Schottergarten

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Beim Schottergarten wird eine als (Vor-)Garten oder Grünanlage geeignete Fläche mit Schotter oder Steinen belegt. Dafür wird zunächst die Humusschicht in einer Höhe bis zu 50 cm abgetragen und eine Folie verlegt, auf der eine Schotterschicht aufgebracht wird. Neben ästhetischen Gesichtspunkten ist meist die Arbeitsersparnis ein wichtiger Grund für die Entscheidung zu einem Schottergarten. Zu unterscheiden vom Schottergarten ist der Steingarten, wo zwischen einer dünnen Stein- und Felsschicht alpine oder Präriepflanzen wachsen.

Umweltpolitisch fragwürdig[Bearbeiten]

Aus Umwelt- und Klimasicht ist ein Schottergarten kritisch zu bewerten:

Es gibt also gute Gründe dafür, Schottergärten abzulehnen.

"Gärten des Grauens"[Bearbeiten]

Besonders hat sich der Diplom-Biologe Ulf Soltau um die kritische Diskussion von Schottergärten verdient gemacht. Auf seinem Facebook-Nutzerkonto „Gärten des Grauens“ hat er viele Negativbeispiele gesammelt und befeuert die Debatte.[2] Die Regensburger Sängerin Die Nowak hat den Schottergärten ein Lied gewidmet und das Video dazu frei verfügbar gemacht: Der Schottergärtner.

Festlegungen im Bebauungsplan[Bearbeiten]

Mehrere Kommunen (u.a. Xanthen, Herford und Paderborn) haben damit begonnen, Schottergärten in Neubaugebieten mit Hilfe des Bebauungsplans zu verbieten. In Dortmund hat eine entsprechende Absicht für politische Konflikte gesorgt.[3] Auch im Kreis Kassel haben einige Gemeinden in Bebauungsplänen Vorgaben gemacht, die einen Mindestanteil an Vegetationsfläche auf dem Grundstück vorschreiben oder Schotterflächen ganz verbieten.[4] Weitere Kommunen, die Schottergärten im Rahmen von Bebauungsplänen verbieten, sind z.B. Erlangen (Bayern) und Bremen.[5] Solche Vorschriften gelten jedoch nur für neue Anlagen, bestehende Gärten genießen Bestandsschutz. Daher ist auch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Instrument für Kommunen, die die Zahl der Schottergärten reduzieren möchten.[6]

Landesbauordnungen[7][Bearbeiten]

In den Landesbauordnungen der meisten deutschen Bundesländer werden für unbebaute oder nicht anderweitig zulässig genutzte Flächen eine wasserdurchlässige Gestaltung und Begrünung oder gärtnerische Gestaltung gefordert[8]. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg bezeichnete deswegen Schottergärten als illegal und Verstoß gegen die Landesbauordnung[9]. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg widersprach einer pauschalen Einschätzung als rechtswidrig[10]; es könne in Einzelfällen auch zulässige Nutzungen mit Steinflächen geben. Eine gerichtliche Klärung liegt noch nicht vor. Der Streit, ob Schottergärten vor der Änderung der Landesbauordnung BW eine "zulässige Nutzung" darstellten, ist auch 2021 in der grün-schwarzen Landesregierung nicht entschieden.[11] Für Niedersachsen hat die Landesregierung auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bestätigt, dass Stein-, Kies- und Schotterflächen auf nicht überbauten Grundstücksbereichen gegen die Niedersächsische Bauordnung verstoßen.[12] Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) erinnert ebenfalls an die Landesbauordnung und fordert zudem Kommunen auf, in Satzungen und Bebauungsplänen Schottergärten zu unterbinden.[13]

Einstufung als versiegelte Fläche[Bearbeiten]

Kommunen geben als Maß der baulichen Nutzung maximale Anteile an bebauten Flächen, die sogenannte Grundflächenzahl vor. Außerdem berechnen sie Gebühren für abfließendes Regenwasser nach dem Versiegelungsgrad der angeschlossenen Flächen. Die Regelungen werden dabei von Ort zu Ort unterschiedlich bestimmt. In den meisten Kommunen gelten befestigte Schotter- und Kiesflächen als teilversiegelt und werden daher, im Gegensatz zu Grünflächen, mit Gebühren belastet, wenn ein Wasserablauf in die Kanalisation stattfinden kann. Wird anstatt eines wasserdurchlässigen Bodenvlieses für Schottergärten undurchlässige Folie, Beton oder Asphalt verwendet, so liegt Vollversiegelung vor. Für die Grundflächenzahl können Schotterflächen aber auch als vollständig versiegelt, bzw. bebaut, gezählt werden.[14]

Lage in einzelnen Bundesländern[Bearbeiten]

Die Informationen zu den einzelnen Bundesländern wurden zu unterschiedlichen Zeiten eingefügt und sind daher nicht immer aktuell; achtet auf die Daten bei den Quellen! Aktualisierungen sind jederzeit erwünscht.

Baden-Württemberg verbietet Schottergärten per Gesetz[Bearbeiten]

Nach Ansicht der des grün geführten Umweltministeriums von Baden-Württemberg verbietet die seit Mitte der 90er Jahre geltende Landesbauordnung[15] seit ihrem Inkrafttreten Schottergärten, das CDU-geführte Bauministerium sieht das anders. Geschotterte Flächen, die bereits vor Inkrafttreten der Landesbauordnung vorhanden waren, können vermutlich Bestandsschutz beanspruchen. Ob dies auch für Schottergärten gilt, die in der Geltungszeit der aktuellen Landesbauordnung errichtet wurden, ist umstritten. Im Sommer 2020 wurde in das neue Artenschutzgesetz zur Klarstellung ein explizites Verbot von Schottergärten aufgenommen.[16] Der Streit innerhalb der Landesregierung um den Status von Schottergärten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes angelegt wurden, geht weiter. Unterdessen kritisieren Naturschutzorganisationen, dass das Verbot zwar im Gesetz steht, vor Ort aber nicht hinreichend durchgesetzt wird.[17] Allerdings ändert sich dies nach und nach. Göppingen macht mit einer offiziellen Mitteilung immerhin auf das Verbot von Schottergärten aufmerksam.[18] Karlsruhe hat eine eigene Stelle für diese Aufgabe geschaffen und eine Vielzahl von Haushalten aufgefordert, ihren Schottergarten zurückzubauen.[19] Auch Stuttgart geht zurzeit (Stand Mai 2023) gegen etwa 30 Schottergärten vor, Ulm gegen vier, auch Pforzheim fordert zum Rückbau auf.[20] Villingen-Schwenningen hat ebenfalls schon erfolgreich den Umbau von Schottergärten erreicht, konnte bislang (Juni 2023) jedoch auf juristische Auseinandersetzungen verzichten.[21]

Einzelne Gemeinden bieten sogar finanzielle Unterstützung für die Wiederbegrünung von Schottergärten an, jedoch mit wenig Resonanz. So kann in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) eine Förderung von bis zu 1.300 € beantragt werden, doch ging bisher (Stand April 2022) kein Antrag ein. In Pforzheim beträgt die Förderung bis zu 500 Euro, sie wurde einmal abgerufen. Karlsruhe hatte Ende 2021 für sechs Wochen ein Förderbudget bereitgestellt, drei Anträge gingen ein. Laut dem Landesnaturschutzverband (LNV) Baden-Württemberg zeigen sich Gartenbesitzer*innen wie Kommunen bei diesem Thema "erschreckend gleichgültig".[22]

Bayern ändert die Landesbauordnung[Bearbeiten]

Das Land Bayern hat mit der Änderung der Landesbauordnung den Kommunen ermöglicht, "aus Gründen der Ortsgestaltung" die Anlage von Steingärten zu verhindern. Ein landesrechtliches Verbot ist dies jedoch nicht.[23] Bereits seit Anfang 2020 gilt in der Stadt Regensburg eine Freiflächengestaltungssatzung, die u.a. die Begrünung von Vorgärten vorschreibt.[24] Auf Grundlage der neuen Bauordnung hat die Gemeinde Poing (Landkreis Ebersberg) mit Wirkung ab 03.05.2021 eine Freiflächengestaltungssatzung erlassen.[25] Auch die Gemeinde Vaterstetten (Landkreis Ebersberg) hat in einer Gestaltungssatzung Schottergärten verboten, Steingärten mit "alpenländischem Charakter" sind jedoch ausdrücklich erlaubt.[26] In Nürnberg tritt zum 1. Juni 2022 eine "Satzung zur Begrünung von baulichen Anlagen und unbebauter Flächen im Stadtgebiet" in Kraft, die neue Schottergärten verbietet - der entsprechende Antrag war von den GRÜNEN bereits zwei Jahre zuvor gestellt worden.[27] Auch weitere Städte haben auf die gesetzliche Neuregelung mit entsprechenden Freiflächengestaltungssatzungen reagiert.[28] Dachau geht das Thema breiter an: Neben dem Verbot neuer Schottergärten plant die Stadt auch, im Regelfall Hecken statt Mauern vorzuschreiben und eine Baumschutzverordnung zu erlassen.[29] Kitzingen (Landkreis Kitzingen, Regierungsbezirk Unterfranken, Bayern) setzt statt auf behördliche Maßnahmen auf ein Förderprogramm: Auf Antrag der Stadtfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der am 25.5.2023 beschlossen wurde, wird die freiwillige Entsiegelung und Nachbegrünung von versiegelten Flächen finanziell unterstützt. Für teilversiegelte Flächen gibt es 5 € je m², für vollständig versiegelte Flächen 20 €; je Maßnahme ist der Gesamtbetrag auf 5.000 € begrenzt.[30]

Brandenburg: Sensibilisierung statt Vorschriften[Bearbeiten]

Die Gemeinde Strausberg (Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg) setzt auf Appelle statt auf Verbote. Zwar wünscht sich ein Teil der Verwaltung eine entsprechende Vorschrift, die Kommunalvertretung würde auch mitziehen, doch sieht die Bürgermeisterin nicht die praktischen Möglichkeiten, ein Verbot auch durchzusetzen.[31]

Bremen[Bearbeiten]

Bremen hat in seinem Naturschutzgesetz (§ 1 Abs. 2 Ziff. 11) vorgeschrieben, dass unbebaute, "nicht mehr benötigte versiegelte Flächen" zu renaturieren bzw. "der natürlichen Entwicklung zu überlassen" sind. In § 8 Abs. 1 der Landesbauordnung wird dies konkretisiert: "Die Grundstücksflächen von Baugrundstücken, die nicht für bauliche Anlagen genutzt werden (Freiflächen), dürfen nicht in einer die Wasserdurchlässigkeit wesentlich mindernden Weise befestigt werden. ..." (zu Einschränkungen siehe Abs. 2). Seit Mai 2019 bestimmte das Begrünungsortsgesetz,[32] dass Grundstücksflächen von Baugrundstücken, die nicht für bauliche Anlagen genutzt werden, zu begrünen oder zu bepflanzen sind, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Damit war die Neuanlage von Schottergärten seitdem verboten. Am 21.03.2023 beschloss die Bürgerschaft eine Novelle dieses Ortsgesetzes[33], die vorschreibt, dass auch bestehende Schottergärten ab 10 qm bis Ende 2026 rückzubauen und zu bepflanzen sind. Zugleich wurden Dachbegrünungen für Flachdächer ab 50 qm vorgeschrieben, sofern für diese keine Solaranlage geplant ist.[34]

Hamburg[Bearbeiten]

Die Hamburger Bauordnung legt lediglich fest, dass Vorgärten „gärtnerisch zu gestalten sind“. Entsprechend bleibt z.B. ein Beschluss der Bergedorfer Bezirksversammlung, das Bezirksamt möge bei B-Plänen und Baugenehmigungen jeden Ermessensspielraum nutzen, um die Steingärten zu unterbinden, fast ohne Wirkung. Denn ohne entsprechende Rechtsgrundlage kann das Bezirksamt nicht durchgreifen. Die Formulierung in der Bauordnung, so das Bezirksamt gegenüber der Presse, öffne „dem Eigentümer Tür und Tor und wird grundsätzlich weit ausgelegt“. In Eimsbüttel geht die Verwaltung strenger gegen Schottergärten vor - ob das vor Gericht Bestand hat, muss sich zeigen.[35]

Hessen: Teils Verbote in Bebauungsplänen, gesetzliches Verbot ab 2023[Bearbeiten]

In Fulda und Poppenhausen sind Schottergärten in neu ausgewiesenen Baugebieten verboten. Nach Ansicht der Stadt Fulda untersagt zudem die Hessische Bauordnung das Anlegen von Schottergärten, weil sie in §8 vorschreibt, nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, "soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden." In Bebauungsplänen können davon abweichende Festlegungen getroffen werden. Der Bürgermeister von Neuhof hält ein Verbot für problematisch und verweist auf das Positionspapier zum Schutz der Biodiversität im Landkreis Fulda, das gemeinsam mit Umweltverbänden erstellt wurde und als Handlungsempfehlung zu verstehen ist. Ob dies bei privaten Bauvorhaben immer bekannt ist und beachtet wird, muss allerdings bezweifelt werden.[36]

Frankfurt am Main hat eine Freiraumsatzung auf den Weg gebracht, die bei Neu- und Umbauten Schottergärten sowie jede anderweitiger Versiegelung von Vorgärten, hohe sichtbehindernde Zäune sowie Pflanzenattrappen aus Kunststoff verbietet und neben einer Begrünung auch flächenabhängig eine Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern vorschreibt. Soweit die Gebäude dafür geeignet sind, werden auch Dach- und Fassadenbegrünungen vorgeschrieben. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet werden. Die Satzung trat im Mai 2023 in Kraft.[37] Auch Darmstadt und Kassel schließen in neuen Bebauungsplänen Schottergärten prinzipiell aus; Offenbach hat im Bebauungsplan eines neuen Baugebiets eine ähnliche Regelung getroffen, dort sollen die Vorgärten zu mindestens einem Drittel bepflanzt werden. Eine Satzung zur größtmöglichen Begrünung der Vorgärten im gesamten Stadtgebiet ist in Planung.[38] Bebra und Alheim (Kreis Hersfeld-Rotenburg) haben ebenfalls beschlossen, in neuen Bebauungsplänen das Anlegen von Schottergärten zu untersagen.[39]

Im Mai 2023 hat der Landtag eine Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes beschlossen, die im Oktober in Kraft treten soll und die auch das Verbot von Schottergärten konkretisiert. Neue Schottergärten dürfen danach nicht angelegt werden, vorhandene können aber weiter bestehen.[40]

Mecklenburg-Vorpommern[Bearbeiten]

Die Landesbauordnung für Mecklenburg-Vorpommern bestimmt in § 8, dass nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung entgegenstehen. Sofern aber ein Bebauungsplan oder eine andere kommunale Satzung anderes bestimmt, hat diese Vorrang. Damit sind Schottergärten nicht zulässig, außer eine kommunale Satzung erlaubt sie explizit. Dennoch gibt es in Mecklenburg-Vorpommern Schottergärten, weil das offenbar von den kommunalen Verwaltungen nicht nachgehalten und Verstöße nicht verfolgt werden.[41]

Niedersachsen[Bearbeiten]

Die Niedersächsische Bauordnung bestimmt seit 2012 in § 9 Abs. 2: "Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind." Daraus leiten einige Kommunen ab, dass auch ohne Festsetzung in einem Bebauungsplan Schottergärten unzulässig sind und auch für bestehende kein Bestandsschutz in Anspruch genommen werden kann. So führt das Bauamt der Landeshauptstadt Hannover seit Herbst 2021 nach einer Information an Hausbesitzer*innen Kontrollgänge durch. Sollten Schottergärten widerrechtlich angelegt worden sein, soll es zunächst Hinweise, später auch Sanktionen geben.[42] Leer beschäftigt einen Mitarbeiter in der Hälfte seiner Arbeitszeit mit dem Aufspüren illegaler Schottergärten und hat bereits (Stand September 2022) 8 Verfahren eingeleitet.[43] Auch Einbeck geht diesen Weg; zum September 2022 waren bei Bereisungen 20 illegale Flächen erfasst worden, die Besitzer*innen werden aufgefordert, die Flächen zu begrünen. Andere Kommunen wie Northeim oder Nörten-Hardenberg begnügen sich damit, in Bebauungsplänen bei Neubauten Schottergärten zu verbieten.[44] Der Landkreis Oldenburg geht nach einem entsprechenden Hinweis des Landes verstärkt gegen Schottergärten vor: Besitzer:innen werden angeschrieben, haben aber eine Frist von einem halben Jahr, bevor u.U. die Androhung von Zwangsgeld folgt. Durch die Frist will der Kreis mögliche langwierige Verfahren vermeiden, die entstehen können, wenn Betroffene gegen eine Zwangsgeldandrohung gerichtlich vorgehen.[45]

Emden: Wettbewerb zur Umgestaltung[Bearbeiten]

Das Umweltbildungszentrum "Ökowerk" in Emden veranstaltete gemeinsam mit der Stadt und der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung einen Wettbewerb zur naturnahen Umgestaltung von Schottergärten. Die Flächen der 10 Gewinner*innen wurden mit Pflanzen im Wert von jeweils bis zu 150 € bepflanzt.[46]

OVG Niedersachsen: Was ist eine Grünfläche?[Bearbeiten]

Für Niedersachsen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Januar 2023 Rechtssicherheit darüber geschaffen, dass eine Gemeinde das Entfernen von Kies aus einem Schottergarten verfügen kann. Gegen eine solche Verfügung hatten Hauseigentümer aus Diepholz vor dem Verwaltungsgericht geklagt, u.a. mit dem Argument, der fragliche Vorgarten enthalte einige Pflanzen und sei deshalb als Grünfläche anzusehen. Das Verwaltungsgericht stellte nach einem Ortstermin, bei dem auch Fotos gemacht wurden, fest, dass der Vorgarten nicht als Grünfläche ausgestaltet sei, weil der Steinanteil quantitativ und qualitativ dominiere. Entscheidend sei das Gesamtbild der Fläche. Die Klage wurde daher abgewiesen, Berufung nicht zugelassen. Daraufhin beantragten die Kläger beim Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung, hatten hierbei aber auch keinen Erfolg. Das OVG hatte keinen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung der Vorinstanz. Der entsprechende Leitsatz im OVG-Beschluss lautet: "Grünflächen werden durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt ("grüner Charakter"). Dies schließt Steinelemente nicht aus, wenn sie sich dem Bewuchs dienend zu- und unterordnen." Bei den Beeten der Kläger handele es sich nicht um Grünflächen, die durch nicht übermäßig ins Gewicht fallenden Kies ergänzt werden, sondern um Kiesbeete, in die punktuell Koniferen und Sträucher sowie Bodendecker eingepflanzt sind. Es half auch nicht, dass die Kläger im Laufe des Verfahrens zusätzlich zu den 25 vorhandenen Pflanzen weitere 46 Bodendecker pflanzten. Nicht nur, dass die Frist für die Begründung ihres Antrags abgelaufen war, das OVG merkte auch an, dass diese weitere Bepflanzung "nichts an der Dominanz des Kieses und damit am Gesamteindruck der Fläche ändert."[47]

Niedersächsische Gemeinden reagierten unterschiedlich auf dieses Urteil. Während z.B. Verden und Achim (Landkreis Verden) gegen die übermäßige Versiegelung von Baugrundstücken mit Schottergärten vorgehen, setzt Rotenburg (Wümme) (Landkreis Rotenburg (Wümme)) zunächst auf eine "Aufklärungsoffensive".[48] Braunschweig war schon vor dem Urteil überzeugt, dass Rückbauverfügungen rechtens sind; seit 2019 ging die Stadt bereits entsprechenden Hinweisen nach, in Zukunft sollen systematische Kontrollen stattfinden. Auch Wolfenbüttel (Landkreis Wolfenbüttel) war in der Vergangenheit vereinzelt Hinweisen nachgegangen und will sein Vorgehen gegen Schottergärten jetzt intensivieren, setzt aber im ersten Jahr auf Freiwilligkeit. Goslar (Landkreis Goslar) setzt den Fokus ebenfalls zunächst auf Beratung, Sensibilisierung und Motivation, schließt aber Verwaltungszwang oder Bußgeld nicht aus. Peine (Landkreis Peine) will den Schwerpunkt gleichermaßen auf Aufklärung legen und verweist dabei auch auf andere, im Ausmaß nicht immer notwendige Versiegelungen wie Zufahrten oder Terrassen. Der Landkreis hingegen plant auch Verwaltungsverfahren, ggf. mit Androhung von Zwangsgeldern. Leer (Ostfriesland) (Landkreis Leer) will Verfahren einleiten, ebenso der Landkreis; zugleich hat der Landkreis eine Informationsseite ins Netz gestellt, die über die Rechtslage informiert und Tipps zur Umgestaltung gibt.[49] Helmstedt (Landkreis Helmstedt) wertet systematisch Informationen aus Abfahren und Ablaufen aller Straßen und Wege und von Drohnen aus; im Jahr 2022 wurden ca. 300 Betroffene zum Rückbau aufgefordert. Die Landeshauptstadt Hannover hat zwei neue Stellen geschaffen, um Gärten "Stadtteil für Stadtteil" zu überprüfen. Hannover und Leer wollen für die Kontrollen auch Luftaufnahmen auswerten. Wolfsburg sucht nicht aktiv nach Verstößen, erhält aber zunehmend Hinweise aus der Bevölkerung; die Stadt setzt auf Information und Beratung, ebenso wie Lüneburg (Landkreis Lüneburg) und Oldenburg. Auch Göttingen (Landkreis Göttingen) verzichtet, ebenso wie Salzgitter und Osnabrück, auf ein systematisches Vorgehen - dort fehle, so die Stadtverwaltung, "einfach das Personal".[50] Zumindest Osnabrück und Göttingen wollen aber Hinweisen nachgehen. Braunschweig und Achim (Landkreis Verden) planen systematische Kontrollen (Stand: März 2023).[51]

Siehe auch[Bearbeiten]

NRW: Bauordnung soll "nachgeschärft" werden[Bearbeiten]

In NRW konnten bis Ende 2018 "Vorgartensatzungen" auf § 86 Abs. 1 Nr. 4 der Bauordnung (BauO) NRW gestützt werden. Nachdem in dieser Vorschrift (nunmehr § 89 Abs. 1 Nr. 7 BauO NRW) nur noch der Begriff „Begrünung“ steht, ist das rechtssicher nicht mehr möglich; mehr noch, Satzungen, die sich auf den vormaligen § 86 BauO NRW stützten, sind nicht mehr wirksam. Zum Ausschluss der Verschotterung von Vorgärten taugen jetzt nur noch entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat einen Leitfaden herausgegeben, der die neue Rechtslage erläutert und Hinweise für ein rechtssicheres Vorgehen gibt. Neben den rechtlichen Instrumenten werden auch weitere Handlungsempfehlungen und einige Praxisbeispiele genannt.[52] Da die Auslegung des Begriffs "Begrünung" unklar ist - es soll Hausbesitzer*innen geben, die einen Blumenkübel hinstellten und die Fläche damit als "begrünt" deklarierten -, kündigte Innenministerin Scharrenberg im Juli 2022 an, die Vorschrift "nachzuschärfen". Dabei soll auch ausdrücklich geregelt werden, dass Gemeinden auch bei bestehenden Schottergärten einen Rückbau verlangen können. Der Städtetag begrüßte dieses Vorhaben.[53]

Kommunen gehen unterschiedlich mit dem Thema um. So bietet Bielefeld für die Begrünung von mindestens 10 qm Schotterfläche eine Förderung von bis zu 500 €, während Herford Eigentümer*innen anschreibt und nach einem halben Jahr Frist rund 50 Ordnungswidrigkeitenverfahren (Stand August 2022) eingeleitet hat. Dafür wurde eine eigene Stelle geschaffen und Luftbilder ausgewertet. Im September 2023 waren bereits knapp 200 Gartenbesitzer:innen aufgefordert worden, ihren Schottergarten zurückzubauen.[54]

Die Regionalgruppe linker Niederrhein des bundesweiten Naturgartenvereins hat im Oktober 2022 einen Wettbewerb „Der Schotter muss weg“ ausgeschrieben, bei dem eine professionelle Gartenplanung sowie praktische Unterstützung bei der Umgestaltung eines Schottergartens gewonnen werden konnte.[55]

Rheinland-Pfalz: Zunehmend Verbote[Bearbeiten]

Auch in Rheinland-Pfalz gehen immer mehr Kommunen gegen die Neuanlage von Schottergärten vor. So sind diese in Kaiserslautern seit dem 20.05.2022 bei allen öffentlichen und privaten Bauvorhaben verboten. Pirmasens versieht alle neuen Bebauungspläne mit einem Zusatz, der "flächige Bodenabdeckungen aus mineralischem Material (Kies, Schotter, Lava oder dergleichen)" grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind dann möglich, wenn mindestens 75% der Fläche insektenfreundlich begrünt sind und wenn keine wasserundurchlässige Folie eingesetzt wird. Der Baugenehmigung wird eine Broschüre zur Beratung beigefügt. Zweibrücken hat seit 2021 für alle Bauvorhaben die Begrünung von Haus- und Vorgärten vorgeschrieben. Anders der Landkreis Kaiserlautern: Hier sollen Schottergärten nicht verboten, sondern mit Hilfe eines Flyers Bauwillige beraten werden.[56]

Sachsen[Bearbeiten]

Die Landeshauptstadt Dresden entwickelt auf Initiative der Grünen eine "Begrünungssatzung", nach der unbebaute Flächen auf Baugrundstücken "dauerhaft und vollständig zu begrünen oder zu bepflanzen" sind, sofern dem nicht eine andere zulässige Nutzung entgegensteht. Zusätzlich muss je 100 Quadratmeter unbebauter Fläche ein "tief wurzelnder Baum" gepflanzt werden. Die Satzung regelt in ihrer Begründung detailliert, was unter einer "dauerhaften" und "vollständigen" Begrünung zu verstehen ist. Verstöße sollen mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Satzung enthält darüber hinaus auch die Pflicht, Flachdächer über 150 Quadratmeter sowie Fassaden über 25 Quadratmeter zu begrünen, sofern dabei keine unzumutbaren Mehrkosten (maximal 10% der Bausumme) entstehen. Die Satzung wird derzeit noch in den Ausschüssen beraten und soll im Sommer 2023 verabschiedet werden.[57] Chemnitz hat die Anlage von Schottergärten bereits Ende 2022 per Satzung verboten, ebenso z.B. Stauchitz im Landkreis Meißen. In Leipzig befindet sich eine Begrünungssatzung noch in der Beratung (Stand: Juni 2023). Die Stadt sieht aber schon in § 8 der Sächsischen Bauordnung eine ausreichende Rechtsgrundlage, um gegen Schottergärten vorzugehen. Seit Anfang 2023 wird Anzeigen nachgegangen und diese werden auch statisch erfasst.[58]

Sachsen-Anhalt: Verbot seit 2021[Bearbeiten]

In Sachsen-Anhalt müssen seit Februar 2021 nach § 8 der Landesbauordnung unbebaute Flächen bebauter Grundstücke wasseraufnahmefähig bleiben und begrünt oder bepflanzt werden, soweit dem nicht eine andere zulässige Nutzung entgegensteht; Kommunen können allerdings in Bebauungsplänen oder anderen Satzungen Ausnahmen festlegen. Für zuvor bestehende Schottergärten gilt ein Bestandsschutz. Auf Grundlage dieser Bestimmung hat die Bürgerinitiative "Pro Baum" in Salzwedel Anzeige wegen mehrerer Schottergärten erstattet. Die Gemeinde Zerbst hat angekündigt, in mehreren Fällen Bußgelder zu verhängen.[59]

Schleswig-Holstein: Regierung erinnert an Verbot[Bearbeiten]

In § 8 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein ist seit 1967 festgelegt, dass nicht überbaute Flächen von Grundstücken wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Die Landesregierung hat in einem Erlass auf diese Vorschrift hingewiesen, die nach ihrer Auffassung in der Regel das Anlegen von Schottergärten verbietet. Die Kommunen sollten, so das zuständige Ministerium, Details in einer Ortsgestaltungssatzung regeln, zumal die örtlichen Verhältnisse sehr unterschiedlich sein können.[60] Das Bauamt in Husum (Kreis Nordfriesland) hat angekündigt, Quartier für Quartier zunächst die Schottergärten zu erfassen. Die Eigentümer:innen werden dann in einem Informationsschreiben aufgefordert, den Schottergarten umzugestalten. Erst wenn dies nicht geschieht, soll zu strengeren Mitteln bis hin zu Geldstrafen gegriffen werden.[61] Der BUND Schleswig-Holstein siehe beim Unterbinden der Neuanlage und beim Rückbau von Schottergärten Umsetzungsdefizite und macht hierfür vor allem Personalmangel in den unteren Planungs- und Bauaufsichtsbehörden verantwortlich.[62]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Ein Teil dieser Argumente ausführlicher in: GEO, Immer mehr Kommunen verbieten Schottergärten, 26.02.2020. Siehe dazu prägnant auch die Kolumne von Ursula Kals: Das Gartengrab, in: FAZ, 19.08.2021. Ausführlich mit Pro und Contra und der Rechtslage in den Bundesländern auch Deavita, Warum & wo der Schottergarten verboten ist: Das sind die Nachteile dieser Gartengestaltung mit Steinen, 07.04.2022; Welt, „Wo keine Pflanzen wachsen, wird sich auch kein Tier wohlfühlen“, 22.03.2023; focus, „Gärten des Grauens“: Deutschland hat ein Schotter-Problem, 24.03.2023
  2. Siehe dazu Nordkurier, Biologe macht Schottergärten lächerlich, 21.05.2021. Siehe auch hr-Info, "Die Ursünde im Gartenbau", Interview mit Ulf Soltau, 04.04.2023.
  3. Andrea Diener: Steine statt Schneeglöckchen, FAZ, 20.01.2019. Laut GEO (vorausgehende Fußnote) wurde das Verbot auch in Dortmund letztlich beschlossen.
  4. HNA, Kommunen im Kreis Kassel verbieten Schottergärten in Neubaugebieten, 05.10.2019
  5. GEO, s. erste Fußnote
  6. Beispiele aus dem Landkreis Kassel: HNA, Kommunen raten zu mehr Grün: „Wir wollen Steinwüsten eindämmen“, 21.03.2021
  7. Die Abschnitte zu Landesbauordnungen und Versiegelung wurden bis auf NRW dem unten verlinkten wikipedia-Artikel entnommen (Stand: 28.01.2019) und später ergänzt.
  8. LBO Baden-Württemberg §9, BayBO, Bayern, Zweiter Teil, Artikel 7, BauOBln Berlin, §8, BbgBO Brandenburg, §8, BremLBO Bremen, §8, HBauO Hamburg, §9, HBO Hessen, §8, LBauO Mecklenburg-Vorpommern, §8, NBauO Niedersachsen, §9, BauO Nordrhein-Westfalen, §9, LBauO Rheinland-Pfalz, §10, LBO Saarland, §10, SächsBO Sachsen, §8, BauOLSA Sachsen-Anhalt, §9, LBO Schleswig Holstein, §8, ThürBO Thüringen, §8
  9. Schottergärten sind illegal Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., 30.Oktober 2018
  10. Alfred Wiedemann, In Städten verboten? Streit um Schottergärten Südwest-Presse, swp.de, 5. November 2018
  11. Stuttgarter Zeitung: Verbot von Schottergärten - was das für ältere Anlagen bedeutet, 13.06.2021
  12. Niedersächsischer Landtag, Kleine Anfrage mit Antwort der Landesregierung, Drucksache 18/3486 vom 11.04.2019
  13. Süddeutsche Zeitung: Hessen will Schotterflächen aus den Gärten verbannen, 04.08.2019
  14. Ludger Jungeblut, Wietmarschen erschwert das Anlegen von Steingärten, in: Neue Osnabrücker Zeitung, 21.07.2018
  15. Landesbauordnung für Baden-Württemberg, vgl. § 9 (1)
  16. "Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes"; siehe zum Inhalt des Gesetzes und zum Wortlaut (Entwurfsfassung) Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Stärkung der Biodiversität. Das geplante Gesetz geht auf das Volksbegehren "Rettet die Bienen" zurück und stellt einen Kompromiss zwischen Artenschutz und den Belangen der Landwirtschaft dar; siehe Land Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zur Stärkung von Naturschutz und Landwirtschaft beschlossen, Pressemitteilung vom 18.03.2020. Vgl. auch Welt: Schottergärten sollen per Gesetz endgültig verschwinden, 26.06.2020; idowa: Bundesland will Schottergärten verbieten, 24.07.2020
  17. SWR: Verwirrung um Schottergärten in Baden-Württemberg: Bestandsschutz oder Rückbaupflicht?, 23.07.2021
  18. Stadt Göppingen: Schottergärten sind keine Grünflächen und verboten, 04.04.2023
  19. Siehe dazu ausführlich: focus, Karlsruhe bekämpft seine Schottergärten und stößt damit auf Gegenwehr, 04.09.2023
  20. Stuttgarter Zeitung: Städte im Südwesten kämpfen gegen „Gärten des Grauens“, 10.05.2023
  21. Südkurier, Oasen in steingrau und anthrazit? So kämpft die Stadt VS gegen die Gärten des Grauens, 22.06.2023
  22. t-online, Karlsruhe will Rückbau von Schottergärten fördern, 13.06.2021; SWR, Schottergärten in BW: Besitzer trennen sich kaum, 02.04.2022
  23. Siehe § 81 (1) Nr. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO); siehe auch idowa, Kommunen im Kampf gegen Steingärten, 28.07.2020, mit weiteren Links
  24. Stadt Regensburg: Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, Einfriedungen und die Begrünung baulicher Anlagen in der Stadt Regensburg (Freiflächengestaltungssatzung – FGS) vom 03. Februar 2020
  25. Siehe Freiflächengestaltungssatzung der Gemeinde Poing; siehe auch: Merkur, Neue Satzung gilt ab sofort: Poing verbietet Stein- und Schottergärten, 06.05.2021
  26. Merkur, Vaterstetten verbietet Schottergärten auf Privatgrund, 05.10.2021
  27. inFranken: "Gärten des Grauens" sollen aus dem Stadtbild verschwinden - Auflagen drohen bei Verstößen, 09.04.2022; Süddeutsche Zeitung, "Gärten des Grauens": Auch Nürnberg verbietet Schottergärten, 18.04.2022; Merkur, „Gärten des Grauens“: Nürnberg verbietet Schottergärten - aus mehreren Gründen, 20.04.2022; Utopia: „Gärten des Grauens“ - Schottergärten in immer mehr deutschen Städten verboten, 26.04.2022; #stadtvonmorgen: Per Satzung mehr Grün in die Stadt, 01.06.2022
  28. Beispiele für städtische Satzungen: Freiflächengestaltungssatzung Puchheim, Freiflächengestaltungssatzung Erlangen, Freiflächengestaltungssatzung München, Freiflächengestaltungssatzung Lindau, Freiflächengestaltungsssatzung Bayreuth, Freiflächengestaltungssatzung Würzburg (alle im pdf-Format).
  29. Süddeutsche Zeitung, Dachau will Schottergärten verbieten sowie Die Stadt Dachau will Bäume schützen, 20.05.2022
  30. nordbayern.de: "Gärten des Grauens": Fränkische Stadt bietet jetzt 5000 Euro für drastischen Schritt, 31.05.2023
  31. rbb, Strausberg setzt bei Schottergärten auf Appelle anstatt auf Verbote, 07.02.2023
  32. Ortsgesetz über die Begrünung von Freiflächen und Flachdachflächen in der Stadtgemeinde Bremen (Begrünungsortsgesetz Bremen) vom 23.05.2019
  33. Ortsgesetz über die Begrünung von Freiflächen und Flachdachflächen in der Stadtgemeinde Bremen (Begrünungsortsgesetz Bremen) vom 28. März 2023. Siehe dazu auch buten un binnen (Radio Bremen), Wieso ein Gesetz für Bremer Schottergarten-Besitzer teuer werden kann, Interview mit Ralph Saxe, umweltpolitischer Sprecher der Grünen, 18.02.2023
  34. buten un binnen (Radio Bremen), Auch bestehende Schottergärten in Bremen müssen bald bepflanzt werden, 09.02.2023; t-online, Bremen verbietet Schottergärten, 22.03.2023; Morgenpost, „Lebensfeindlich“: Hausbesitzer müssen Schottergärten entfernen, 22.03.2023
  35. Bergedorfer Zeitung, Bergedorf: Der mühsame Kampf gegen die "Gärten des Grauens", 15.04.2023
  36. Fuldaer Zeitung: Steine des Anstoßes: Kommunen diskutieren Verbot von Schottergärten, 21.09.2020
  37. Frankfurt Green City: Aus für Schottergärten. Dezernenten Josef und Heilig geben Freiraumsatzung in Geschäftsgang, o.D. (ca. Ende Sept. 2021; pdf-Format, 2 Seiten); siehe dazu auch FAZ: Vertreibung aus dem Kiesparadies, 21.09.2021; Frankfurter Neue Presse, Frankfurt soll grüner werden: Neue Satzung verbietet Schottergärten, 24.05.2023
  38. Welt, Hessische Kommunen planen Verbot von Schottergärten, 10.10.2021
  39. HNA: Auch in Hersfeld-Rotenburg kämpft man gegen Steinwüsten, 28.06.2023
  40. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Neues Naturschutzgesetz: Novelle schafft die Grundlage, um Artenreichtum zurückzuholen, Pressemitteilung vom 25.05.2023; Frankfurter Neue Presse: Hessen verbietet Schottergärten - „Erstes Bundesland, das Naturschutz gesetzlich verankert“, 30.05.2023
  41. Nordkurier, Werden Schottergärten jetzt auch in MV verboten?, 17.08.2020
  42. NDR, Hannover geht ab Herbst gegen Schottergärten vor, 04.06.2021
  43. NDR, Schottergärten: Leer setzt Verbot bei Eigentümern durch, 19.09.2022
  44. HNA, Kommunen im Kreis Northeim sagen Schottergärten den Kampf an, 13.09.2022
  45. Kreiszeitung: Besitzer haben sechs Monate Zeit: Landkreis Oldenburg geht gegen Schottergärten vor, 25.05.2023
  46. Siehe Ökowerk Emden: Falterfreu(n)de-Aktion "Vielfalt im Vorgarten" (nach unten scrollen); siehe auch: NDR, Wettbewerb: Wer hat den hässlichsten Schottergarten Emdens?, 14.02.2022; Süddeutsche Zeitung: Alter Kieskram, 15.02.2022; NDR, Ausgezeichnet - die zehn hässlichsten Schottergärten Emdens, 18.03.2022
  47. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 17.01.2023, Az.: 1 LA 20/22; siehe dazu auch die Pressemitteilung des Gerichts vom 18.01.2023; Vorinstanz: Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 12.01.2022, AZ: 4 A 1791/21. Siehe dazu auch Spiegel, Behörden in Niedersachsen dürfen Beseitigung von Schottergärten anordnen, 18.01.2023; taz, Drei Pflanzen ändern nichts, 27.01.2023; myHomebook: Bauaufsichtsbehörde kann Rückbau von Schottergärten anordnen lassen, 02.04.2023; t-online: Urteil: Schottergärten müssen teilweise entfernt werden, 04.02.2023
  48. Kreiszeitung: Schottergärten: Rotenburg setzt auf Aufklärungsarbeit, 02.04.2023
  49. Landkreis Leer: Grün statt grau: Schottergärten sind nicht erlaubt; siehe auch Rheiderland, Kreis Leer geht aktiv gegen Schottergärten vor, 22.02.2023; NDR, Weg mit den Schottergärten: Immer mehr Kommunen greifen durch, 12.03.2023
  50. regionalHeute, Nach Urteil zu Schottergärten: Das planen die Städte der Region, 22.02.2023; NDR, Weg mit den Schottergärten: Immer mehr Kommunen greifen durch, 12.03.2023
  51. Zeit, Einige Städte wollen stärker gegen Schottergärten vorgehen, 12.03.2023; zu Achim siehe ausführlich: Kreiszeitung, „Blaue Briefe“, um grüne Gärten zu schaffen, 03.04.2023
  52. Städte- und Gemeindebund NRW: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten. Baurechtliche Instrumente und praktische Beispiele, November 2019, pdf-Format, 24 Seiten; ein Flyer zur "bürgernahen Aufklärung und Beratung" steht ebenfalls zur Verfügung unter Bücher und Broschüren.
  53. WAZ, Schwarz-Grün verschärft Schottergarten-Verbot in NRW, 25.07.2022; WDR, Kommunen wollen klares Verbot von Schottergärten, 26.07.2022; Zeit, Schottergärten: Städtetag findet Scharrenbachs Vorstoß gut, 26.07.2022; Westfälischer Anzeiger: Verbot von Schottergärten verschärft: Änderungen für Hausbesitzer, 11.06.2023
  54. WDR, Schottergärten im Visier der Kommunen, 15.08.2022. Siehe auch Aachener Nachrichten: Graue Kiesvorgärten werden vielerorts heiß diskutiert, 13.05.2019 (Beispiele aus dem Kreis Düren); WA: Luftbilder im Kampf gegen Schottergärten – „Wenn man einen Garten ohne Rot sieht, wird man neugierig“, 18.09.2023 (ausführlich zu Herford)
  55. Rheinische Post: Schritt für Schritt weg vom Schotter, 11.10.2022; Eine Garten-Oase als Hauptpreis, 24.03.2023
  56. SWR, Viele Kommunen im Westen der Pfalz verbieten Schottergärten, 07.06.2022
  57. Die Ratsvorlagen: Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Begrünung von Gebäuden und Freiflächen (Begrünungssatzung); siehe auch: Wochenzeitung DAWO, Dresden bekommt eine Begrünungssatzung: Pflicht zu Grün auf Dächern und Fassaden kommt, 02.09.2022; Sächsische: Dresden will Schottergärten verbieten, 05.02.2023; nordbayern.de: "Gärten des Grauens": Diese Stadt will Schottergärten unter Strafe stellen, 06.02.2023
  58. Sächsische: Dresden will Schottergärten verbieten, 05.02.2023; Leipziger Zeitung: Leipziger Schottergärten: Seit 2023 werden Anzeigen und Verstöße endlich gezählt, 09.06.2023
  59. mdr, Warum es ein Verbot für Schottergärten in Sachsen-Anhalt gibt, 27.08.2022; Anzeigen gegen Schottergärten in Salzwedel, 26.08.2022
  60. Beispiel Glinde: Glinde verbietet Schottergärten, 22.05.2021
  61. NDR: Schottergärten trotz Verbots: Husum will mehr kontrollieren, 17.04.2023
  62. Zeit, BUND fordert Rückbau von Schottergärten, 08.06.2023

Weblinks[Bearbeiten]