Sozialgerechte Bodennutzung
Die Sozialgerechte Bodennutzung ist ein Instrument der Flächen- und Wohnungspolitik. Es geht darum, preiswerten Wohnraum zu schaffen sowie Bauträger*innen und Investor*innen an den Kosten zu beteiligen: für die Erschließung des Neubaugebietes durch Straßen über das Anlegen öffentlicher Grünflächen bis zum Bau von im neuen Viertel erforderlichen Grundschulen und Kitas.
Baurecht unter Bedingungen[Bearbeiten]
Hierzu wird das Aufstellen eines Bebauungsplanes damit verknüpft, dass dort auch öffentlich geförderter, preisgebundener Wohnraum entsteht. Hierbei können sich Kommunen auf das Baugesetzbuch berufen: Demnach sollen Bauleitpläne "... eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten."[1]
Vorreiter: SoBoN München[Bearbeiten]
Eines der bekanntesten Baulandmodelle hierzulande ist die „SoBoN München“. Seit 1994 beteiligt die bayerische Landeshauptstadt Eigentümer*innen an den Kosten und Lasten eines neuen Baugebietes, wenn durch das geschaffene Baurecht der Wert ihrer Grundstücke deutlich steigt. Neben finanziellen Leistungen steht die Verpflichtung zum Bau geförderter und damit preisgebundener Mietwohnungen im Vordergrund.
Gute Erfahrungen – mit Nachbesserungsbedarf[Bearbeiten]
So sind inzwischen im Zuge von 176 Bebauungsplan-Verfahren 16.000 geförderte Wohnungen entstanden – von insgesamt 59.000. Allerdings ist die Bindungsdauer relativ kurz: Aus den geförderten Wohnungen konnten schon nach 25 oder 30 Jahren Eigentumswohnungen werden. Daher beschloss das grün-rote Ratsbündnis Ende Juli 2021, dass dies frühestens nach 40 Jahren möglich sein soll.[2]
100 Punkte-SoBoN-Baukastenmodell[Bearbeiten]
Herzstück der neuen Regelungen ist das 100 Punkte-SoBoN-Baukastenmodell. Die Planungsbegünstigten können damit eigene Akzente setzen: Wie viel Bauland sie an die Stadt oder an Genossenschaften verkaufen, wie viel Infrastrukturabgabe sie zahlen oder wie hoch der Anteil der Mietwohnungen – mit oder ohne Förderung – ist. Fertig ist das SoBoN-Modell, wenn alle Bausteine zusammen 100 Punkte ergeben.
Die Berechnung erfolgt anhand eines Grundmodells. Je nach Schwerpunkt reichen die Lösungen von reinen Mietwohnungsprojekten in unterschiedlichen Preisklassen bis zum anderen Extrem: Hier übertragen Projektentwickler die Hälfte der Fläche mit geförderten Wohnungen zu festgelegten Richtwerten an die Stadt und können auf dem Rest einen relativ hohen Anteil an frei finanzierten Eigentumswohnungen realisieren. Aber auch viele Varianten dazwischen sind möglich.
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ § 1 Absatz 5 BauGB
- ↑ Anna Hanusch, Martin Züchner: Die neue Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) – Ein Pakt der sozialen Vernunft, in: PlanerIn 5/2021, Seite 32 ff.
Weblinks[Bearbeiten]
- Stadt München: Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN)
Siehe auch[Bearbeiten]
- Ute Müller: Bodenpreissteigerung: Helfen Baulandmodelle im Kampf gegen Windmühlen?, in: AKP 5/2019, Seite 24 ff.
- Handlungskonzept Wohnen in Münster