Richtlinie des Landkreises Gießen zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus
Der Landkreis Gießen (Hessen) reagierte im November 2017 auf die zunehmende Knappheit bezahlbaren Wohnraums mit einer Richtlinie zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus. In Zusammenarbeit mit der Soziale Wohnungsbau und Strukturförderung GmbH (SWS GmbH), einem gemeinsamen Unternehmen des Landkreises und kreisangehöriger Gemeinden, soll neuer Wohnraum für diese Zielgruppe geschaffen werden. Neu errichtete Wohneinheiten, die bestimmte Bedingungen erfüllen (z.B. maximale Wohnfläche je nach Personenzahl) können mit jeweils 20.000 € bezuschusst werden. Ein höherer Zuschuss ist möglich, wenn die Wohnungen bestimmte Energiestandards einhalten oder barrierearm ausgestaltet werden. Die Anträge werden von der SWS GmbH geprüft und vorentschieden, der Landkreis will nur in Ausnahmefällen von diesem Votum abweichen.
Im Gegenzug zur Förderung darf die Miete bei erstmaliger Vermietung max. 85% der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen; die Mietpreisbindung gilt 20 Jahre lang. Mieterhöhungen muss der Landkreis genehmigen. Außerdem ist der Landkreis berechtigt, Mietinteressenten zu benennen; die Wohnung darf dann nur an eine der bis zu drei vorgeschlagenen Personen vermietet werden.
Weblink[Bearbeiten]
- Richtlinie des Landkreises Gießen zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus (Kreistagsvorlage mit letzten Änderungen; pdf-Format, 7 Seiten)