Stadtstaat

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Als "Stadtstaaten" werden in Deutschland diejenigen Bundesländer bezeichnet, die lediglich aus einer Stadt bzw. im Fall Bremens aus zwei Städten bestehen. Stadtstaaten sind Berlin, Hamburg und Bremen. Diese Stadtstaaten sind damit Bundesland und Kommune zugleich. Der Gegenbegriff hierzu ist "Flächenland"; dies bezeichnet alle anderen Bundesländer in Deutschland, in denen das Land viele Gemeinden umfasst und von ihnen administrativ und politisch getrennt ist.

Parlament, Regierung, Verwaltungsaufbau[Bearbeiten]

Das Landesparlament heißt in den Hamburg und Bremen entsprechend der hanseatischen Tradition Bürgerschaft, in Berlin Abgeordnetenhaus. In Hamburg und Berlin ist es zugleich Stadtrat. In Bremen, das aus den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven besteht, hat die Bürgerschaft 68 Abgeordnete aus Bremen und 15 Abgeordneten aus Bremerhaven. Die 68 Bremer Bürgerschaftsabgeordneten bilden zugleich die Stadtbürgerschaft, die Kommunalvertretung der Stadtgemeinde Bremen. Die Bürgerschaftsabgeordneten aus Bremerhaven sind lediglich Landtagsabgeordnete, denn Bremerhaven hat ein eigenes Stadtparlament, die Stadtverordnetenversammlung.

Die Landesregierung heißt in allen drei Stadtstaaten Senat, ihre Mitglieder Senator(inn)en; der Regierungschef wird in Hamburg und Bremen als Bürgermeister, in Berlin als Regierender Bürgermeister bezeichnet. Die SenatorInnen bilden zugleich die Verwaltungsspitze der jeweiligen Kommune - wiederum in Bremen nur für die Stadtgemeinde Bremen, da Bremerhaven einen eigenen Magistrat hat. Die Behörden unterhalb der SenatorInnen lassen sich jedoch in Landes- und kommunale Behörden unterscheiden.

Bezirksverfassungen[Bearbeiten]

Alle drei Stadtstaaten sind in Bezirke unterteilt (in Bremen Stadt- bzw. Ortsteile), die eine eigene, gewählte Vertretungskörperschaft (Bezirksparlament bzw. in Bremen Stadtteilbeirat), eine eigene Verwaltung (Bezirksamt bzw. in Bremen Ortsamt) und einen eigenen Haushalt haben. Es handelt sich jedoch nicht um eine echte kommunale Ebene; den Bezirken wird nur ein Teil der kommunalen Aufgaben übertragen, und die entsprechenden Befugnisse können jederzeit auf die Ebene des Landes zurückgeholt werden.

Haushalt[Bearbeiten]

In Berlin und Hamburg wird nicht zwischen Landes-und Kommunalhaushalt unterschieden, der jeweilige Haushalt enthält Einnahmen und Ausgaben, die teils dem Land, teils der Kommune zuzurechnen sind. Aus diesem Grund sind die Haushalte dieser beiden Stadtstaaten mit anderen Kommunalhaushalten nicht vergleichbar und werden in vielen Statistiken zu Fragen der Kommunalfinanzen ausgeklammert. Die Haushalte Berlins und Hamburgs werden kameralistisch geführt, jedoch gibt es in beiden Stadtstaaten Reformprojekte mit dem Ziel einer erweiterten Kameralistik (Berlin) bzw. Doppik (Hamburg). In Bremen werden getrennte Haushalte für das Land und die Stadtgemeinde aufgestellt; Bremen führt schrittweise Elemente der Doppik ein.