Beteiligungsmanagement

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Kommunales Beteiligungsmanagement meint die übergreifende, strategische Steuerung aller Unternehmen, die im Eigentum der Kommune stehen oder an denen sie beteiligt ist. Gelegentlich wird der Begriff mit "Beteiligungscontrolling" gleichgesetzt, doch wäre dies ein verkürztes Verständnis, meint Controlling doch im wesentlichen das Zusammentragen aller wesentlichen Kennzahlen und Informationen, deren Kenntnis für eine strategische Steuerung notwendig ist. Um den umfassenden strategischen Ansatz deutlicher zu machen, kann es sinnvoll sein, von "Beteiligungssteuerung" statt von "Beteiligungsmanagement" zu sprechen.

Beim kommunalen Beteiligungsmanagement geht es immer darum, die wirtschaftlichen Ziele und den öffentlichen Zweck der kommunalen wirtschaftlichen Aktivitäten zueinander in Beziehung zu setzen, Öffentlichkeit und Transparenz zu gewährleisten und die politische Steuerung durch den Rat als gewähltes Organ wirksam werden zu lassen.

Drei Säulen[Bearbeiten]

Das Beteiligungsmanagement beruht auf drei Säulen:[1]

  • Die klassische Beteiligungsverwaltung erfasst alle politischen, rechtlichen und organisatorischen Grundsatzfragen des Beteiligungsmanagements: Vorhalten grundlegender Unternehmensdaten, Erarbeitung von Leitlinien für die Beteiligungen, Erledigung der in diesem Zusammenhang anfallenden Verwaltungsaufgaben.
  • Die Mandatsträgerbetreuung umfasst die Beratung der vom Rat in die gesellschaftsrechtlichen Gremien entsandten Personen in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht. Hierzu dient die ständige Auswertung der grundlegenden Unternehmensdaten und ihre transparente Aufbereitung unter Berücksichtigung vorhandener Beschlüsse und Entscheidungen städtischer Gremien. Dies reicht bis zur eingehenden Beratung einzelner Mandatsträger in Fach-, Rechts- und Organisationsfragen im Rahmen einer laufenden Sitzungsvorbereitung oder der Organisation von Fachseminaren zu wesentlichen rechtlichen, organisatorischen, kaufmännischen oder branchenspezifischen Themen – etwa zur Haftung für Aufsichtsratsmitglieder oder Grundfragen geänderter Bilanzierung nach Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Entsandte Ratsmitglieder sollten sich keinesfalls genieren, solche Bildungsangebote einzufordern.
  • Das Beteiligungscontrolling ist ein weiteres zentrales Element des Beteiligungsmanagements. Es zielt auf die Wahrnehmung der öffentlichen Verantwortung der Kommune als der Trägerin öffentlicher Aufgaben, die auf das jeweilige Unternehmen übertragen sind. Die kommunalen Vertreter müssen auf der Basis aufbereiteter Informationen diese Verantwortung ausfüllen können und darauf hinwirken, dass die Unternehmen die vorgegebenen Aufgaben und Ziele erfüllen, sich an dem vorgegebenen Finanzrahmen orientieren und damit der öffentlichen, gesamtstädtischen Zwecksetzung gerecht werden. Grundlage des Controllings ist die Planung und Vereinbarung von Zielen mittels Zielerklärungen und Kennzahlen, anhand derer Erfolgskontrollen durchgeführt werden können. Solche Kennzahlen (z.B. zu Umsatz, Aufwand, Ertrag, Ergebnis, aufgabenspezifischen Leistungs- und Wirkungsparameter) ermöglichen den Vergleich und Aussagen zur Entwicklung des Unternehmens und bilden die Grundlage für das zur Steuerung unverzichtbare Berichtswesen. Die Berichte liefern durch Gegenüberstellung der vereinbarten Plandaten mit den erzielten Ist-Daten wesentliche Steuerungsinformationen.

Ein Public Corporate Governance Kodex (PCGK) kann ein gutes Instrument sein, um eine ganzheitliche, an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtete Steuerung des Beteiligungsportfolios der Kommune zu erreichen.

Transparenz[Bearbeiten]

Eine Steigerung der Transparenz des Handelns der städtischen Vertreter in den gesellschaftsrechtlichen Gremien der kommunalen Beteiligungen ist von zentraler Bedeutung im Zusammenwirken zwischen Stadt, Beteiligungen und Zivilgesellschaft. Städtisches Vermögen ist Bürgervermögen – und die Legitimation des Handelns der Kommune in Formen des privaten Rechts am Markt leitet sich aus öffentlichen Zwecken, letztlich aus Zwecken der Daseinsvorsorge, ab. Daher ist nachvollziehbar und berechtigt, dass die Öffentlichkeit, seien es Bürgerinitiativen, sei es Presse, am Handeln der kommunalen Beteiligungen ein hohes Interesse hat. Sowohl die Rechtsprechung, als auch Neuregelungen durch Gesetze haben in den letzten Jahren dazu beigetragen.

V.a. durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG, 1998) und durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG, 2009) wurden Transparenzstandards hinsichtlich Rechnungslegung und Lageberichterstattung im Handels- und Gesellschaftsrecht geschaffen, die auch für öffentliche Unternehmen gelten. §§ 324, 325 AktG stellen seit 1998 klar, dass die von einer Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat entsandten Personen der entsendenden Gebietskörperschaft berichten dürfen und dass gegenüber den jeweiligen Beteiligungsverwaltungen die betrieblichen Daten offen zu legen sind.

Fußnote[Bearbeiten]

  1. Dieser und der nächste Abschnitt wurde entnommen aus: Gabriele C. Klug, Die Kommune mit ihren Beteiligungen - Ziele, Transparenz, Steuerung im Daseinsvorsorge-„Konzern Stadt“, in: Munier u. a. (Hrsg.), Kassensturz kommunal, erscheint ca. Sept. 2012

Weblinks[Bearbeiten]