Arbeitsgruppe Kommunalfinanzen 2022
Die Arbeitsgruppe Kommunalfinanzen 2022 ist ein offener Zusammenschluss von Gemeinden in Sachsen-Anhalt, der sich für die Verbesserung der finanziellen Situation der Gemeinden einsetzt. Am 01.04.2016, während der Koalitionsverhandlungen im Land, verabschiedete die Arbeitsgruppe das "Schönebecker Papier", in dem auf den verfassungsmäßige Anspruch der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung hingewiesen wird. Das Land habe verschiedene, die Kommunen belastende Maßnahmen beschlossen, ohne einen finanziellen Ausgleich herzustellen.
Forderungen[Bearbeiten]
Im Einzelnen beziehen sich die Forderungen auf das Kinderförderungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz, den Brand- und Katastrophenschutz sowie weitere Politikfelder.
Am 28.01.2017 trug Genthins Bürgermeister Thomas Barz als Sprecher der Arbeitsgruppe die Forderungen nach Beseitigung des Ungleichsgewichts in der Finanzverteilung im Finanzausschuss des Landtags vor. Der Ausschussvorsitzende Olaf Meister (Bündnis 90 / Grüne) verwies in seiner Antwort darauf, dass bereits 2016 80 Millionen Euro mehr für die Kommunen bereitgestellt wurden. Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz ab 2017 würden es jährlich 182 Millionen Euro mehr sein. Die Arbeitsgruppe kritisierte weiter die Zweckbindung eines Teils der Investitionsmittel im [[Kommunaler Finanzausgleich|kommunalen Finanzausgleich]. Die Kommunen seien "sehr wohl in der Lage, die wichtigsten kommunalen Probleme zu erkennen und anzugehen".[1]
Schönebecker Papier[Bearbeiten]
Mitglieder[Bearbeiten]
Der Arbeitsgruppe gehörten zum 01.04.2016 folgende Gemeinden an:
- Gemeinde Barleben
- Gemeinde Biederitz
- Verbandsgemeinde Elbe-Heide
- Verbandsgemeinde Flechtingen
- Stadt Genthin
- Stadt Gommern
- Stadt Hecklingen
- Stadt Hohenmölsen
- Stadt Möckern
- Gemeinde Niedere Börde
- Stadt Nienburg (Saale)
- Stadt Oebisfelde-Weferlingen
- Verbandsgemeinde Saale-Wipper
- Stadt Schönebeck (Elbe)
- Stadt Staßfurt
- Gemeinde Sülzetal
- Stadt Wolmirstedt
Bis Anfang 2017 ist die Zahl der Mitgliedsgemeinden auf etwa 40 angewachsen.[2]
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ Volksstimme, Städte müssen selbst entscheiden dürfen, 28.01.2017
- ↑ Volksstimme, Städte müssen selbst entscheiden dürfen, 28.01.2017