Stabilisierungshilfen (Bayern)

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In Bayern werden seit 2012 an finanzschwache Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs als Sonderform der Bedarfszuweisungen Stabilisierungshilfen gezahlt. Die Mittel werden von einem Verteilerausschuss vergeben, dem das Finanzministerium und das Innenministerium sowie die kommunalen Spitzenverbände angehören. Für eine positive Entscheidung müssen die Kommunen mehrere Kriterien erfüllen: eine signifikant unterdurchschnittliche Steuerkraft, drastische Einwohnerverluste, ein deutlicher Rückgang von Arbeitsplätzen und erheblicher Konsolidierungswille. Seit 2014 müssen sie zudem ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschließen und umsetzen.

Es handelt sich um einen relativ geringen Betrag: Bei einem Gesamtvolumen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs von ca. 10 Mrd. € stehen jährlich 140 Mio. € (bis 2019: 150 Mio. €)[1] für diese Hilfen zur Verfügung, davon 22,5 Mio. € für Landkreise. In den Jahren 2017 und 2018 wurden Bedarfszuweisungen einschl. Stabilisierungshilfen in Höhe von jeweils 144 Mio. € an 151 bzw. 146 Kommunen verteilt. Vorrangig wurden dabei Kommunen im östlichen Grenzgebiet (Oberfranken) gefördert.[2] Die Stabilisierungshilfen sind somit nicht mit den Konsolidierungshilfen anderer Bundesländer vergleichbar; dafür ist die kommunale Verschuldung, insbesondere durch Kassenkredite, in Bayern auch relativ gering.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Vgl. Bayernkurier, Zehn Milliarden für die Kommunen, 22.11.2019
  2. Bayernkurier, 144 Millionen für Kommunen, 25.11.2017; SZ: Fürackers milde Gaben, 02.01.2019; Frankenpost, Stabilisierungshilfen für den Landkreis und sieben Kommunen, 03.11.2019

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Siehe auch[Bearbeiten]