Mehr Ruhe. Verkehrslärm wirksam reduzieren
Mehr Ruhe. Verkehrslärm wirksam reduzieren ist der Titel eines programmatischen Papiers mehrerer Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90 / Die Grünen. Sie beschreiben dort Ziele und Maßnahmen, um Verkehrslärm zu reduzieren und damit mehr Lebensqualität und Gesundheitsschutz zu erreichen. Hierzu soll ein Verkehrslärmschutzgesetz verabschiedet werden, das u. a. einen Rechtsanspruch auf Absenkung des Lärms auf 65 dB (A) tags bzw. 55 dB (A) nachts für Gebiete mit Wohnnutzung schafft. Betroffene sollen das Recht auf Ausweisung eines Lärmsanierungsgebiets erhalten, in welchem verbindlich Lärmminderungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen. Das Papier enthält ebenfalls alternative Finanzierungsvorschläge. Es wird zunächst öffentlich zur Debatte gestellt, um dann - ggf. in verbesserter Form - in die grüne Programmatik einzufließen.
Aufbau des Papiers[Bearbeiten]
Maßnahmen gegen Straßenverkehrslärm[Bearbeiten]
Hierzu gehören die Verminderung der Geräuschemissionen von Fahrzeugen, geräuscharme Fahrbahnbeläge, Tempolimits und Verkehrsbeschränkungen. Folgende Forderungen werden formuliert:
- Die Geräuschgrenzwerte für Pkw und Lkw müssen weiter abgesenkt, Ausnahmen in der EU-Fahrzeuglärmrichtlinie gestrichen werden.
- Ein allgemeines Tempolimit von 120 km/h auf Bundesautobahnen.
- Die Kommunen sollen mehr Spielräume zur Ausweitung von Tempo 30 erhalten.
- Ausweitung des § 45 StVO, um bei besonders lärmbelasteten Strecken verstärkt Verkehrseinschränkungen vornehmen zu können.
- Stärkere Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Sanktionierung.
- Bei Motorrädern dürfen nur noch zertifizierte und nicht manipulierbare Auspuffanlagen zugelassen werden.
- Die für die Geräuschentwicklung von Motorrädern maßgebliche EU-Regelung muss überarbeitet werden.
- Kriterien für die akustische Qualitätssicherung von Fahrbahndecken müssen festgelegt werden.
- Das Lärmsanierungsprogramm für Bundesfernstraßen soll von 50 auf 200 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden.
Maßnahmen gegen Schienenverkehrslärm[Bearbeiten]
Lärmabhängige Trassenpreise könnten einen Anreiz zur Umrüstung von Waggons schaffen, außerdem wird ab 2015 der "Schienenbonus" beim Lärmpegel wegfallen. Politische Forderungen in diesem Bereich sind:
- Verdopplung des Lärmsanierungsprogramms des Bundes auf 200 Mio. Euro.
- Neufassung und starke Spreizung der lärmabhängigen Trassenpreise mit zügig wirksamen Umrüstungsanreizen.
- Schaffung zeitgemäßer gesetzlicher Regelungen und Grenzwerte für Lärmsanierung im Schienenverkehr sowie Lärmgrenzwerte für Schienenfahrzeuge.
- Bis dahin konsequente Umsetzung des § 38 Absatz 1 Satz 2 BImSchG.
Verkehrslärmschutzgesetz[Bearbeiten]
Ein neues Verkehrslärmschutzgesetz muss zunächst verbindliche Schutzziele formulieren; dazu gehören (europaweit einheitlich ermittelte) mittlere und maximale Schallpegel sowie ein Anspruch auf Ausweisung von Wohngebieten als Lärmsanierungsgebiet, was automatisch mit der Verpflichtung einhergeht, Lärmminderungsmaßnahmen in einem Verhandlungsverfahren mit Bürgerbeteiligung zu entwickeln.
Drei Finanzierungswege werden skizziert, die einzeln oder in Kombination denkbar sind:
- Umschichtung im Bundeshaushalt
- Finanzierung durch Ländern und Kommunen
- Zusätzliche Einnahmen aus der LKW-Maut oder einem mit dem Benzinpreis gekoppelten "Lärmcent".
Die möglichen Finanzierungserträge werden in dem Papier abgeschätzt. Wird nur der erste Weg verfolgt, kann die Sanierung von Straßen und Schienen bis zu 32 bzw. 15 Jahre dauern, kommt der zweite und dritte Finanzierungsweg hinzu, kann es wesentlich schneller gehen.
Die konkreten Forderungen zum Verkehrslärmschutzgesetz sind:
- Aus Gründen des Gesundheitsschutzes soll es einen Anspruch auf Ausweisung eines Lärmsanierungsgebietes bei Überschreitung eines Gesamtlärmpegels von 65 dB (A) (tags) bzw. 55 dB (A) (nachts) für Gebiete mit Wohnnutzung geben.
- Alternative Finanzierungsmöglichkeiten werden vorgeschlagen, unter denen eine oder eine Kombination beschlossen werden sollte.
- Das neue Gesetz soll als Artikelgesetz Regelungen der 16. und 34. BImSchV sowie die §§ 41 bis 43 und die §§ 47a bis f BImSchG zusammenführen.
- Die Baulastträger sollen entsprechend ihrem energetischen Lärmanteil an den Kosten beteiligt werden.
- Das Gesetz soll eine Rangfolge von Maßnahmen festlegen: Prüfungsvorrang für organisatorische Maßnahmen, Maßnahmen mit Wirkungen auf einen größeren Kreis von Betroffenen, gefolgt von Maßnahmen in der Nähe der Lärmquelle und passivem Lärmschutz in der Nähe der Betroffenen.
- Es wird eine Lärmkomponente für Umweltzonen angestrebt.
- Zur Erarbeitung eines Finanzierungsmodells zwischen Bund und Ländern sollen einzelne Bund-Länder-Vereinbarungen oder die Verhandlungen für eine Nachfolgeregelung zum Entflechtungsgesetz/GVFG genutzt werden
Originaldokument[Bearbeiten]
Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner und Harald Ebnerkann: Eckpunktepapier Mehr Ruhe. Verkehrslärm wirksam reduzieren zum Download (pdf-Format, 9 Seiten, Stand 23.04.2013). Zur Diskussion steht auch die Diskussionsseite zu diesem Artikel zur Verfügung.
Siehe auch[Bearbeiten]
- Valerie Wilms und Matthias Schröder: Verkehrslärm – mehr Ruhe, in: AKP 4/2013, S. 50-52