Bündnis 90/Die Grünen Kommunalpolitische Bundesvereinigung

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Logo der BGKomm

Unter dem Namen Bündnis 90/Die Grünen Kommunalpolitische Bundesvereinigung – (BGKomm) gibt es seit Ende 2023 eine kommunalpolitische Vereinigung auf Bundesebene. Verfasst ist sie als Dachverband der Grünen Kommunalpolitischen Vereinigungen in den Bundesländern. Sie hat die Aufgabe, als Schnittstelle zwischen der Kommunal- und der Bundespolitik zu fungieren, den Informationsfluss zu verbessern und die kommunalpolitische Perspektive in der Bundespartei und der Bundestagsfraktion einzubringen. Zugleich soll sie den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den KPVen gewährleisten.

Die BGKomm wurde nach intensiver Vorbereitung am 26.10.2023 in Kassel gegründet. Der Gründungsvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Aufgaben der BGKomm[Bearbeiten]

In der Gründungsvorbereitung wurden ausführlich die Aufgaben des Dachverbandes diskutiert. Zunächst wurden die Landes-KPVen um Nennung ihrer Bedarfe und Wünsche gebeten, diese wurden thematisch geordnet und in einer zweiten Befragung nach Wichtigkeit geordnet und priorisiert. Folgende Punkte wurden als Kernaufgaben identifiziert, d.h. sie sollen zunächst im Mittelpunkt stehen:

  • Anliegen der Landes-KPVen und der Kommunalpolitik an die Bundespolitik sammeln, ggf. aufbereiten und an die entsprechenden Akteur*innen weitergeben
  • Relevante Ansprechpartner*innen identifizieren und vermitteln
  • Gezielte Einbindung der kommunalen Perspektive in Gesetzesvorhaben, Positionierungen oder Beschlüsse der Bundestagsfraktion und der Ministerien
  • Organisation und Koordination der Vernetzung der Landes-KPVen für Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsamer Ideen, für Koordination und Austausch von Bildungsangeboten
  • Relevante und aktuelle bundespolitische Inhalte (Themen, Gesetzgebung, Beschlüsse, Positionen, Entwicklungen) für die Kommunalpolitik sammeln, aufbereiten und an die KPVen weitergeben
  • Ansprech- und ggf. Kooperationspartner*in für die AKP.

Weitere Aufgaben können je nach Beschlüssen und Kapazitäten hinzukommen.

Satzung und Finanzierung[Bearbeiten]

Die Satzung definiert die BGKomm als Dachverband der Landes-KPVen. Sie hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, bei dem nur Landes-KPVen stimmberechtigte Mitglieder sein können. Andere juristische und natürliche Personen, die den Vereinszweck unterstützen wollen, können Fördermitglied werden. Mindestens einmal jährlich tagt die Mitgliederversammlung, in der Regel öffentlich - Fördermitglieder können immer teilnehmen. Sie wählt den Vorstand, beschließt über Satzungsänderungen und Beiträge etc.

Die Landes-KPVen unterscheiden sich sehr in ihrer Finanzausstattung, teilweise erhalten sie zusätzlich zu ihren Mitgliedsbeiträgen noch Landesmittel, die in ihrer Verwendung oft eingeschränkt sind. Letztlich wurde ein Schlüssel gefunden, bei dem die Zahl der kommunalen Mandatsträger:innen, die Wahlergebnisse auf Landes- und kommunaler Ebene, aber auch die Rückmeldungen der KPVen zu ihren finanziellen Möglichkeiten einfließen. Mindestens nach jeder Kommunalwahl kann sich dieser Schlüssel für einzelne KPVen auch wieder ändern. Entscheidend für das Gelingen war, dass sich die Bundespartei Bündnis 90 / Die GRÜNEN bereitfand, zum Finanzbedarf der BGKomm etwa ein Drittel beizusteuern. Wichtig wird auch sein, ob sich ausreichend Fördermitglieder finden. Die Fördermitgliedschaft ist für Einzelpersonen ab 60 € jährlich (Fraktionen und andere juristische Personen das Doppelte) möglich.

Tätigkeit beginnt im ersten Quartal 2024[Bearbeiten]

Ihre Tätigkeit wird die BGKomm im ersten Quartal 2024 aufnehmen, sobald die vorgesehenen Stellen (Geschäftsführung, Büroassistenz) besetzt sind. Sie wird dann einen Arbeitsplatz in den Räumen der Bundesgeschäftsstelle beziehen.

Kontakt[Bearbeiten]

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, kommunalpolitische Bundesvereinigung e.V., Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin
  • Webseite und Mailadresse folgen
  • Antrag auf Fördermitgliedschaft (pdf-Format, herunterladen und einsenden oder gescannt per Mail übermitteln)

Quellen[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]