Haushaltsquerschnitt
Der Haushaltsquerschnitt ist eine tabellarische Übersicht zum Haushaltsplan, in der zwei Ansichten miteinander verknüpft werden. Hierfür werden die Zeilen und Spalten einer Tabelle genutzt, so dass eine zweidimensionale Darstellung (Matrix) entsteht. In doppischen Haushalten werden dabei jedoch andere Informationen verknüpft als in kameralistischen.
Da beim Haushaltsquerschnitt beide Dimensionen - Zeilen und Spalten - inhaltich belegt sind, fehlt zumeist die zeitliche Dimension, d. h. er stellt nur Daten für das jeweilige Haushaltsjahr dar.
Haushaltsquerschnitt in der Doppik[Bearbeiten]
Für doppisch buchende Gemeinden ist ein Haushaltsquerschnitt nur in vier Bundesländern in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschrieben: Baden-Württemberg, Bayern, Saarland (nur in Sonderfällen) und Sachsen. Auch in anderen Ländern kann es eine solche Darstellung geben. Sie kann sehr unterschiedlich detailliert ausfallen, im Folgenden werden nur typische Beispiele genannt.
Ein Haushaltsquerschnitt kann für den Ergebnishaushalt wie für den Finanzhaushalt erstellt werden. Dabei werden in der Senkrechten die Produktbereiche aufgeführt. Deren Summen werden in den Spalten (beim Ergebnishaushalt) z. B. unterteilt in: Ordentliche Erträge bzw. Aufwendungen, Finanzierungserträge bzw. -aufwendungen sowie außerordentliche Erträge bzw. Aufwendungen. Eine eigene Spalte enthält das Ergebnis.
Beim Finanzhaushalt werden in der Senkrechten ebenfalls die Produktbereiche aufgeführt, in den Spalten die Ein- bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitions- sowie aus Finanzierungstätigkeit sowie in einer letzten Spalte die Verpflichtungsermächtigungen.
Beispiele[Bearbeiten]
- Stadt Landsberg am Lech: Haushaltsquerschnitt 2014
Rechtsgrundlagen[Bearbeiten]
- Baden-Württemberg: § 1 Abs. 2 Zi. 3 GemHVO
- Bayern: § 1 Abs. 3 Zi. 3 KommHV-Doppik
- Saarland: Ein Haushaltsquerschnitt ist vorgeschrieben, sofern der Haushalt nicht nach Produktbereichen geliedert ist; § 4 Abs. 7 KommHVO
- Sachsen: § 1 Abs. 2 Zi. 3 SächsKomHVO-Doppik
Haushaltsquerschnitt in der Kameralistik[Bearbeiten]
Im kameralistischen Haushalt ist der Haushaltsquerschnitt ein vorgeschriebener Bestandteil des Gesamtplans. Er folgt zumeist auf die Gruppierungsübersicht und stellt eine Gesamtschau der "Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen" (senkrecht, gegliedert nach Einzelplänen und Unterabschnitten) sowie der Gruppierungsübersicht (waagerecht in den Spalten) dar. Dabei werden insbesondere die Kategorien der Gruppierungsübersicht stark zusammengefasst.
In Haushaltsquerschnitt lässt sich erkennen,
- wie sich Einnahmen oder Ausgaben eines Einzelplans auf die wesentlichen Kategorien der Gruppierungsübersicht verteilen (z. B. Personalausgaben oder Sachmittel),
- Wie sich bestimmte (zusammengefasste) Ausgabearten (z. B. Personalausgaben) auf die Aufgabenbereiche verteilen.
Weblinks[Bearbeiten]
- Haushaltsquerschnitt im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
- Beispiel: Der Haushaltsquerschnitt 2014 für Apolda enthält ausnahmsweise Zahlen für das Haushaltsjahr und die beiden Vorjahre.Nicht die Information gefunden, die Sie suchen? Fragen Sie uns auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!