Zoll (Abgabe)
Der Zoll ist eine der ältesten Formen staatlicher Kontrolle und Einnahmequellen und spielt auch heute noch eine entscheidende Rolle in der Weltwirtschaft. Als Zoll (aus lat. teloneum) wird die Abgabe definiert, welche beim Transport über eine Ländergrenze anfällt.
Geschichte[Bearbeiten]
Die Geschichte des Zolls reicht bis in die Antike zurück. Schon im alten Mesopotamien, im alten Ägypten oder auch im Römischen Reich wurden Zölle erhoben, um gehandelte Ware zu kontrollieren und Steuereinnahmen zu generieren. Seit dem Mittelalter wurde der Zoll in Europa populärer, insbesondere durch die Hanse (Handelsorganisation), die Handelswege und Zollstationen in Nord- und Ostseegebieten überwachte. Heutzutage wird das Zollsystem von Nationalstaaten und Kolonialmächten als Instrument der Handelspolitik eingesetzt.[1]
Zweck von Zöllen[Bearbeiten]
Zölle erfüllen verschiedene Funktionen. Sie dienen als Einnahmequelle für den Staat, indem sie Abgaben auf importierte oder exportierte Waren erheben. Zudem können sie als Instrument der Handelspolitik eingesetzt werden, um die heimische Wirtschaft zu schützen, indem sie ausländische Produkte verteuern und damit den Wettbewerbsvorteil heimischer Produkte fördern. Zölle können auch als politisches Druckmittel verwendet werden, um andere Länder zu Verhandlungen zu bewegen oder um bestimmte Handelspraktiken zu beeinflussen.[2]
Festlegung der Zollhöhe, Vereinnahmung[Bearbeiten]
Die Höhe der Zölle wird durch nationale Gesetze und internationale Abkommen bestimmt. In vielen Ländern ist die Festlegung der Zollhöhe Aufgabe des Parlaments, das entsprechende Gesetze verabschiedet. Auf internationaler Ebene spielen Handelsabkommen und Organisationen wie die Welthandelsorganisation (WTO) eine ausschlaggebende Rolle bei der Bestimmung von der Höhe des Zolls. Die WTO ist für die Reduzierung von Handelsbarrieren und die Liberalisierung des Welthandels, was niedrigere Zollsätze begünstigt. Gegenstände unter dem Wert von 150,00 Euro sind zollfrei.[3] Innerhalb der Europäischen Union sind die Zölle abgeschafft; es gibt sie nur noch an den EU-Außengrenzen. Konsequenterweise werden diese Zölle von der EU direkt vereinnahmt, es gibt also in der EU keine Zolleinnahmen der einzelnen Staaten. Zölle sind im Sinne des Abgabenrechts Steuern und werden z.B. in der amtlichen Steuerschätzung als Steuereinnahmen der EU geführt.
Investition in den deutschen Zoll[Bearbeiten]
Deutschland hat in den letzten Jahren zunehmend in den Zoll investiert, um die Effizienz der Zollverwaltung zu erhöhen, den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Schmuggel zu intensivieren und die internationale Zusammenarbeit im Zollbereich zu fördern. So wurden z. B. im Jahr 2019 zusätzliche ca. 3.400 Stellen für den Zoll geschaffen und bis zum Jahr 2026 sollen insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro in den Bereich investiert werden. Diese Investitionen umfassen nicht nur Personal, sondern auch die Verbesserung der technischen Infrastruktur und die Implementierung moderner IT-Systeme, um den Zoll effizienter und sicherer zu gestalten. Ab 2027 soll der Zoll für 46,1 Millionen Euro im Jahr Zoll-Schießanlagen vermietet werden. Die Investition für diese Anlagen wird auf 1,02 Milliarden Euro beziffert.[4]
Kommunalpolitik und der Zoll[Bearbeiten]
Da der Zoll als Einkommensquelle für ein Land dient und dieses Geld auch auf die Länder und somit Kommunen aufgeteilt wird, profitieren Kommunen indirekt auch von dem Zoll.
Literatur[Bearbeiten]
- Karina Witte, Joachim Ritz, Manuel Sieben: Lehrbuch des Zollrechts der Europäischen Union 10. Auflage. NWB Verlag GmbH & Co. KG, Herne 1991, ISBN 978-3-482-43540-9.
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ gerlach: Geschichte des Zolls
- ↑ zoll.de: Zweck vom Zoll
- ↑ zoll.de: Höhe vom Zoll
- ↑ nachrichten-heute.net: Investitionen in den Zoll