Gesamtplan
Der Gesamtplan ist ein Teil des kameralistischen Haushaltsplans und fasst die Beträge der Einzelpläne und Unterabschnitte in Form von Übersichten zusammen. Er steht meist vor den Einzelplänen und besteht aus
- der Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen mit der Finanzierungsübersicht
- der Gruppierungsübersicht
- dem Haushaltsquerschnitt
- sowie ggf. weiteren Übersichten z. B. zur Verschuldung.
Ebenso wie in den Einzelplänen und Unterabschnitten wird jeder Betrag für das Haushaltsjahr, das Vorjahr und das davor liegende Jahr angegeben. Da bei Aufstellung eines Haushalts für das Vorjahr noch keine Jahresrechnung vorliegt, kann hier nur der Haushaltsansatz dargestellt werden, für das davor liegende Jahr wird das Ergebnis der Jahresrechnung angegeben.
Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen[Bearbeiten]
Die "Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen" gibt einen Überblick über den Haushalt nach Aufgabenbereichen. Sie listet die Summen der Einnahmen und Ausgaben aus den Einzelplänen auf. Siehe hierzu den Artikel Einzelplan.
Finanzierungsübersicht[Bearbeiten]
Aus den Summen der Einnahmen und Ausgaben jedes Einzelplans wird ein Finanzierungssaldo für den jeweiligen Einzelplan gebildet. Die Salden aller Einzelpläne zusammen ergeben den Finanzierungssaldo des gesamten Haushaltsplans.
Gruppierungsübersicht, Haushaltsquerschnitt[Bearbeiten]
Die Gruppierungsübersicht schlüsselt dieselben Einnahmen und Ausgaben nach "Arten" auf, also z. B. (bei den Ausgaben) Personalmittel, Sachmittel, Transferausgaben und Investitionen. Sie entspricht damit ungefähr dem Kontenplan des doppischen Haushalts und ermöglicht vor allem finanzwirtschaftliche Analysen. Der Haushaltsquerschnitt schlüsselt beide Gliederungsarten in zwei Dimensionen auf.
- Siehe hierzu die Artikel Gruppierungsübersicht, Haushaltsquerschnitt.
Weblink[Bearbeiten]
- Gesamtplan im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft