Einzelplan

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In den Einzelplänen wird der Inhalt einer kameralistischen Haushaltsplans detailliert dargestellt. Die Einzelpläne folgen dem Gesamtplan und stellen den umfangreichsten Teil des Haushalts dar.

Systematik[Bearbeiten]

In den kameralistischen Haushalten richtet sich die Abfolge der Einzelpläne (sowohl im Verwaltungs- wie im Vermögenshaushalt) nach Aufgabenbereichen. Es gibt regelmäßig folgende Einzelpläne:

0 Allgemeine Verwaltung
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
2 Schulen
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
4 Soziale Sicherung
5 Gesundheit, Sport, Erholung
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
8 Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen
9 Allgemeine Finanzwirtschaft

Da sich diese Nummerierung in der ersten Ziffer jedes Unterabschnitts und jeder Haushaltsstelle wiederfindet, lassen sich diese problemlos den jeweiligen Einzelplänen bzw. Aufgabenbereichen zuordnen. Grundlage für die Nummerierung ist der Gliederungsplan des Innenministeriums des jeweiligen Bundeslandes.

Die Einzelpläne teilen sich ihrerseits in Unterabschnitte, in denen die einzelnen Haushaltsstellen aufgeführt sind. Für jeden Einzelplan wird aus Einnahmen und Ausgaben ein Finanzierungssaldo gebildet, der zeigt, ob der jeweilige Einzelplan einen Überschuss oder einen Zuschussbedarf erzeugt.

Weblink[Bearbeiten]

  • Einzelpläne im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft

Siehe auch[Bearbeiten]

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