Führung kommunaler Unternehmen
Wie alle öffentlichen Unternehmen dienen auch kommunale Unternehmen nicht in erster Linie der Gewinnerzielung, sondern haben einen definierten sachlich-politischen Auftrag zu erfüllen -so sollte es zumindest sein. Anders als bei erwerbsorientierten Unternehmen ist ihre Wirtschaftsweise deshalb in erster Linie auszurichten an:
- den Interessen der KonsumentInnen
- den ökologischen und sozialen Implikationen ihrer Geschäftstätigkeit.
Öffentliche Unternehmen haben deshalb auch externe Kosten oder externe Nutzen ihrer Tätigkeit in ihre Rechnung einzubeziehen. Ferner können (und sollten) stärker als bei privatwirtschaftlichen Unternehmen die Interessen der bei ihnen beschäftigten ArbeitnehmerInnen berücksichtigt werden.
Die Erfüllung eines solchen politischen Auftrags kann mit Mehrkosten verbunden sein, die als solche auszuweisen sind. Diese Mehrkosten sollten auf den Träger oder – soweit sozialpolitisch vertretbar oder nach dem Verursacherprinzip angemessen – die KonsumentInnen abgewälzt werden dürfen. Geschieht dies nicht, was oft der Fall ist, ist eine Vergleichbarkeit der Wirtschaftlichkeit des kommunalen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht gegeben.
Um trotz des politischen Auftrags effizient wirtschaften zu können, ist bei kommunalen Unternehmen eine sinnvolle Kompetenzabgrenzung zwischen dem politischen Träger und dem Unternehmen notwendig. Dabei ist folgendes zu bedenken:
Wenn wesentliche Entscheidungsrechte beim Träger angesiedelt sind, bestehen folgende Risiken:
- Filz und Klüngelwirtschaft könne sich in den Entscheidungen widerspiegeln.
- Die Haushaltssituation des Trägers kann durch eine Kreditaufnahme beim Unternehmen verschleiert werden; der Verschuldungsgrad des Trägers erscheint dadurch geringer.
- Der Träger kann sich zusätzliche Finanzmittel aus dem Betrieb zur Verbesserung seiner Haushaltssituation besorgen.
- Durch Überlastung und mangelnde fachliche Kompetenz der Vertreter des Trägers in den Gremien des Unternehmens kann es zu "unsachlichen" Entscheidungen kommen.
- Liegen zu viele Kompetenzen beim Träger, kann die Unternehmensleitung demotiviert sein und sich für ihr Handeln nicht mehr verantwortlich fühlen.
- Aus wahltaktischen Motiven werden Preise bzw. Gebühren "unwirtschaftlich" festgesetzt.
Die Risiken einer starken Position der Betriebsleitung sind:
- Der Träger kann seine Interessen nicht mehr durchsetzen.
- Das Unternehmen ist nicht mehr kontrollierbar.
- Die Betriebsleitung verselbständigt sich und verfolgt die Sachziele des öffentlichen Unternehmens nicht mehr.
Auf der anderen Seite bringt eine starke Stellung der Betriebsleitung auch Vorteile mit sich:
- Die Betriebsleitung kann ihre oft höhere Sachkenntnis zur Geltung bringen.
- Sie kann flexibel auf Marktentwicklungen reagieren.
Diese Konfliktlage läßt sich nicht grundsätzlich auflösen. Die Zielkonflikte lassen sich allerdings durch Wahl einer für die jeweilige Aufgabe geeigneten Unternehmensform, durch Vorgaben im kommunalen Wirtschaftsrecht sowie durch Festlegung der jeweiligen Kompetenzen in Gesellschaftsverträgen, Betriebs- oder Unternehmenssatzungen und in Anstellungsverträgen minimieren.