Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht spielt in vielen Bereichen des kommunalen Handelns eine Rolle. Sie ist allerdings nicht direkt gesetzlich normiert; die Rechtsprechung leitet sie vielmehr aus 823 Abs. 1 BGB (und weiteren Bestimmungen des bürgerlichen Rechts) ab:
- "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Daraus ergibt sich aus Sicht der Gerichte die Pflicht, in gewissen Fällen Vorsorge zu treffen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht hat zur Folge, dass der/die Geschädigte Schadensersatz beanspruchen kann.
Voraussetzungen[Bearbeiten]
Die Verkehrssicherungspflicht trifft den:diejenige:n, der:die eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält oder einen "besonderen Verkehr" schafft. Sie gilt also nicht für Gefahren, die z.B. aus der Natur kommen, falls nicht durch eine menschengeschaffene Einrichtung das Risiko erhöht wurde. Beispiel: Wer im Wald spazieren geht, kann nach einer Verletzung durch einen herunterfallenden Ast keinen Schadensersatz beanspruchen - es sei denn, dies geschah auf einem Spiel- oder Parkplatz, also einer Einrichtung, die einen "besonderen Verkehr" schafft.[1] Die Beispiele für Einrichtungen, die eine Verkehrssicherungspflicht auslösen, sind vielfältig und nicht aufzählbar; der Winterdienst gehört ebenso dazu wie die Baustellenabsicherung, Fluchtwege in Gebäuden ebenso wie das Warndreieck vor liegengebliebenen Fahrzeugen. In einigen Fällen können zusätzliche, teils strengere Vorschriften gelten, beispielsweise für Beschäftigte durch den Arbeitsschutz.
Sicherungsmaßnahmen[Bearbeiten]
Es muss nicht jede denkbare Schutzmaßnahme gegen jede denkbare Gefahr ergriffen werden. Sicherungsmaßnahmen müssen nur gegen erkennbare und naheliegende Gefahren getroffen werden. Zudem müssen sie zumutbar sein. Die Stärke der Sicherungsmaßnahmen korrespondiert mit der Höhe der geschaffenen Gefahren. Dabei sind Unterschiede zu beachten: So können Kinder nicht jede Gefahr erkennen, die für Erwachsene offensichtlich ist, und ihre spielerische Neugier muss einkalkuliert werden. In vielen Bereichen hat sich ein Konsens (juristisch: eine Verkehrsauffassung) dazu entwickelt, welches Maß an Sicherung notwendig und angemessen ist; oft ist dies auch in technischen Normen oder anerkannten Regeln der Technik festgehalten.
Die Pflicht zu Sicherungsmaßnahmen kann übertragen werden, beispielsweise durch Beauftragung eines Unternehmens mit dem Winterdienst. Der:die Betreiber:in des entsprechenden Verkehrsweges muss dessen Handeln jedoch kontrollieren.
Schadensersatz[Bearbeiten]
Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen, wenn und soweit ein Schaden entstanden ist und der Verstoß dafür ursächlich war. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn den:die Geschädigte:n eine hone Verantwortung trifft. So führt beispielsweise der Hinweis "Unbefugten ist der Zutritt verboten" dazu, dass Personen, die sich entgegen diesem Hinweis im Gefahrenbereich aufhalten, im Fall von Schäden keinen Anspruch haben. Ebenso kann die Schadensersatzpflicht geringer ausfallen oder ganz entfallen, wenn sich z.B. bei Schnee- und Eisglätte ein:e Verkehrsteilnehmer:in nicht angepasst verhalten hat.
Daher wird bei Auseinandersetzungen vor Gericht immer wieder neu darüber verhandelt, welche Sicherungspflichten im konkreten Fall anzunehmen waren, ob dagegen verstoßen wurde, ob der Verstoß ursächlich für den Schaden war und ob den:die Geschädigte eine eigene (Mit-)Schuld trifft. Dabei können sich Rechtsauffassungen im Laufe der Zeit auch ändern, weil sich die "Verkehrsauffassung" weiterentwickelt oder weil durch neue technische Entwicklungen neue Gefahren oder auch neue Möglichkeiten der Absicherung entstehen.
Fußnote[Bearbeiten]
- ↑ Siehe dazu den Artikel Verkehrssicherungspflicht im Wald; analog für Gewässer: Verkehrssicherungspflicht an Badestellen.
Siehe auch[Bearbeiten]
- wikipedia: Verkehrssicherungspflicht mit weiteren Beispielen