Carsharing

Aus KommunalWiki

Mitmachen.png
Diese Seite ist möglicherweise veraltet. Hilf mit sie zu aktualisieren! Anschließend kannst du diesen Baustein entfernen.

Beachte hierzu bitte die Hinweise auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!

Der Artikel ist inhaltlich auf dem Stand von 2013

Beim Carsharing werden Kraftfahrzeuge gemeinschaftlich und im Rahmen einer Organisation genutzt. Die möglichen Rechtsformen reichen von Vereinen und GbRs bis zu GmbH oder AG. Laut Studien ersetzt ein Teilauto zwischen vier und acht Privatwagen.

Carsharing wird beliebter – und vielfältiger[Bearbeiten]

Auto-Teilen wird immer beliebter: Nach den vom Bundesverband Carsharing (bcs) veröffentlichten Zahlen nutzen 262.000 Personen Car-Sharing- und Car-Sharing-ähnliche Angebote (Stand: 2012). Diese sperrig klingende Unterteilung wurde notwendig, weil im Jahr 2011 Autohersteller – zum Teil im Verbund mit Autovermietern – auf diesen Markt drängten.

Im klassischen Teilauto-Bereich stiegen die Nutzerzahlen um 30.000 Fahrberechtigte (15,8%) auf 220.000. Am 1.1.2012 gab es in 309 deutschen Städten und Gemeinden solche Angebote. Sieht man von der car2go-Erprobungsphase ab, gibt es seit 2011 erstmals sog. Car-Sharing-ähnliche Angebote der Autohersteller in Berlin, München, Hamburg, Hannover und Ulm/Neu-Ulm. Anders als die klein anfangenden klassischen Teilauto-Organisationen stiegen die Hersteller groß ein: Insgesamt 1.515 Fahrzeuge und Sonderaktionen zur Kundengewinnung brachten stolze 42.000 eingeschriebene Fahrtberechtigte. Ein Vergleich beider Kategorien sei allerdings erst möglich, wenn sich die Angebote der Autohersteller etabliert hätten, so der bcs. Es gibt seit 2011 auch noch eine dritte Anbietergruppe, nämlich internetbasierte Vermittlungsplattformen für das private Autoteilen. Deren Anbieter seien jedoch der Meinung, dass es noch zu früh sei, ihre Zahlen in die BCS-Jahresbilanz aufzunehmen.

Im Sinne des bcs zeichnen sich vollständige Car-Sharing-Angbote durch folgende nachweisbare Umweltentlastungseffekte aus: Car-Sharing-Kunden schaffen ihr eigenes Autos ab oder fahren mit ihm seltener als vor ihrem Beitritt und nutzen stattdessen häufiger die Verkehrsmittel des Umweltverbundes. Sobald sich solche Entlastungswirkungen auch bei den Angeboten der Autohersteller nachweisen ließen, werde der Verband diese Angebote als vollwertige Car-Sharing-Angebote anerkennen, heißt es auf der bcs-Homepage.

Politische Unterstützung nötig[Bearbeiten]

Der Bundesverband Car-Sharing (bcs) ist das Sprachrohr der Branche und formuliert Forderungen an die Politik. Beispielsweise hatte der Verband Ende März 2012 seinen „Nationalen Entwicklungsplan Carsharing“ präsentiert. Der Maßnahmenkatalog beinhaltet u.a. die ebenso alte wie richtige Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung, damit Kommunen Carsharing-Stellplätze ausweisen und diese vor Falschparkern schützen können. Dafür müssten das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert werden, eventuell könnten auch andere Bundesgesetze greifen.

Da in kleinen Städten und Gemeinden das Carsharing-Angebot meist von ehrenamtlich tätigen Vereinen getragen wird, sollten diese als gemeinnützig anerkannt werden und Spenden abzugsfähig sein. „Das erleichtert die Ausbreitung und stützt das Angebot in der Fläche“, heißt es hierzu in dem Papier. Der Bund soll zudem ein Starthilfeprogramm für noch nicht versorgte Kleinstädte und Gemeinden auflegen. Diese und weitere Forderungen richten sich an die Bundesebene, in Rathäusern braucht man sich aber nicht zurücklehnen: „Glaubwürdig werden Kampagnen unter anderem dadurch, dass die öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen selbst Car-Sharing für ihre dienstliche Mobilität nutzen und dies öffentlich herausstellen.“

Teilautos auch für Fahranfänger[Bearbeiten]

Führerschein-Neulinge gelten bei Versicherungen wie Autoverleihern als Risikogruppe. Dies gilt auch für Carsharing-Firmen und -Vereine. Laut Auskunft vom Bundesverband Carsharing (bcs) gehen die lokalen Anbieter unterschiedlich mit diesem Risiko um. Mal gibt es keinerlei Einschränkungen, mal ist die Gebühr oder die Selbstbeteiligung höher, mal kann man auch erst nach Ablauf der gesetzlichen Probezeit Carsharing-Teilnehmer werden.

Diese Zwei-Jahres-Frist galt bislang auch bei Cambio. Der deutsch-belgische Anbieter ist hierzulande in 15 Städten vertreten und will nun aus dem Risiko eine Chance machen: Führerschein-Neulinge sollen gar nicht erst einen eigenen Pkw kaufen, sondern gleich mit dem Auto-Teilen anfangen. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, löst doch das Smartphone das eigene Auto als Statussymbol zunehmend ab. So ergab die bereits 2010 veröffentlichte Befragung zur Mobilität in Deutschland (MiD), dass die 18- bis 29-Jährigen den Pkw nicht mehr so intensiv nutzten: 2002 fuhren 64% fast täglich mit dem Pkw, 2008 nur noch 55%. Dieser Rückgang ist in keiner anderen Altersgruppe so hoch (bei Über-60-Jährigen kehrt sich der Trend um; MiD-Abschlussbericht, S. 181).

Fahranfänger zwischen 18 und 25 Jahren können nun unter folgenden Bedingungen bei Cambio einsteigen: Sie hinterlegen eine Sicherheit von 500 €, dafür reduziert sich die monatliche Grundgebühr um zwei €. Bei Bedarf wird die Einlage nach zwei Jahren zurückerstattet. Außerdem muss ein Sicherheitspaket abgeschlossen werden; für 50 € pro Jahr reduziert sich die Eigenbeteiligung im Schadensfall auf maximal 200 €. Schließlich kann der Teilauto-Nachwuchs noch keine Transporter, Neunsitzer und Elektromobile leihen.

Übrigens gab es an einzelnen Cambio-Standorten bereits Ausnahmeregelungen, nämlich für die Kinder von Stammkunden. Die Teilauto-Familie geht also schon in die zweite Generation.

--AKP-Redaktion 15:01, 3. Jan. 2013 (CET)

Quellen[Bearbeiten]

  • Herrmann, Rita A.: „Car-Sharing – Großer Sprung nach vorn“, in: Alternative Kommunalpolitik, Ausgabe 2/2012, S. 12
  • Herrmann, Rita A.: „Nationaler Entwicklungsplan – Carsharing-Verband schlägt Politik ehrgeizigen Pakt vor“, in: Alternative Kommunalpolitik, Ausgabe 3/2012, S. 10
  • Herrmann, Rita A.: „Carsharing-Nachwuchs – Teilautos auch für Fahranfänger“, in: Alternative Kommunalpolitik, Ausgabe 5/2012, S. 8

Weblink[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

  • Loose, Willi: „Car-Sharing in kleinen Städten und Gemeinden: Zu klein – gibt’s nicht“. In: Alternative Kommunalpolitik, Ausgabe 2/2011, S. 43 ff.
  • Behrendt, Siegfried: Car-Sharing - Nachhaltige Mobilität durch eigentumslose PKW-Nutzung?. WerkstattBericht Nr. 43. Berlin (2000): IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (pdf-Format, 53 Seiten).