Bundesverkehrswegeplan

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Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Rahmenplan der Bundesregierung für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes. Er gilt für alle Verkehrsträger, also für Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen.

Planungsinstrument[Bearbeiten]

Der BVWP ist ein reines Planungsinstrument und hat keinen Gesetzescharakter; er wird vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Parlaments verabschiedet. Er beschreibt die voraussichtlichen Investitionen in Erhalt und Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur und legt hierfür Prioritäten fest. Diese haben auch Auswirkungen auf Länder und Gemeinden. Er gilt für einen längeren Zeitraum, meist 10-15 Jahre. Der derzeit gültige BVWP wurde 2003 verabschiedet und gilt bis 2015, ein neuer ab 2015 gültiger ist in Vorbereitung.

Bedeutung für Kommunen[Bearbeiten]

Für Kommunen wirken sich die Festlegungen des Bundesverkehrswegeplans vielfach aus. Zunächst sind Kommunen meist Start- und Endpunkte der im BVWP beschriebenen Verkehrswege oder werden von ihnen passiert. Die Lenkung der großräumigen Verkehrsströme können eine Kommune positiv wie negativ beeinflussen: Sie bestimmen die Qualität ihrer Verkehrsanbindung und Erreichbarkeit, führen aber auch zu negativen Folgen wie Emissionen, Klimawirkungen und Lärm. Doch auch finanzielle Folgen sind zu berücksichten, tragen doch Kommunen über 80.000 Einwohner/innen teilweise die Straßenbaulast für Bundesverkehrswege (Durchgangsstraßen).

Ein wichtiger Bestandteil der Bundesverkehrswegeplanung sind Ortsumfahrungen. Diese sollen Ortskerne entlasten. In der Realität lösen sie jedoch selten die Probleme der Innenstädte, häufig erzeugen sie neue Verkehre.

Kritik am BVWP[Bearbeiten]

Es gibt nicht nur aus grüner Sicht eine Vielzahl ernsthafter Kritikpunkte am bestehenden BVWP:

  • Der Plan entsteht als Sammlung gewünschter Projekte "auf Zuruf", er lässt keine Gesamtstrategie erkennen.
  • Die einzelnen Vorhaben werden zu wenig, zudem oft falsch priorisiert.
  • Der Plan ist insgesamt stark unterfinanziert, anders ausgedrückt: Er versammelt viel mehr Projekte als realistisch im Planungszeitraum umgesetzt werden können.
  • Im Ergebnis erscheint der BVWP als eine relativ beliebige Wunschliste; die Entscheidung, welche Projekte tatsächlich umgesetzt werden, fällt außerhalb der Planerstellung.
  • Ein großer Teil der Mittel ist durch praktisch nicht mehr disponible Projekte gebunden, so dass die weitere Vorhabenliste kaum Bedeutung hat.
  • Der BVWP betrachtet nur die Infrastruktur, er ist nicht in eine übergeordnete Strategie (z. B. Wirtschafts- und Regionalentwicklung, Umweltpolitik ...) eingebunden.
  • Der BVWP enthält nur Investitionsvorhaben, also Neu- und Ausbaumaßnahmen; alternative Maßnahmen wie Verkehrsreduzierung und Verkehrsmanagement werden nicht betrachtet.
  • Die Investitionsziele werden nicht mit anderen Zielen einer verkehrspolitischen Strategie wie Umweltziele, Erhaltung vor Neubau etc. abgewogen.
  • Die Erstellung des Plans erfolgt intransparent.

Geplante Neuaufstellung 2015[Bearbeiten]

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung arbeitet an einer Neuaufstellung des BVWP zum Jahr 2015. Hierbei sollen eine Reihe neuer Anforderungen berücksichtig werden wie

Eine besondere Rolle sollen dabei Transparenz und Beteiligung spielen. So wurde im Rahmen der Neuaufstellung u. a. ein Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor entwickelt.

Das difu hat im Jahr 2012 im Auftrag des Umweltbundesamtes eine Studie "Grundkonzeption einer nachhaltigen Bundesverkehrswegeplanung" erstellt, in der aus kommunaler Sicht Empfehlungen für eine Reform der Bundesverkehrswegeplanung gemacht werden. Das difu empfiehlt eine Planung auf drei Ebenen:

  1. Strategieebene (Ziel- und Prozessvorgaben)
  2. Systemebene (Gesamtnetz, Kernnetz, prioritäre Korridore)
  3. Einzelmaßnahmen

Weblinks[Bearbeiten]