Straßenausbaubeiträge in Bayern

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Zur Definition von Straßenausbaubeiträgen und den Grundlagen siehe: Straßenausbaubeitrag

In Bayern wurde die seit 1974 bestehende Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit Wirkung zum 01.01.2018 abgeschafft. Mit entscheidend dafür war die Befürchtung der CSU, die Freien Wähler könnten mit ihrer angekündigten Initiative für eine Volksabstimmung gegen die Beiträge das Thema im Landtagswahlkampf 2018 für sich nutzen.

Vorgeschichte[Bearbeiten]

In Bayern waren die Straßenausbaubeiträge seit langem umstritten, u.a. weil viele Straßen und Wege aus den 70er Jahren sanierungsbedürftig waren und auf die Eigentümer/innen teils hohe Kosten zukamen. Insbesondere in Gebieten mit niedrigen Grundstückswerten hielt auch der Bayerische Gemeindetag die teils fünfstelligen Beiträge für nicht akzeptabel.[1] Anfang 2016 forderten viele bayerische Kommunen, ihnen die Entscheidung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen freizustellen.[2] Zur Entschärfung des Konflikts war mit Wirkung zum 01.04.2016 das bayerische Kommunalabgabengesetz (KAG) geändert worden: Seitdem konnten sich Gemeinden nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern statt für einmalige auch für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge entscheiden. Dabei wird der Beitrag in einem größeren Gebiet auf alle Grundstücke verteilt und über einen längeren Zeitraum - meist in jährlichen Raten - eingezogen. Kommunen wie Spitzenverbände reagierten auf diese Wahlfreiheit jedoch zurückhaltend; der Bayerische Städtetag empfahl den Kommunen sogar, bei einmaligen Beiträgen zu bleiben.[3]

Gesetzlich galt für Straßenausbaubeiträge bis Ende 2017 eine Soll-Vorschrift: Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 des damaligen Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) sollten die Gemeinden bei der Erneuerung oder Verbesserung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen Straßenausbaubeiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der bevorteilten Grundstücke erheben. 2016 wurde dies in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes München[4] bekräftigt. Danach war - entsprechend dem Charakter einer Soll-Vorschrift - eine Gemeinde zur Erhebung des Beitrags "grundsätzlich verpflichtet". Nur "unter besonderen - atypischen - Umständen" durfte eine Gemeinde von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen absehen. Dies Urteil wurde am 16.11.2017 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.[5]

Dennoch verzichteten auch 2017 einige Gemeinden auf die Erhebung der Beiträge, was u.a. zu Überlegungen der Kommunalaufsicht führte, solchen Gemeinden die Genehmigung des Haushalts zu verweigern.[6] Andere Kommunen reagierten dagegen auf das Urteil und holten das Erlassen einer entsprechenden Satzung nach.[7]

Die Freien Wähler im Landtag forderten die Abschaffung und kündigten hierzu einen Gesetzentwurf an; zudem beschlossen sie im Dezember 2016 die Einleitung einer Volksabstimmung. Dagegen forderte der Städtetag die Beibehaltung der Beiträge.[8] Damit drohten die Straßenausbaubeiträge zum Thema im Wahlkampf zur Landtagswahl im Oktober 2018 zu werden.

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge[Bearbeiten]

Anfang 2018 schlossen sich daher auch die CSU-Spitze sowie die CSU-Fraktion im Landtag entgegen dem Votum vieler Kommunalpolitiker/innen (auch aus der CSU) den Forderungen nach Abschaffung der Beiträge an. In vielen Kommunen wurde daraufhin diskutiert, ob bis zur angekündigten Abschaffung noch Beiträge nach geltendem Recht erhoben werden oder diese ausgesetzt werden sollten. Letzteres forderten auch die Freien Wähler im Landtag. Zugleich begannen sie mit der Unterschriftensammlung für das angekündigte Volksbegehren, um den Druck auf die CSU aufrechtzuerhalten.[9] Bis Mitte 2018 konnten die Freien Wähler für ihre Initiative ca. 340.000 Unterschriften sammeln. Die Kommunen reagierten darauf unterschiedlich: Einige stellten weiterhin Einnahmen aus den Beiträgen in ihre Haushalte ein, da diese Anfang 2018 noch geltendes Recht waren; andere ließen die Vorbereitungen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ruhen.[10] Am 6.2.2018 reagierte die Bayerische Staatsregierung: Innenminister Joachim Herrmann setzte einen Landtagsbeschluss über ein Moratorium um und forderte die Gemeinden auf, vorerst keine Bescheide über Straßenausbaubeiträge mehr zu versenden. Die meisten Kommunen folgten der Aufforderung, die rechtlich jedoch nicht verbindlich war.[11]

Am 14.06. fasste der Bayerische Landtag mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und SPD bei Enthaltung der Grünen den Beschluss, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1.1.2018 abzuschaffen. Umgesetzt wurde dies durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (siehe unten unter Weblink). Die ausfallenden Beiträge sollten bei laufenden Maßnahmen, bei denen das Vergabeverfahren für die erste Bauleistung vor dem 11. April 2018 eingeleitet worden war und die im Haushalt veranschlagt waren, vollständig vom Land ausgeglichen werden. Für zukünftige Maßnahmen kündigte die Staatsregierung an, rund 100 Mio. € zusätzlich in den Landeshaushalt einzustellen. Die Freien Wähler hatten mehr gefordert: Alle seit 2014 gezahlten Beiträge sollten erstattet und für die Zukunft jährlich aus dem Landeshaushalt 150 Mio. € bereitgestellt werden. Auch der Bayerische Städtetag hielt den Betrag von 100 Mo. € jährlich für nicht ausreichend.[12] Doch auch die Stichtagsregelung konnte nicht alle Konflikte klären; strittig waren weiterhin z.B. Bescheide, die noch im Jahr 2017 verschickt wurden, sich jedoch auf Bauleistungen bezogen, die erst 2018 oder später erfolgen sollten. Solche Bescheide blieben nach der Gesetzesänderung rechtens, waren jedoch für die Betroffenen schwer nachvollziehbar.[13]

In den Koalitionsverhandlungen nach der Landtagswahl im Oktober 2018 beharrten die Freien Wählen weiterhin auf einer rückwirkenden Erstattung für ab 2014 gezahlte Straßenausbaubeiträge. Der Kompromiss bestand letztlich in einer Härtefallregelung: Der Freistaat stellt 2019 einen mit max. 50 Mio. € dotierten Fonds zur Verfügung, aus dem zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2017 gezahlte Beiträge bei besonderen Härten erstattet werden. Zugleich sollen die 2019 für Straßenausbaukosten bereitstehenden Landesmittel von 100 Mio. € ab 2020 auf die von den Freien Wählern geforderten 150 Mio. € jährlich erhöht werden.[14] Im Jahr 2022 war ein Erstattungsbetrag von 125 Mio. € erreicht worden.[15] Doch auch diese Festlegungen sind umstritten. Viele Kommunen rechnen damit, dass sie in den kommenden Jahren deutlich mehr Straßenausbaumaßnahmen als in der Vergangenheit planen werden - weil der in den 60er und 70er Jahren entstandene Bestand dies zunehmend erfordert und weil die Tatsache, dass keine Beiträge von den Anwohner/innen eingezogen werden müssen, die politische Entscheidung erleichtert. Daher wird befürchtet, dass die bereitgestellten Landesmittel nicht ausreichen werden.[16]

Im Antragszeitraum (2. Jahreshälfte 2019) gingen rund 14.000 Anträge an den Härtefallfonds ein. Neben dem Nachweis der unbilligen Härte gilt ein Selbstbehalt von 2000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100 000 Euro, bei Zusammenveranlagten von 200 000 Euro. Weil viele Klärungen und Rückfragen erforderlich sind, waren diese bis November 2021 noch nicht abschließend bearbeitet und beschieden.[17]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. focus: Gebühr für Straßenausbau entzweit Bürger und Gemeinden, 15.07.2015
  2. Süddeutsche Zeitung: "Das muss eine kommunale Entscheidung bleiben", 12.01.2016
  3. Süddeutsche Zeitung: Der große Wurf bleibt aus, 14.03.2016; Alt-Neuöttinger Anzeiger: Gesetzesänderung: "Das ist definitiv keine Revolution", 10.04.2016
  4. VGH München, Urteil v. 09.11.2016 – 6 B 15.2732
  5. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Gemeinde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.11.2017 - BVerwG 10 B 2.17.
  6. Augsburger Allgemeine: Die einen zahlen, die anderen nicht, 28.10.2017
  7. Beispiel Landkreis Coburg: inFranken.de, Alle Coburger Kommunen müssen Beiträge erheben, 17.05.2017
  8. Merkur, Bayerns Kommunen wollen Anwohner weiter für Straßenbau zahlen lassen, 09.11.2017; Süddeutsche Zeitung, Warum CSU-Bürgermeister beim Straßenbau gegen ihre eigene Partei stimmen, 07.12.2017; Süddeutsche Zeitung, Kita-Plätze statt perfekter Asphalt, 11.12.2017; Süddeutsche Zeitung: Freie Wähler gehen sammeln, 17.12.2017
  9. Donaukurier, CSU will Ausbaubeitrag abschaffen, 01.01.2018; Welt, Anwohner sollen nicht mehr für den Straßenausbau zahlen, 18.01.2018; Süddeutsche Zeitung: Kommunen an der Kreuzung, 18.01.2019; finanzen.net: Pohl/FREIE WÄHLER: Straßenausbaubeiträge in Bayern kommunal- und bürgerfreundlich beerdigen, 25.01.2018.
  10. Nordbayern, Strabs sorgt in Kommunen für Sorgen, 27.01.2018; Augsburger Allgemeine, Straßenausbaubeiträge: Jetzt sind Antworten gefragt, 28.01.2019
  11. Merkur: Bayerns Kommunen geben bis auf Weiteres keine Bescheide heraus, 07.01.2019; Welt, Kommunen sollen keine Strabs-Bescheide mehr verschicken, 08.02.2019; Augsburger Allgemeine: Wer muss noch bezahlen?, 16.02.2018
  12. focus: Städtetag: „Strabs“-Abschaffung für hunderte Millionen Euro, 09.05.2018; Welt: Kommunen dürfen Haus- und Wohnungsbesitzer nicht mehr zur Kasse bitten, 14.06.2019; Mittelbayerische: „Strabs fällt“ – Wünsche bleiben offen, 14.06.2019; Bayernkurier: Das Geld liegt nicht mehr auf der Straße, 16.06.2018; Pressemitteilung der CSU-Fraktion bei finanzen.net: Solide Lösung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge - Gesetz entlastet Bürger, Kommunen werden unterstützt, 14.06.2019
  13. Siehe als Beispiel: Kreisbote, Lechbrucker kämpfen weiter, 17.10.2018
  14. Süddeutsche Zeitung: Rückerstattungs-Kriterien für "Strabs" sollen bis März feststehen, 18.12.2018; vgl. auch den Koalitionsvertrag (S. 12)
  15. Bayerische Staatsregierung: Füracker: 125 Millionen Euro für Bayerns Kommunen als pauschaler Ausgleich für abgeschaffte Straßenausbaubeiträge – 40 Millionen Euro zusätzlich im Jahr 2022, Pressemitteilung vom 15.06.2022
  16. Süddeutsche Zeitung: Gebühren für den Straßenausbau fehlen den Kommunen, 13.03.2019; Mittelbayerische: Strabs macht „Zoff“ in den Gemeinden, 16.03.2019
  17. Süddeutsche Zeitung, Geschätzt 12 000 Anträge auf Rückerstattung von "Strabs", 07.12.2019; Meine News, 50 Mio. € werden ausgezahlt, 14.11.2021

Weblink[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]