Gebietsreform
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Der Artikel ist inhaltlich auf dem Stand von 2001 (ausgenommen der Abschnitt zu Thüringen)
In den Jahren 1967 bis 1978 wurde in allen Ländern der alten Bundesrepublik Verwaltungs- und Territorialreformen mit erheblichen Gebietsänderungen durchgeführt. Mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der Verwaltungen zu erhöhen und eine umfangreiche Kommunalisierung staatlicher Aufgaben vorzunehmen, wurde die Anzahl der Kreise fast halbiert, die kreisangehörigen Gemeinden wurden von 24.000 (1968, gerundet) auf 8.000 (1980, gerundet) reduziert und die Zahl der kreisfreien Städte sank von 135 (1968) auf 91 (1980). Obwohl bis heute umstritten ist, ob dabei nicht übertrieben wurde, gab es nur vereinzelte Korrekturen, und in fast allen betroffenen Gemeinden haben sich die Gemüter wieder beruhigt. Eine der bekanntesten "Rebellengemeinden" war in Bayern das unterfränkische Ermershausen, dessen BürgerInnen bis in die 90er Jahre hinein ihren Widerstand gegen die Gebietsreform mit Wahlboykott dokumentierten.
Auch in den neuen Bundesländern gab und gibt es Gebietsreformen. Insbesondere die Reformen direkt nach dem Beitritt zur BRD unterscheiden sich von denen in der alten Bundesrepublik. In den alten Ländern ging es darum, den Zuschnitt bestehender Gemeinden mit einer entsprechenden Verwaltungsstruktur zu optimieren. In den neuen Ländern hingegen wurde gleichzeitig mit der Veränderung der Gemeindegebiete eine bis dato politisch und administrativ völlig zerstörte kommunale Selbstverwaltung wieder aufgebaut. Letzteres ist zwischenzeitlich erfolgt. Dennoch sind Gebietsreformen in den neuen Bundesländern nach wie vor ein Thema, wie etwa in Sachsen-Anhalt.
Geplante Reform in Thüringen[Bearbeiten]
In Thüringen plant die rot-rot-grüne Landesregierung eine noch nicht genau umrissene Reform der Gebiets- und Verwaltungsstrukturen. Ein "Leitbild" soll noch 2015 vorgelegt werden. Dabei soll es zunächst eine "Freiwilligkeitsphase" geben, in der sich Kommunen aus eigenen Stücken zusammenschließen können. Ein entsprechendes Vorschaltgesetz ist für 2016 angekündigt worden. Ziel ist, die Verwaltungs- und Gebietsreform bis zum Ende der Wahlperiode 2019 umzusetzen.
Weblink[Bearbeiten]
- focus regional: Poppenhäger: „Freiwilligkeitsphase“ bei Gebietsreform, 09.02.2015
Literatur[Bearbeiten]
- Institut für den öffentlichen Sektor: Kreisgebietsreformen: So gehen Mandatsträger mit den Herausforderungen um. Befragungsergebnisse aus Sachsen und Empfehlungen. Policy Paper, KPMG (2016, pdf-Format, 2 Seiten)
- Minkner, Armin: Kreise und andere Kommunalverbände, in: Klemisch, Herbert/ u.a.: Handbuch für alternative Kommunalpolitik, Bielefeld 1994, S. 59ff.
- Vogelsang, Klaus/ Lübking, Uwe/ Jahn, Helga: Kommunale Selbstverwaltung. Rechtsgrundlagen – Organisation – Aufgaben, Berlin 1997.
- Laux, Eberhard: Erfahrungen und Perspektiven der kommunalen Gebiets- und Funktionalreformen, in Wollmann, Hellmut/ Roth, Roland (Hrsg.): Kommunalpolitik. Politisches Handeln in den Gemeinden, Bonn 1998, S. 175.