Diversity Management für Verwaltungen

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Unter dem Titel "Chancengleich(heit) prüfen - Diversity Management für Verwaltungen" hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den Jahren 2010-2012 ein Kooperationsprojekt durchgeführt, an dem auch die Gleichstellungsstellen der Städte Hamburg, Stuttgart und Nürnberg sowie des Landes Brandenburg teilnahmen. Das Projekt wurde durch Mittel aus dem Programm der EU für Beschäftigung und Soziale Solidarität - PROGRESS 2007-2013 - gefördert. Im April 2012 wurde unter dem gleichen Titel der Projektbericht vorgelegt.

Ergebnisse[Bearbeiten]

Anders als der Titel nahelegt, steht weniger das Diversity Management im weiteren Sinne im Mittelpunkt der Publikation als vielmehr die Gleichstellung und der Schutz vor Diskriminierung. Die Rolle von Ländern und Kommunen bei der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU und des daran ausgerichteten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden wie folgt definiert:

  • Öffentliche Verwaltungen müssen als Arbeitgeberinnen und Anbieterinnen von öffentlichen Dienstleistungen die geltenden gesetzlichen Regelungen beachten.
  • Sie haben darüber hinaus eine Vorbildfunktion und Signalwirkung für die Gesellschaft. Die soziale Zusammensetzung der Gesellschaft sollte sich auch bei den öffentlich Beschäftigten widerspiegeln.
  • Viele ihrer Handlungsmöglichkeiten sind noch ungenutzt, beispielsweise: anonymisierte Bewerbungsverfahren, "positive Maßnahmen", um durch Förderung bestimmter Zielgruppen Benachteiligungen entgegenzuwirken, Aufnahme von Gleichstellungsregelungen in die Verfahren der Auftragsvergabe, Dienstvereinbarungen zum Diskriminierungsschutz usw.
  • Ein weitergehender Schritt wäre, Chancengleichheit als Querschnittsaufgabe zu etablieren und sich über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus politisch zu engagieren.
  • Schließlich haben Landes- und Kommunalverwaltungen auch eine zentrale Multiplikatorfunktion und können in ihren jeweiligen Kooperationsstrukturen auf den Abbau von Diskriminierungen hinwirken.

In dem Projekt wurde untersucht, in welchen dieser Bereiche die beteiligten Länder und Städte bereits Maßnahmen durchführen. Dabei wurde festgestellt, dass die meisten Maßnahmen das Merkmal "Geschlecht" betreffen, gefolgt von "ethnische Herkunft", "Behinderung" und "Alter". Maßnahmen zu "Religion/Weltanschauung" und "sexuelle Identität" waren dagegen kaum zu finden. Weiterhin wurden ExpertInnen-Interviews und Workshops durchgeführt.

Das Fazit: In Kommunen gibt es vielfältige Einzelmaßnahmen, aber kaum eine geschlossene Gesamtstrategie im Sinne eines Diversity Mainstreaming. Das Wissen über die Probleme wie die Handlungsmöglichkeiten ist noch sehr unterschiedlich. Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind vielfältige Widerstände und Herausforderungen zu überwinden: Rahmenbedingungen, Regelungen sowie personelle und finanzielle Ressourcen reichen oft nicht aus. Vorgeschlagen wird u. a. die Gründung lokaler Netzwerke gegen Diskriminierung. In der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen AkteurInnen außerhalb der Verwaltung werden große Chancen gesehen.

Publikation[Bearbeiten]

  • Weitere Ergebnisse des Projekts und Handreichungen zu einzelnen Themen bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf ihrer Publikationsseite zum Download an.