Ausgleichsfonds (Brandenburg)

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Das Finanzausgleichsgesetz des Landes Brandenburg sieht seit 2001 in § 16 einen Ausgleichsfonds vor (gelegentlich auch "Nothilfefonds" genannt), mit dem das Land u. a. Schuldendiensthilfen an hochverschuldete Gemeinden zahlt. Daneben werden auch Hilfen zur Sicherstellung freiwilliger Leistungen, Ausgleich für besondere Härten, Unterstützung bei der Verwaltungsmodernisierung und Hlfen beim Brand- und Katastrophenschutz aus dem Fonds geleistet. Die Schuldendiensthilfen werden auf Antrag ausgezahlt; dabei werden erhebliche Eigenanstrengungen der betreffenden Kommunen vorausgesetzt.

Für das Jahr 2010 waren für den Fonds 64 Mio. € vorgesehen, die in den Folgejahren reduziert wurden. 2011 wurden 14,5 Mio. € Schuldendiensthilfen ausgezahlt[1]. Seit 2013 können aus dem Ausgleichsfonds auch Investitionen bezuschusst werden.[2] Im Jahr 2014 wurden Mittel von 45 Mio. € bereitgestellt.[3] Im Zeitraum 2013-2016 wurden insgesamt 120 Mio. € ausgezahlt, vor allem an die kreisfreien Städte Brandenburg, Cottbus und Frankfurt/Oder sowie die Kreise Elbe-Elster, Prignitz, Spree-Neiße, Ostprignitz-Ruppin und Oberspreewald-Lausitz, aber auch an Kommunen im Oderbruch, der Uckermark und im Kreis Dahme-Spreewald.[4]

Zum Stichtag 31.12.2011 hatten die Kommunen Brandenburgs insgesamt Schulden von 2,252 Mrd. €, davon 0,71 Mrd. € Kassenkredite.

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Land Brandenburg, Inninministerium: "Hoch verschuldete Brandenburger Kommunen erhielten 14,5 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds", Pressemitteilung vom 29.12.2011
  2. Landesregierung Brandenburg: Erstmals Förderung kommunaler Investitionen möglich, Pressemitteilung 040/2013 vom 30.05.2013
  3. Focus: Land fördert kommunale Investitionen mit gut 45 Millionen Euro, 30.07.2014
  4. Märkische Oderzeitung: 100 Kommunen hängen am Tropf, 10.10.2016

Siehe auch[Bearbeiten]