Basel III

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Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich hat als Reaktion auf die Finanzkrise im Dezember 2010 Vorschläge für eine Reform der Bankenregulierung gemacht. Sie sollen das bisherige als „Basel II“ bezeichnete Regelwerk verändern, daher hat sich für das neue Reformpaket die Bezeichnung „Basel III“ eingebürgert. Das geplante Regelwerk sieht u. a. verschärfte Eigenkapitalanforderungen an Banken und die Einführung neuer Kennzahlen für die Bankenaufsicht vor.

Die EU plant, die Vorschläge des Basler Ausschusses durch eine Änderung der Eigenkapitalrichtlinien (2006/48/EG und 2006/49/EG) umzusetzen. Der Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2011 wird als "CRD IV-Paket" bezeichnet und umfasst einen Richtlinienvorschlag und einen ergänzenden Verordnungsentwurf. Die neuen Regeln sollen schrittweise zwischen 2012 und 2020 umgesetzt werden.

Details der Umsetzung werden noch diskutiert. Für den Fall, dass die neue EU-Richtlinie auch für kleine und regional ausgerichtete Banken (wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken gelten wird, befürchten die Kommunalen Spitzenverbände negative Folgen für die Kreditvergabe der Banken und damit für die Refinanzierungsmöglichkeiten der Kommunen.

Die Regelungen sehen u. a. vor, dass in Zukunft (voraussichtlich ab 2018) ein Höchstwert für die Leverage Ratio gilt mit der Folge, dass die Banken entweder ihr "hartes Kernkapital" erhöhen oder den Umfang der Kreditvergabe einschränken müssen. Dabei spielt es - nach der Definition der "Leverage Ratio" - keine Rolle, welches Risiko mit den vergebenen Krediten verbunden ist. Daher wird von den kommunalen Spitzenverbände befürchtet, dass Banken dazu übergehen, risiko-, aber auch renditearme Kommunalkredite durch andere, renditestärkere Anlagen zu ersetzen.

Der Deutsche Städtetag fordert daher, den Entwurf der EU-Richtlinie so zu verändern, dass die geänderten Kriterien nur für die internationalen Großbanken, deren Krisenanfälligkeit ein Risiko für die europäischen Staatshaushalte darstellen, gelten sollen. Für kleine, regional ausgerichtete Banken seien die Regelungen nicht sachgerecht. Diese Banken spielen eine zentrale Rolle in der Versorgung der Kommunen mit Krediten. Da sie sich auf das Geschäft mit Privatkunden und Mittelstand konzentrieren, seien in der jüngsten Finanzkrise ein Stabilitätsfaktor gewesen und benötigten daher keine verschärften Aufsichtsregeln.

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