Facebook-Seiten von Kommunen
Facebook-Nutzung durch Kommunen wahrscheinlich unzulässig[Bearbeiten]
Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Ulrich Kelber, können öffentliche Stellen einen Facebook-Auftritt derzeit nicht datenschutzkonform betreiben. Darauf weist er in einem Schreiben vom 16.06.2021 an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden hin. In diesem Schreiben werden Kommunen nicht ausdrücklich erwähnt. Doch ist die Argumentation, so Christian Erhardt in "KOMMUNAL", auf diese ohne weiteres übertragbar. Damit drohe auch Kommunen ein Facebook-Verbot.
Der Datenschutzbeauftragte hatte bereits 2019 darauf hingewiesen, dass "ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage gegenwärtig nicht möglich ist." Dafür wäre eine Vereinbarung der jeweiligen öffentliche Stellen mit Facebook erforderlich, die den Anforderungen von Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Facebook hat jedoch damals seine Geschäftsbedingungen lediglich um ein "Addendum" (einen Zusatz) ergänzt, der nach Einschätzung der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern unzureichend ist. Insbesondere dürften Nutzer*innen bezüglich der Verarbeitung ihrer Daten nicht einfach auf Facebook verwiesen werden, auch die Stelle, die die Fanpage betreibt, ist bezüglich des Datenschutzes rechenschaftspflichtig.
Der Beauftragte stützt sich hierbei auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.07.2020.[1] Danach dürfen "personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur an Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden ..., wenn sie in diesem Drittland einen im Wesentlichen gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU". Für die USA, wo Facebook seinen Sitz hat, sieht er ein solches Schutzniveau nicht gewährleistet.
Daher hat Ulrich Kelber alle Bundesbehörden aufgefordert, ihre Facebook-Präsenz bis Ende 2021 zu beenden. Sollte dies nicht geschehen, will er von seinen "Abhilfemaßnahmen" nach Art. 58 DSGVO Gebrauch machen. Danach kann er Verwarnungen und Anweisungen erteilen, Verbote und auch Geldbußen verhängen. Er überprüft auch die Apps von Instagram, Tiktok und Clubhouse und empfiehlt bereits jetzt, diese Apps auf dienstlichen Geräten nicht einzusetzen.
Vielen Kommunen dürfte es schwerfallen, diese Hinweise zu befolgen, stellen doch soziale Netzwerke und dabei nicht selten Facebook einen wichtigen Kommunikationsweg zu den Bürger*innen dar.[2] Auch viele Behörden und Politiker*innen auf Bundes- und Landesebene wollen nicht auf die teilweise große Zahl von Followern verzichten, die sie sich durch ihre Social-Media-Aktivitäten erarbeitet haben. Datenschützer*innen empfehlen stattdessen das dezentrale und werbefreie Netzwerk Mastodon, das bislang (April 2022) weltweit aber erst ca. 5 Mio. Nutzer*innen hat.[3]
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ EuGH, Urteil vom 16.07.2020, Aktenzeichen C‑311/18 ("Schrems")
- ↑ Siehe das Beispiel Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt): Volksstimme, Warum Auftritte in sozialen Medien für Kommunen und für den Landkreis Jerichower Land wichtig sind, 18.07.2021
- ↑ siehe wikipedia: Mastodon (Software); Spiegel, Einsamer Twitter-Ersatz für Behörden, 16.04.2022
Weblinks[Bearbeiten]
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Facebook-Auftritte von öffentlichen Stellen des Bundes, Rundschreiben an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden, 16.06.2021 (pdf-Format, 3 Seiten)
- KOMMUNAL: Behörde droht Kommunen mit Facebook-Verbot, 29.06.2021; siehe auch die Aktualisierung: Neuer Streit um Facebook-Verbot für Behörden, 11.10.2021
- KOMMUNAL: Kommunen droht das finale Aus für ihre Facebook-Seiten (13.03.2023, zu Sachsen)