Mannheimer 12-Punkte-Programm für Wohnungsbau

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Wohnungspolitische Strategie[Bearbeiten]

Die Stadt Mannheim hat im Juni 2017 eine "Wohnungspolitische Strategie und 12-Punkte-Programm zum Wohnen für Mannheim" beschlossen, mit der insbesondere das Angebot an preiswertem Wohnraum gestärkt werden soll. Die Strategie hat zwei Schwerpunkte:

  • Aktivierung von Grundstücken
  • Konditionen der Flächenüberlassung

Das 12-Punkte-Programm im Überblick[Bearbeiten]

  1. Aktivierung nicht mehr benötigter oder nicht mehr genutzter bebauter Flächen im Eigentum der Stadt (Schulstandorte, Sportanlagen, etc.)
  2. Umnutzung untergenutzter Gewerbeflächen an den Übergängen zu Wohngebieten
  3. Aktivierung städtischer Brachflächen
  4. Aktivierung privater Baulücken unter Einbeziehung des BDA und der Architektenkammer
  5. Nachverdichtung und Ersatzneubau insbesondere in stark aufgelockerten Quartieren der 1950 und 1960er Jahre
  6. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft GBG Mannheim soll als "strategisches Instrument der Stadtentwicklung" dienen.
  7. Quotenmodell für preisgünstigen Wohnungsbau: 25% bei Wohnungsneubauvorhaben ab 10 Wohneinheiten
  8. Verbilligte Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken für preiswerten Wohnbau; hierzu erarbeitet die Verwaltung eine Verbilligungsrichtlinie
  9. Sofern Grundstücke nicht verbilligt abgegeben werden, werden sie zum aktuellen Bodenwert vergeben, nicht nach Maximalgebot. Entscheidend ist dabei in erster Linie die Konzeptqualität, u.a. Menge und Qualität preisgünstigen Wohnraums, nicht der gebotene Preis.
  10. Zum Zweck preisgünstigen Wohnungsbaus vergibt die Stadt auf Teilflächen Erbbaurechte. Dabei wird dem Erbbaunehmer der Erbbauzins für eine bestimmte Zeit erlassen. Davon sollen in erster Linie gemeinschaftliche Wohnprojekte und kleinere Wohnungsmarkt-Akteure (z.B. Genossenschaften) profitieren.
  11. Im Rahmen von Sanierungsgebieten werden kommunale Mittel komplementär zu den Städtebaufördermitteln von Bund und Land zur Modernisierung und Erhalt preisgünstiger Wohnungen systematisch eingesetzt.
  12. Über die Koordinierungsstelle für Gemeinschaftliche Wohnprojekte und das zugehörige kommunale Förderprogramm erhalten gemeinschaftliche Wohnprojekte eine Prozessbegleitung und finanzielle Förderung.

Sozialquote[Bearbeiten]

In der Öffentlichkeit fand vor allem die Quotenregelung für den sozialen Wohnungsbau Beachtung, wonach beim Verkauf städtischer Grundstücke und bei der Schaffung von Baurecht für Wohnungsneubauvorhaben ab 10 WE ein verpflichtender Anteil von mindestens 25% preisgünstigen Mietwohnraums über städtebauliche Verträge festgesetzt werden soll. Diese Regelung wurde von Bundesbauministerin Hendricks ausdrücklich gelobt[1], während die örtliche CDU eine solche Quote ablehnte.

Nach den Informationen der Stadt Mannheim haben in Baden-Württemberg bislang Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe, Heidelberg (auf Konversionsflächen) sowie Offenburg (in Planung) eine Sozialquote beschlossen; außerhalb des Bundeslandes gibt es solche Quoten beispielsweise in Hamburg, München, Frankfurt am Main, Münster und Bielefeld.[2]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. focus, Hendricks in Mannheim: Lob für Sozialquote im Wohnungsbau, 16.08.2017
  2. Die Pressemitteilung vom 28.06.2017 der Stadt Mannheim nennt weitere Regelungsdetails von Sozialquoten wie Schwellwerte, Anwendungsbereich und Kompensationsmöglichkeiten.

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]