Hartes Kernkapital
Hartes Kernkapital (engl.: „Core Tier 1“) bedeutet eine besonders strenge Definition dessen, was ein Unternehmen zu seinem Eigenkapital rechnen kann. Nach dem Reformpaket Basel III soll das harte Kernkapital von Banken im Jahr 2015 mindestens 4,5% (statt bsher 2%) der risikogewichteten Anlagen betragen, ergänzt durch zusätzliche Puffer, die bis 2019 aufgebaut werden sollen. Damit sollen die Banken für zukünftige Finanzkrisen stabiler gemacht und das Risiko für die Staaten, Banken durch öffentliche Mittel retten zu müssen, verringert werden. Aus kommunaler Sicht befürchten viele, dass hierdurch die Versorgung der Kommunen mit Krediten erschwert werden könnte.
Siehe auch[Bearbeiten]
- Basel III
- Leverage Ratio
- Barbara Frischmuth: Zur Zukunft des Kommunalkredits, in: Kassensturz kommunal (im Erscheinen)