Handlungskonzept Wohnen in Münster
Münster in Westfalen spürt spätestens seit 2012 eine steigende Wohnungsknappheit, nicht nur weil seit 2009 die Bevölkerung wieder anwächst, sondern auch weil die durchschnittliche Haushaltsgröße abnimmt. Insbesondere hat in den vergangenen Jahren die Zahl der Arbeitsplätze in der Stadt zugenommen; dies führt bei stagnierendem Wohnungsangebot zu einer höheren Zahl von Pendler/inne/n - sprich, je weniger im Wohnungsbau geschieht, desto höher die Herausforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und die ökologischen Belastungen. Mehr Einwohner/innen stärken aber auch die lokale Wirtschaft und die städtischen Steuereinnahmen. Die Stadt Münster hat daher ein "Handlungskonzept Wohnen” aufgelegt, das etwas umfassender ist als viele andere kommunale Wohnungsprogramme. Der entscheidende Ratsbeschluss, der die Umsetzungsphase einleitete, fiel im Dezember 2013.
Ziele[Bearbeiten]
Das Handlungskonzept benennt folgende Ziele:
- Mindestens 1.500 neue Wohnungen im Jahr. Dies reicht absehbar nicht ganz aus, wird jedoch bereits als “große Herausforderung” gesehen.
- Vorrang der Innenentwicklung, nicht nur weil sich die Wohnungsnachfrage auf die innerstädtischen Gebiete konzentriert, sondern auch aus ökologischen Erwägungen.
- Zusätzliche Angebote für einkommensschwache Haushalte. Konkret heißt das, dass jährlich mindestens 300 geförderte neue Mietwohnungen entstehen sollen und preiswerter Wohnraum im Altbaubestand gesichert werden soll.
- Verbesserung der Wohnsituation für Familien, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Studierende.
- Sozial gemischte Quartiere, die auch durch eine Vielfalt möglicher Wohnformen erreicht werden soll.
Sozialgerechte Bodennutzung[Bearbeiten]
Das Handlungskonzept ist modular aufgebaut, weil es von unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung umgesetzt wird, aber auch weil seine Teile in unterschiedlichen Stadien der Umsetzungsreife sind. Ein wichtiges Charakteristikum ist jedoch, dass die Bereitstellung von Bauland - ein zentrales Element wie in anderen Kommunen auch - nicht als reines Mengenproblem behandelt wird. Zentraler Baustein ist vielmehr das “Münsteraner Modell der sozialgerechten Bodennutzung”,[1] weil - so der Stadtdirektor im Vorwort des Kompendiums - “Baulandentwicklung allein … noch keinen ausgeglichenen Wohnungsmarkt mit attraktiven Wohnungsangeboten für alle” schafft. Dabei erwirbt zum einen die Stadt selbst verstärkt Flächen, sowohl für langfristige Zwecke (Bodenvorratspolitik) als auch kurzfristig unmittelbar vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (Zwischenerwerb). Zum anderen bindet sie Private in ihre Strategie ein.
Für Flächen, die unter den § 35 BauGb fallen, das sind überwiegend Flächen im Außenbereich, stellt die Stadt nur dann einen Bebauungsplan auf, wenn sie die Hälfte dieser Fläche besitzt oder erwerben kann. Mit anderen Worten, wer solche Flächen bebauen will, muss den entsprechenden Anteil an die Stadt verkaufen, um den Rest selbst nutzen oder vermarkten zu können. Auf ihrem Anteil errichtet die Stadt - bei Mehrfamilienhaus Mehrfamilienhäusern - zu 60% Wohnraumförderung geförderten Mietwohnraum oder vergibt - bei Einfamilienhaus Einfamilienhäusern - die Grundstücke ausschließlich nach den städtischen Richtlinien für die Vergabe städtischer Einfamilienhausgrundstücke. Diese berücksichtigen vor allem soziale Kriterien wie Einkommen (70% der Grundstücke sind für Menschen reserviert, die max. 30% über den Einkommensgrenzen des geförderten Wohnungsbaus liegen) und Kinderzahl, aber z.B. auch ehrenamtliches Engagement oder die Tatsache, dass durch den Umzug eine Sozialwohnung frei wird.
Wenn im Innenbereich eine Änderung von Baurecht erforderlich ist, um Neubau zu ermöglichen, stellt die Stadt ebenfalls Bedingungen: Eigentümer bzw. Investoren müssen bei Mehrfamilienhäusern zu 30% geförderten und zu weiteren 30% förderfähigen Wohnraum errichten; letzterer hält jedenfalls Standards ein wie beispielsweise Barrierefreiheit oder die Begrenzung der Wohnflächen. In Einfamilienhausgebieten muss der Eigentümer / Investor sich verpflichten, mindestens 30% des Nettobaulandes nach Maßgabe der städtischen Vergaberichtlinien zu veräußern.
Beim Verkauf städtischer Flächen für den Bau von Mehrfamilienhäusern ist nicht mehr das Höchstgebot ausschlaggebend, sondern auch das vorgelegte Konzept (Konzeptvergabe).
Weitere Bestandteile[Bearbeiten]
Neben dieses Münsteraner Konzept treten weitere Komponenten:
- Ein Baulandprogramm[2] zur Entwicklung neuer Wohngebiete.
- eine Zielvereinbarung mit dem Land, um ausreichende Mittel für jährlich mindestens 300 geförderte Wohnungen bereitstellen zu können
- Mietpreisbindung Mietpreis- und Belegungsbindungen
- Barrierefreiheit in Neubau und Bestand
- Mobilisierung von Standorten im Siedlungsbestand
- Öffentlichkeitsarbeit
- ein Wohnungsmarktmonitoring zum Beobachten und Steuern der Entwicklung, das jedoch noch konzipiert werden muss
- Kooperation im lokalen “Bündnis für Wohnen”.
Drei Phasen[Bearbeiten]
Das Handlungskonzept Wohnen entstand in drei Phasen: Auf eine Analyse des lokalen Wohnungsmarktes folgte eine ausführliche Diskussion der Ziele und Handlungsoptionen. Diese Schritte wurden durch ein Beratungsunternehmen begleitet, während die Umsetzungsphase Aufgabe von Rat und Verwaltung ist. Begleitet wird das Konzept vom seit 2004 existierenden Arbeitskreis “Wohnen in Münster”, in dem Akteure aus Wohnungswirtschaft, Immobilien‐ und Finanzwirtschaft, Interessenverbänden, Politik und Verwaltung zusammenarbeiten.
Fußnote[Bearbeiten]
- ↑ Siehe dazu: Stadt Münster, Münsteraner Modell der sozialgerechten Bodennutzung
- ↑ Weitere Dokumente zum Baulandprogramm: Ratsvorlage V/0115/2014, Baulandpogramm 2014-2020; Ratsvorlage V/0115/2014/1. Erg., Ergänzung des Baulandprogramms 2014-2010
Weblinks[Bearbeiten]
Das Handlungskonzept Wohnen ist auf der Webseite der Stadt Münster mit seinen Komponenten und Phasen gut dokumentiert:
- Stadt Münster, Kompendium Handlungskonzept Wohnen (pdf-Format, 52 Seiten, 2 MB)
- Stadt Münster, Handlungskonzept Wohnen - Rahmen für die Wohnungs- und Baulandpolitik der Stadt, Übersicht mit vielen Links. Alle im Artikel und im Kompendium genannten Quellen sind hier zu finden.
Siehe auch[Bearbeiten]
- Christian Erhardt: Bezahlbarer Wohnraum - so kann es klappen!, in: KOMMUNAL, 05.09.2018
- Mannheimer 12-Punkte-Programm für Wohnungsbau
- Richtlinie des Landkreises Gießen zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus
- Verbilligungsrichtlinie