Finanzmemorandum niedersächsischer Oberbürgermeister

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Mit einem Finanzmemorandum unter dem Titel "Kommunalfinanzen stabilisieren – Wandel gestalten – Zukunftsinvestitionen sichern!" haben sich vier Oberbürgermeister niedersächsischer Großstädte an das Land und die Öffentlichkeit gewandt. Die Politiker, von denen drei der SPD und einer den GRÜNEN angehören, sehen die Finanzen der Städte in einer Krisensituation, die durch strukturelle Faktoren verursacht und durch die Corona-Pandemie verschärft wird.

Inhalt des Memorandums[Bearbeiten]

Infolge der Corona-Krise seien die Kommunen einem zweiseitigen Finanzdruck ausgesetzt: Einerseits wurde der kommunale Finanzbedarf durch die Krise erhöht, andererseits bleibt die Einnahmesituation hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Sie seien daher auch 2021 und 2022 auf "umfassende Rettungsschirme und Hilfszuweisungen" angewiesen. Die OBs sehen neben der akuten Situation vor allem strukturelle, langfristige Faktoren:

  • stark ansteigenden Soziallasten,
  • unzureichende Umsetzung und teilweise Umgehung des Konnexitätsgedankens,
  • ansteigende Kreis- und Regionsumlagen
  • starke Abhängigkeit von der Gewerbesteuer,
  • hohe Sanierungs- und Investitionsbedarfe bei stark ansteigenden Baukosten
  • weitere Investitionsbedarfe, z. B. durch Klimaschutz, verändertes Mobilitätsverhalten, Digitalisierung und Inklusion,
  • steigende Anforderungen im Rahmen kommunaler Bautätigkeit durch Brandschutz-, Umwelt- und Vergabevorschriften,
  • Druck zur Schaffung von sozialem Wohnraum,
  • demografischer Wandel mit steigendem Seniorenanteil und sinkendem Anteil an erwerbstätiger Bevölkerung
  • steigende Personallasten und Kosten der Fachkräftegewinnung.

Diese Herausforderungen, so das Memorandum, können die Städte nicht aus eigener Finanzkraft decken, insbesondere wenn die Schuldenbremse zu sinkenden Zuweisungen führt. Zur Untermauerung ihrer Ausführungen haben die OBs eine genauere Darstellung zur (aus ihrer Sicht unzureichenden) Umsetzung des Konnexitätsprinzips beigefügt und vom ehemaligen Kämmerer Manfred Busch eine "Begleitanalyse" erstellen lassen.

Als Schlussfolgerung richten die Autoren fünf Forderungen an das Land Niedersachsen und den Bund:

  1. Aufspannen eines zweiten Rettungsschirms für die Jahre 2021 und 2022 für die Kommunen mit Zahlung einer entsprechenden Soforthilfe wie im Jahr 2020;
  2. Kurzfristige Umgestaltung der vorhandenen Richtlinien für Förderprogramme von Land und Bund auf vereinfachte Verfahren (Pauschalzuweisungen mit vereinfachtem Verwendungsnachweis analog zum Beispiel des KP II und KIP II) und mittelfristige Umstellung aller Richtlinien für Förderprogramme;
  3. Einführung von umfangreichen Investitionskostenzuschüssen für den Bau und die Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten (wie in vielen Bundesländern bereits seit langem eingeführt);
  4. Einführung einer kostendeckenden Zuweisung von Betriebsmittel-Zuwendungen für Schulen und Kindertagesstätten;
  5. Überprüfung weiterer Aufgabenbereiche von bereits erfolgten Aufgabenübertragungen auf die kommunale Ebene durch eine gemeinsam ausgewählte Beratungseinrichtung auf auskömmliche Zuweisung von Finanzmitteln und ggfs. Aufstockung der Zuweisungen durch Bund und Land, damit gerichtliche Klärungen, wie im Fall des Bildungs- und Teilhabepaketes von 2011, künftig vermieden werden.

In einer ersten Stellungnahme lehnte die niedersächsische Landesregierung die Forderungen ab: Sie sieht weder eine Notwendigkeit für eine Beratung zur Konnexität noch für ein weiteres Hilfsprogramm.[1] Bereits im Februar 2021 war berichtet worden, dass die Stadt Hannover wegen der Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips über eine Klage gegen das Land Niedersachsen nachdenkt.[2] Diese Überlegungen dürften wieder aufgenommen werden, wenn das Land aus Sicht der Stadt nicht angemessen auf das Memorandum reagiert.

Fußnote[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Mehr zum Memorandum[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]