Ehe

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Die Ehe ist eine gesellschaftliche, rechtliche und religiöse Institution, die zwei oder mehr Menschen in einer dauerhaften Beziehung verbindet. Eine Beziehung wird häufig durch rechtliche Verträge und kulturelle Rituale geregelt. Eine Ehe umfasst Aspekte wie familiäre Beziehungen, sexuelle Intimität, wirtschaftliche Zusammenarbeit und emotionale Bindungen.

Definition Ehe[Bearbeiten]

Viele Kulturen definieren anders, was Ehe bedeutet. In vielen westlichen Ländern wird sie als eine freiwillige, dauerhafte Verbindung zwischen zwei Menschen verstanden, die in der Regel durch eine rechtliche oder religiöse Zeremonie formalisiert wird. Es ist wichtig zu bedenken, dass sich die Definition der Ehe in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat, um auch gleichgeschlechtliche Paare einzuschließen. Traditionell wurde die Ehe in vielen Nationen und Kulturen zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen.[1]

Geschichte der Ehe[Bearbeiten]

Im Laufe der Geschichte hat sich die Ehe als Institution in verschiedenen Kulturen und Epochen entwickelt. Die ersten Aufzeichnungen von Ehen stammen aus dem antiken Mesopotamien, wo Eheverträge und Rituale verwendet wurden, um die Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau zu regeln. Die Ehe bot in vielen frühen Gesellschaften eine Möglichkeit, politische oder wirtschaftliche Allianzen zwischen Familien oder Clans zu brechen.

Als das Christentum sich auf der ganzen Welt verbreitete, entwickelten sich die religiösen Aspekte der Ehe, und die Kirche begann, die Ehe als heiligen Gegenstand zu betrachten. Im Laufe der Zeit wurden mehrere Gesetzte umgesetzt, die von weltlichen und religiösen Autoritäten, wie der Kirche oder Staaten, eingeführt wurden.

Die Meinung zur Ehe hat sich in den letzten Jahrhunderten gewandelt, insbesondere in Bezug auf die Rolle der Frauen, die Rechte der Partner und die Akzeptanz der gleichgeschlechtlichen Ehe. Heutzutage gibt es in vielen Ländern Gesetze für die Gleichstellung der Geschlechter, die es Paaren ermöglichen, unabhängig von ihrem Geschlecht legal zu heiraten. Es gibt heutzutage sogar Heiratsvermittlungen, die Männern und Frauen dabei helfen den passenden Partner zu finden. Diese arrangierten Ehen erfolgen im beiderseitigen Einverständnis. Die Vermittlung übernehmen in der Regel Agenturen, welche Datenbanken führen, um Partner mit den selben Interessen zusammenführen zu können.[2]

Rechtliche Aspekte der Ehe[Bearbeiten]

In der Regel werden rechtliche Verträge und Zeremonien, die von den relevanten Regierungs- oder religiösen Behörden anerkannt werden, verwendet, um Ehen zu formalisieren. Die Rechte und Pflichten der Parteien werden in diesen Verträgen häufig genau beschrieben, einschließlich Details zur Vermögensverteilung, Unterstützung, Sterbehilfe und anderen Arten von rechtlichen Verantwortlichkeiten.

Verheiratete Paare profitieren in vielen Ländern von bestimmten rechtlichen Vorteilen, einschließlich Steuervergünstigungen, Schutz in Bezug auf Gesundheit und soziale Sicherheit sowie der Möglichkeit, Entscheidungen über medizinische Versorgung und Unterstützung im Namen des Partners zu treffen.

Die Verantwortung für die Registrierung von Ehen und die Ausstellung von Heiratsurkunden liegt in einigen Ländern bei den örtlichen Regierungen. Diese Dokumente sind notwendig, um die rechtliche Gültigkeit der Ehe zu bestätigen und dem Paar Zugang zu verschiedenen rechtlichen Vorteilen und Schutzmaßnahmen zu gewähren. Die Gemeinschaft hat auch eine Rolle bei der Durchführung von zivilen Beerdigungen, bei denen ein Standee oder eine andere autorisierte Person die Zeremonie durchführt.

Die Gemeinschaft kann eine wichtige Rolle dabei spielen, verheirateten Paaren soziale Unterstützung zu bieten. Familien, Freunde und Nachbarn können Paare in verschiedenen Phasen ihres Lebens und bei verschiedenen Herausforderungen wie der Kindererziehung, der Pflege älterer Verwandter oder bei der Bewältigung finanzieller oder persönlicher Probleme unterstützen. Darüber hinaus können Gemeinden Programme und Aktivitäten anbieten, die darauf abzielen, Ehepaaren Unterstützung und Bildung zu bieten, wie z.B. Ehevorbereitungskurse, Paarberatung oder Familienplanungsressourcen.[3]

Das Standesamt bei der Eheschließung[Bearbeiten]

In vielen Ländern und Städten spielt das Standesamt eine wichtige Rolle im Schließungsprozess. In den meisten Fällen wird die Schließung vor einem Zeugen oder mehreren Zeugen im Ratssaal durchgeführt. Das Standesamt ist für die Registrierung von Eheschließungen zuständig. Es stellt sicher, dass das Paar alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ehe erfüllt und über die erforderlichen Dokumente verfügt.[4]

Die Zeremonie wird vom Standesbeamten oder der Standesbeamtin durchgeführt, der oder die die Eheschließung in vielen Ländern und Städten im Ratssaal durchführt. Die Zeremonie kann je nach Ort und Kultur variieren, aber oft gibt es eine kurze Einführung, eine Aufforderung zur Beendigung der Zeremonie und den Austausch von Ringen. Nach der Schließung stellt das Standesamt eine Heiratsurkunde aus, die für rechtliche Zwecke sowie als offizielles Dokument benötigt wird.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. wirtschaftslexikon.gabler: Definition Ehe, abgerufen am 22.03.2023
  2. datingreport: Was ist eine Heiratsvermittlung, abgerufen am 22.03.2023
  3. bmj: Was ist eine Heiratsvermittlung, abgerufen am 22.03.2023
  4. germany.info: Eheschließung in Deutschland, abgerufen am 22.03.2023

Literatur[Bearbeiten]

  • Max Marcuse (Hrsg.): Die Ehe. Ihre Physiologie, Hygiene und Eugenik. Ein biologisches Ehebuch. Walter de Gruyter & Co., Berlin 1927.
  • Emma Goldman: Ehe und Liebe. In: Goldman: Anarchismus und andere Essays (= Klassiker der Sozialrevolte, Band 22). Unrast, Münster Dezember 2013, ISBN 978-3-89771-920-0, S. 191–201. (original 2. Auflage: Mother Earth Publication, 1911; anarchistischebibliothek.org).
  • Gustav Landauer: Von der Ehe. In: Der Sozialist – Organ des Sozialistischen Bundes. 2. Jahrgang, Nr. 19, 1. Oktober 1910 (anarchismus.at).
  • Marianne Weber: Ehefrau und Mutter in der Rechtsentwicklung. Tübingen 1907.
  • Edvard Westermarck: Geschichte der menschlichen Ehe. Jena 1893.
  • Honoré de Balzac: Physiologie der Ehe. [1829] Deutsche Übersetzung von Heinrich Conrad. Insel-Verlag, Leipzig 1908; 3. Auflage ebenda 1920.