Kraftfahrzeugkennzeichen
Ein Kraftfahrzeugkennzeichen, oft auch als Nummernschild bezeichnet, ist eine eindeutige alphanumerische Kennzeichnung, die an Fahrzeugen angebracht wird. Es dient primär der Identifizierung des Fahrzeugs und dessen Halters und spielt eine zentrale Rolle in der Straßenverkehrsordnung und Fahrzeugregistrierung. Neben der Funktion als Identifikationsmerkmal erfüllen Kraftfahrzeugkennzeichen auch Anforderungen an die Verkehrssicherheit, Steuerkontrolle und den Diebstahlschutz.[1]
Funktion des Kraftfahrzeugkennzeichens[Bearbeiten]
Die Hauptfunktion eines Kraftfahrzeugkennzeichens besteht darin, ein Fahrzeug eindeutig zu kennzeichnen und es seinem rechtmäßigen Halter zuzuordnen. Die Kennzeichen sind in einer zentralen Datenbank bei den zuständigen Zulassungsbehörden registriert und können so bei Kontrollen oder im Falle von Verstößen im Straßenverkehr Rückschlüsse auf den Fahrzeughalter erlauben. Darüber hinaus spielt das Kennzeichen eine wichtige Rolle bei der Erhebung der Kfz-Steuer und der Einhaltung von Versicherungsauflagen.
Fahrzeuge ohne gültiges Kennzeichen dürfen in den meisten Ländern weder auf öffentlichen Straßen betrieben noch geparkt werden. Zusätzlich unterstützen Kennzeichen die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden, etwa bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen oder kriminellen Handlungen, bei denen ein Fahrzeug beteiligt ist.[2]
Normen für Kraftfahrzeugkennzeichen[Bearbeiten]
Kraftfahrzeugkennzeichen unterliegen strengen Normen, die sich je nach Land unterscheiden, jedoch oft internationale oder regionale Standards berücksichtigen. In Deutschland beispielsweise sind Kennzeichen gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) genormt. Die Schilder bestehen in der Regel aus Aluminium oder Kunststoff und sind reflektierend beschichtet, um auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar zu sein.
Dimensionen und Format: Das Standardmaß eines Kennzeichens in Deutschland beträgt 520 mm × 110 mm. Es gibt jedoch auch verkleinerte Varianten für Fahrzeuge mit begrenztem Platz, wie Motorräder oder Importfahrzeuge. Die Schriftart ist die sogenannte FE-Schrift (fälschungserschwerende Schrift), die entwickelt wurde, um Manipulationen und Verwechslungen zu erschweren.
Farbliche Kodierung: Die Farbgebung ist ebenfalls genormt: In Deutschland sind die Zeichen schwarz auf weißem Hintergrund, wobei der Hintergrund reflektiert. Temporäre Kennzeichen wie Kurzzeit- oder Exportkennzeichen haben zusätzliche farbliche Merkmale, wie z. B. gelbe oder rote Felder.
Beantragung eines Kennzeichens[Bearbeiten]
Die Beantragung eines Kraftfahrzeugkennzeichens erfolgt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Hierfür sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
- Nachweis der Fahrzeugidentität (Fahrzeugbrief und -schein)
- Gültige Hauptuntersuchung (z. B. TÜV-Bericht)
- Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung (elektronische Versicherungsbestätigung, eVB)
- Identitätsnachweis des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass)
Im Zuge der Beantragung kann der Halter zwischen einem automatisch zugeteilten Kennzeichen oder einem Wunschkennzeichen wählen[3]. Letzteres ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden, da es individuelle Buchstaben- und Zahlenkombinationen erlaubt, die jedoch gewissen Einschränkungen unterliegen (z.B. keine diskriminierenden Kürzel).
Nach der Ausstellung wird das Kennzeichen in das zentrale Fahrzeugregister eingetragen und mit einer amtlichen Plakette versehen, die unter anderem den Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung sowie das Zulassungsdatum dokumentiert.
Aufbau eines Kraftfahrzeugkennzeichens[Bearbeiten]
In Deutschland folgen Kraftfahrzeugkennzeichen einem festgelegten Aufbau. Dieser umfasst:
- Unterscheidungszeichen: Der erste Teil des Kennzeichens besteht aus ein bis drei Buchstaben, die die Zulassungsbehörde bzw. die Region kennzeichnen (z. B. "B" für Berlin, "M" für München, "HH" für Hamburg).
- Erkennungsnummer: Der zweite Teil besteht aus ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern. Diese Kombination wird individuell vergeben und ermöglicht eine Vielzahl möglicher Kennzeichen.
- Plaketten: In der Mitte des Kennzeichens befinden sich zwei runde Plaketten. Die obere Plakette ist das Siegel der Zulassungsbehörde, das die Echtheit des Kennzeichens bestätigt. Darunter befindet sich die Prüfplakette, die den Termin der nächsten Hauptuntersuchung (HU) anzeigt.
- Besondere Merkmale: Sonderkennzeichen wie Diplomatenkennzeichen, Behördenkennzeichen oder Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) haben zusätzliche oder abweichende Merkmale.
Rolle der Kommunen bei Kraftfahrzeugkennzeichen[Bearbeiten]
Die Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Vergabe von Kennzeichen, da jede Stadt oder Gemeinde über eine eigene Zulassungsstelle verfügt. Sie ist für die Registrierung der Fahrzeuge im jeweiligen Zulassungsbezirk zuständig und vergibt die Kennzeichen gemäß den vorgegebenen Regularien.[4]
Die Kommunen profitieren finanziell von den Zulassungsgebühren und der Vergabe von Wunschkennzeichen. Zudem sind sie verantwortlich für die Überwachung und Einhaltung lokaler Vorschriften, etwa bei der Einführung von Umweltzonen, die anhand der Plaketten auf den Kennzeichen kontrolliert werden.
Einige Kommunen haben in den letzten Jahren vermehrt historische Unterscheidungszeichen wieder eingeführt, um regionale Identität zu fördern. So ist es mittlerweile möglich, dass alte Kürzel wie "WS" für Weißwasser oder "HEF" für Hersfeld-Rotenburg wieder verwendet werden, was insbesondere bei Fahrzeughaltern mit regionalem Bezug auf großes Interesse stößt.
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ BMDV: Definition Kraftfahrzeugkennzeichen, 27.11.2024
- ↑ dbb.de: Automatische Kennzeichenerfassung zur Strafverfolgung, 18.02.2021
- ↑ zulassung.de: Online ein Kennzeichen reservieren, 27.11.2024
- ↑ berlin.de: Zulassungsstelle für Kraftfahrzeugkennzeichen in Berlin, 27.11.2024
Literatur, Links[Bearbeiten]
- Andreas Herzfeld: Die Geschichte der deutschen Kfz-Kennzeichen. 4. Auflage. 2010