, andere nur mit Zustimmung der Kita oder gar nicht.
- ↑ focus: Millionenbeträge wegen säumiger Eltern einfordern, 04.11.2017
- ↑ Thüringen24: Säumige Eltern: Viele Kitas in Thüringen müssen Gebühren eintreiben, 05.08.2017
- ↑ Thüringer Allgemeine, 05.04.2016, s. o.
- ↑ Saarbrücker Zeitung, Viele haben hohe Schulden im Rathaus, 22.02.2019
- ↑ Welt, Falschparker schulden Kommunen Millionensumme, 20.07.2018; SWR, Falschparker schulden Kommunen 1,8 Millionen Euro, 20.07.2018, mit weiteren Informationen zum Einsatz von Parkkrallen und zum Eintreiben von Bußgeldern ausländischer Halter/innen.
- ↑ The European, Offene Außenstände: In den Schubladen der Kommunen schlummern mehrere hundert Millionen Euro, 28.06.2021
- ↑ Thüringische Landeszeitung: GEZ nicht bezahlt? MDR wendet sich regelmäßig an Thüringer Kommunen, 06.04.2016
- ↑ Neue Osnabrücker Zeitung, Kommunen wollen Rundfunkbeitrag nicht länger eintreiben, 19.10.2016; Presseportal: NOZ: Rundfunkbeitrag: Kommunen im Norden mussten 2018 Zehntausende offene Rechnungen vollstrecken, 22.07.2019
- ↑ Thüringer Allgemeine, Kommunen bleiben auf Millionen-Schulden sitzen, 05.04.2016
- ↑ NDR, Säumige Bürger schulden Kommunen 1,5 Milliarden, 16.01.2019
- ↑ Süddeutsche Zeitung: Städte haben offene Forderungen in Millionenhöhe, 26.12.2019
- ↑ KOMMUNAL, Bürger schulden Kommunen 24 Milliarden Euro!, 17.01.2019
- ↑ Handelsblatt, 14.01.2016, s. o.; KOMMUNAL, Inkasso-Firmen treiben Schulden für Städte ein, 06.02.2019
- ↑ Thüringer Allgemeine, 05.04.2016, s. o.
- ↑ Thüringer Allgemeine, 05.04.2016, s. o. Vgl. auch Welt: Verband: Inkasso-Unternehmen wollen Fuß in Tür der Kommunen, 20.01.2018
- ↑ Der Neue Kämmerer: Wege für ein nachhaltiges Forderungsmanagement, 19.07.2022
Literatur[Bearbeiten]
- Beate Behnke‑Hahne: Forderungsmanagement in der öffentlichen Verwaltung. Prozesse, Optimierung, Trends - inkl. Arbeitshilfen online, Haufe Verlag 2016, 222 Seiten, ISBN: 978-3-648-07964-5, 49,95 € (Verlagsinformation zum Buch)