Rechtliche Möglichkeiten zur Verstetigung der finanziellen Mittel zur Demokratieförderung und Bekämpfung des Neonazismus
"Rechtliche Möglichkeiten zur Verstetigung der finanziellen Mittel zur Demokratieförderung und Bekämpfung des Neonazismus" ist der Titel einer Studie, die im Februar 2012 im Auftrag von 22 Organisationen von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit und Dr. Franziska Drohsel erstellt wurde. Ziel war, darzustellen, ob und wie sich die bislang nur kurzfristig (im Rahmen von Modell- und Projektförderung) geförderte Arbeit für Demokratie und gegen Rechtsextremismus verstetigen lässt.
Ergebnisse[Bearbeiten]
Die Studie kommt zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Eine langfristige, dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und Demokratieförderung ist verfassungsrechtlich möglich.
- Gesellschaftliche Projekte zur Förderung demokratischer Kultur und zur Bekämpfung des Neonazismus benötigen ein gewisses Maß an Finanzierungssicherheit.
- Staatliches Handeln zur Demokratieförderung und zur Bekämpfung des Neonazismus ist verfassungsrechtlich möglich, insbesondere liegt darin keine Verletzung der Meinungsfreiheit.
- Die bisherige Staatspraxis etwa im Bereich des Stiftungswesens legt das Bestehen einer entsprechenden Bundeskompetenz offensichtlich zugrunde.
- Dem Bund steht aus Art. 87 Abs. 3 GG die Befugnis zu, bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten zu errichten. Die finanzverfassungsrechtliche Kompetenz folgt aus Art. 104 a GG.
- Die Gründung einer Organisationseinheit kann durch die Schaffung von verfestigten institutionellen Strukturen zu einer Steigerung der Verlässlichkeit der Förderung gegenüber der bisher bestehenden Situation führen.
- Sowohl die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts als auch die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung ist verfassungsrechtlich möglich. Dies gilt auch für die Schaffung einer (ggf. gemeinnützigen) GmbH.
Auftraggeber[Bearbeiten]
Die Studie wurde gemeinsam beauftragt von:
- Amadeu Antonio Stiftung – Initiativen für
- Zivilgesellschaft und demokratische Kultur,
- Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung,
- Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und
- Rechtsextremismus,
- Deutscher Bundesjugendring,
- Deutscher Gewerkschaftsbund,
- Gesicht zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V.,
- ezra - Beratung für Opfer rechter, rassistischer und
- antisemitischer Gewalt in Thüringen beim bund
- evangelischer jugend in mitteldeutschland,
- Kulturbüro Sachsen e.V.,
- Miteinander – Netzwerk für Demokratie und
- Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt e.V.,
- MOBIT-Mobile Beratung in Thüringen-Für Demokratie-
- Gegen Rechtsextremismus,
- Netzwerk Demokratie und Courage e.V.,
- RAA Sachsen e.V.,
- Verein für demokratische Kultur in Berlin e.V.,
- Zentralrat der Juden in Deutschland,
- Zentralrat der Muslime in Deutschland,
- Zentralrat der deutschen Sinti und Roma
Diskussion[Bearbeiten]
Der Auftrag zur Erstellung der Studie folgt der Erkenntnis, dass die bisherigen lokalen und regionalen Projekte und Initiativen regen Rechtsextremismus (lokale Aktionspläne, mobile Beratungsteams etc.) durch die bisherige projektbezogene Förderung stark behindert werden. Förderzeiträume von 1-3 Jahren, jährlich neue Beantragung, die Notwendigkeit, eine Kofinanzierung darzustellen, binden Ressourcen und machen es schwer, für die immer wieder befristeten Stellen qualifiziertes Personal zu finden.
Mit der Studie können politische Vorschläge für eine verstetigte, institutionalisierte Unterstützung des Bundes für die lokale Demokratiearbeit entwickelt werden. In der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen wird zur Zeit (Frühjahr 2013) diskutiert, welches Modell vorgeschlagen wird.
Weblinks[Bearbeiten]
- Die Studie im Volltext: Prof. Dr. Dr.h.c. Ulrich Battis, Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit, Dr. Franziska Drohsel: Rechtliche Möglichkeiten zur Verstetigung der finanziellen Mittel zur Demokratieförderung und Bekämpfung des Neonazismus, Gutachten vom 15.02.2013 (pdf-Format, 58 Seiten)
- Statements der Auftraggeber zu dem Gutachten