Straßenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern

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Zur Definition von Straßenausbaubeiträgen und den Grundlagen siehe: Straßenausbaubeitrag

In Mecklenburg-Vorpommern wurden für Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 01.01.2018 begonnen wurden, Straßenausbaubeiträge erhoben. Für alle späteren Maßnahmen wurden sie im Juni 2019 abgeschafft. Die Kommunen erhielten für die Jahre 2018 und 2019 eine direkte Erstattung der Beitragsausfälle, ab 2020 eine pauschale Mittelzuweisung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.

2018: Initiativen für Abschaffung[Bearbeiten]

Bis zur Abschaffung waren Straßenausbaubeiträge von max. 90% der Baukosten durch die Kommunen verpflichtend zu erheben. Im März 2017 beauftragte die Stadtvertretung Schwerin ihren Oberbürgermeister mit großer Mehrheit, sich für eine Abschaffung dieser Pflicht oder zumindest für einen größeren Ermessensspielraum der Kommunen einzusetzen.[1] Wenig später begannen die Freien Wähler mit dem Sammeln von Unterschriften für eine Volksinitiative "Faire Straße", die binnen weniger Wochen ca. 23.000 mal gezeichnet wurde (für die Befassung im Landtag wären 15.000 Unterschriften erforderlich gewesen).[2] Bis Oktober 2018 sammelte die Initiative 44.000 Unterschriften.[3] Eine Volksinitiative führt nicht zu einem gesetzeswirksamen Beschluss, sondern verpflichtet den Landtag lediglich, sich mit dem Anliegen zu befassen.

2019: Abschaffung wird beschlossen[Bearbeiten]

Im Juni 2019 beschloss der Landtag gegen das Votum des Städte- und Gemeindetags Mecklenburg-Vorpommern[4] eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern durch Änderung des Kommunalabgabengesetzes.[5] Die Abschaffung gilt rückwirkend - nur für Bauvorhaben, die vor dem 01.01.2018 begonnen wurden, müssen und dürfen noch Beiträge erhoben werden. Jedoch wurden die Möglichkeiten der Stundung auf bis zu 10 Jahre, in Härtefällen noch länger ausgeweitet. Im Gesetz, das die Abschaffung regelt,[6] war zunächst nur eine Kompensation durch direkte Erstattung der Beitragsausfälle für die Jahre 2018 und 2019 vorgesehen. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Kompensation durch eine pauschale Mittelzuweisung an die Gemeinden von zunächst 25 Mio. € jährlich, ab 2024 mindestens 30 Mio. € jährlich über den kommunalen Finanzausgleich. Verteilungsmaßstab ist die jeweilige Länge des kommunalen Straßennetzes. Zur Gegenfinanzierung für das Land wird die Grunderwerbsteuer um einen Prozentpunkt von 5% auf 6% des Kaufpreises angehoben, so dass letztlich die Grundstückserwerber*innen über diese Steuer die Kosten tragen.[7]

2020: Kommunen klagen[Bearbeiten]

Im ersten Jahr dieser pauschalen Kompensation stellten viele Kommunen fest, dass dieser Ausgleich bei weitem nicht ausreicht. So erklärte der Bürgermeister von Ludwigslust, Reinhard Mach, dass die Gemeinde nur etwa ein Drittel der Summe bekomme, die sie bisher im Schnitt pro Jahr über die Straßenausbaubeiträge eingenommen hatte. Der Städte- und Gemeindebund Mecklenburg-Vorpommern rechnete aus, dass einige Kommunen bis zu 120 Jahre lang sparen müssen, um das Geld für eine Straßenbaumaßnahme zusammenzubekommen. Bereits 2019 hatte Grevesmühlen vor dem Landesverfassungsgericht geklagt. Im Juli 2020, nach Versand der Bescheide durch das Land, klagten weitere Kommunen vor den Verwaltungsgerichten. Zu den ersten gehörten Neubrandenburg, Grimmen und das Amt Eldenburg-Lübz (Landkreis Ludwigslust-Parchim), weitere Klagen wurden erwartet (Stand Ende Juli 2020).[8]

2021: Grevesmühlen scheitert mit Verfassungsklage[Bearbeiten]

Die Gemeinde Grevesmühlen, die als erste geklagt hatte, war vor dem Landesverfassungsgericht nicht erfolgreich.[9] Die Stadt hatte die Verletzung des in Art. 72 Abs. 3 der Landesverfassung (LV) geregelte strikte Konnexitätsprinzips gerügt. Die Formulierung in Art. 72 Abs. 3 LV erfasst, so das Gericht, nicht nur die Schaffung neuer Aufgaben, sondern auch die Änderung der Finanzierung einer unveränderten Aufgabe, die Gemeinde konnte ihre Klage also darauf stützen.

Soweit die Klage den finanziellen Ausgleich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge für die Jahre 2018 und 2019 betraf, hielt das Gericht sie für unzulässig. Die Gemeinde habe nicht ausreichend durch Tatsachen dargelegt, dass ihr durch die Neuregelung tatsächlich Mehrbelastungen entstehen könnten. Im Hinblick auf die Ausgleichsregelungen für Baumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2020 beginnen, sei die Gemeinde jedoch beschwerdebefugt. Die Klage sei aber unbegründet. Der Landesgesetzgeber habe die Mehrbelastungen der Kommunen im Sinne des strikten Konnexitätsprinzips rechtzeitig berücksichtigt. Die Kompensation müsse nicht im gleichen Gesetz erfolgen, sie müsse nur gleichzeitig mit dem Wirksamwerden der Aufgabe in Kraft treten. Dem Gesetzgeber sei es dabei auch nicht verwehrt, eine pauschalierende Ausgleichsregelung zu schaffen, was er in § 8a Abs. 4 KAG M-V getan hat. Er dürfe dabei auch Anreize für eine sparsame Aufgabenwahrnehmung setzen: "Eine typisierte und pauschalierte Regelung muss den betroffenen Kommunen insgesamt, das heißt der durchschnittlichen Kommune, die realistische Möglichkeit geben, durch zumutbare eigene Anstrengungen zu einem vollständigen Kostenausgleich zu kommen"[10] Der Gesetzgeber habe auch eine den Anforderungen genügende Prognose der Kosten unternommen. Die klagende Gemeinde erhalte Erstattungen, die sogar über den in den Jahren zuvor eingenommenen Beiträgen der Anwohner*innen lägen. Diese Mittel seien zudem übertragbar, die Gemeinde kann sie also ansparen. Das Land habe zusätzlich mit § 23 Finanzausgleichsgesetz M-V eine Infrastrukturzulage eingeführt und sich verpflichtet, die pauschale Erstattung der Straßenausbaubeiträge nach vier Jahren zu überprüfen. Auch gegen die Verteilung der pauschalen Mittel gebe es keine Bedenken.

Kommunen: Mehreinnahmen aus der Grunderwerbsteuer an Kommunen geben[Bearbeiten]

Im August 2021 forderte der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, Wismars Bürgermeister Thomas Beyer, das Land solle die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer vollständig für Straßenbau an die Kommunen weiterreichen. Die Erhöhung war, wie dargestellt, vorgenommen worden, um die Mehrausgaben des Landes zu kompensieren, die aus dem Landeszuschuss für kommunale Straßenbaumaßnahmen nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge resultieren. Die Kommunen, so Beyer, erhielten aber deutlich zu wenig Geld. Die Landeseinahmen aus der Grunderwerbsteuer seien von 2016 bis 2020 von 168 Mio. € auf 270 Mio. € gestiegen.[11]

Altfälle führen zu Konflikten[Bearbeiten]

Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sind nicht alle Konflikte mit Anliegern vom Tisch, denn für Bauvorhaben, die vor 2018 begonnen wurden, werden sie weiterhin eingetrieben. Damit gibt es weiter Streitigkeiten über die Höhe der verlangten Beiträge und in einigen Fällen auch über den tatsächlichen Zeitpunkt des Baubeginns.[12]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. focus: Schwerin fordert Abschaffung der Straßenbau-Beiträge in MV, 22.3.2017
  2. focus: Initiative sammelt 23 000 Stimmen gegen Straßenbaubeiträge, 29.05.2018
  3. KOMMUNAL, Volksinitiative gegen Beiträge zum Straßenausbau, 15.10.2018
  4. vgl. Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, 26.11.2018
  5. In das Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern wurde ein neuer § 8a eingefügt; der "alte" § 8, der bestehen blieb, regelt die Beiträge für Baumaßnahmen bis zum 1.1.2018 (Baubeginn).
  6. Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge, Landtags-Drucksache 7/37527 vom 12.06.2019
  7. Siehe den Gesetzentwurf sowie KOMMUNAL, Straßenausbaubeiträge abgeschafft - Kompensation unklar, 01.07.2019
  8. KOMMUNAL: Straßenausbaubeiträge: Kommunen ziehen vor Gericht, 29.07.2020; rtl, Gestrichene Sraßenbaubeiträge: Kommunen ziehen vor Gericht, 27.07.2020; Süddeutsche Zeitung: Gestrichene Straßenbaubeiträge: Kommunen ziehen vor Gericht, 27.07.2020. Siehe auch NDR, Kommunen fehlt das Geld für neue Straßen, 07.12.2020 (Video, ca. 2 min.)
  9. Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern: Urteil vom 17. Juni 2021, Aktenzeichen LVerfG 9/19 (pdf-Format, 48 Seiten). Siehe auch: Der Neue Kämmerer, Strabs: Richter weisen kommunale Klage zurück, 30.06.2021
  10. Siehe das genannte Urteil, Rz. 67
  11. Zeit: Kommunen wollen größeren Anteil von Grunderwerbsteuer, 25.08.2021
  12. Siehe als Beispiel: Nordkurier, Frust in Feldberg – Anlieger sollen für neue Straße mitzahlen, 29.07.2022

Siehe auch[Bearbeiten]