Betragsbindung
Die Betragsbindung (gelegentlich auch Ansatzbindung genannt) ist ein Haushaltsgrundsatz, wonach die in einer Haushaltsstelle veranschlagten Mittel nicht überschritten werden dürfen. Dieser Grundsatz bindet die Verwaltung. Es gibt aber keine Verpflichtung, die Ansätze vollständig auszuschöpfen; sie stellen somit eine Obergrenze dar. Eine Ausnahme stellt die (einseitige oder gegenseitige) Deckungsfähigkeit, in erweitertem Sinne auch die Budgetierung dar; hier stellt die Gesamtsumme der deckungsfähigen Ansätze oder das Budget als Ganzes die Obergrenze dar.
Der Grundsatz der Betragsbindung steht in engem Zusammenhang mit dem der Einzelveranschlagung und dem der sachlichen Bindung.
Literatur[Bearbeiten]
- Henneke/Plünder/Waldhoff, Recht der Kommunalfinanzen, S. 588 f.