Gemeindesteuern

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Abbildung 1: Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte und Kreise 2014 in €/Einw.
Quelle: eigene Darstellung nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes

Im bundesweiten Durchschnitt sind Steuern mit 39% im Jahr 2014 die wichtigste Einnahmekategorie der Kommunen.

Den Gemeinden stehen im Gegensatz zu den Gemeindeverbänden eigene wesentliche Steuerquellen zur Verfügung. Sie vereinnahmen die Grund- und Gewerbesteuer (Realsteuern) sowie die, allerdings geringen, örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern. Hinzu treten Anteile an den Gemeinschaftssteuern Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Kreise sind über die Kreisumlage indirekt an der Steuerkraft ihrer kreisangehörigen Gemeinden beteiligt.

Die Grundsteuer A betrifft Grundstücke der Land- und Fortwirtschaft. Die Grundsteuer B belastet bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Gewerbesteuer besteuert im Wesentlichen den Ertrag von Gewerbebetrieben. Grund- und Gewerbesteuer sind bundesgesetzlich geregelt. Der Messbetrag der Steuern wird durch die Finanzämter festgestellt. Die Gemeinden besitzen nach Artikel 106 Abs. 6 Grundgesetz das Recht, einen darauf anzuwendenden Hebesatz selbst festzulegen. Insbesondere in Bezug auf die Grundsteuer B wurde diese Option in den vergangenen Jahren intensiv genutzt. So stieg der durchschnittliche Hebesatz von 401 Punkten im Jahr 2009 auf 441 Punkte im Jahr 2014.

Mit dem Jahr 1970 wurde die Steuerzuordnung geändert, um eine gleichmäßigere Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Land und Kommunen sowie innerhalb der Kommunen zu erreichen. Seitdem führen die Gemeinden einen Teil ihrer Gewerbesteuer als Umlage an Bund und Länder ab. Im Gegenzug wurde ihnen ein Anteil an der Einkommensteuer gewährt, der sich heute auf 15 Prozent des Gesamtaufkommens beläuft. 1998 wurde die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft. Ausgleichend erhielten die Gemeinden einen Anteil an der Umsatzsteuer von 2,2 Prozent. Der bei weitem größte Teil der Gemeindesteuern steht in Zusammenhang mit der lokalen Wirtschaftskraft.

Dementsprechend groß sind die regionalen Unterschiede der Steuereinnahmen. Aus Abbildung 1 wird sowohl ein Ost-West als auch ein Nord-Süd Gefälle zwischen den 398 Kommunen (kreisfreie Städte und Kreisdurchschnitte) sichtbar. Die Kommunen Ostdeutschlands sind auch über 20 Jahre nach der Wiedervereinigung fast flächendeckend steuerschwach. Demgegenüber fand in den vergangenen Jahren eine zunehmende Konzentration von Wirtschafts- und Steuerkraft in Süddeutschland statt.

Ein kommunaler Finanzausgleich existiert in allen Flächenländern, um die Steuerkraft zwischen den Gemeinden zu glätten; je nach System auf unterschiedlichen Wegen und in unterschiedlichem Umfang. Neben der Finanzierungsfunktion kommt den Steuern hohe lokalpolitische Bedeutung zu. Denn sie gehören zu den Einnahmen ohne Zweckbindung (allgemeine Deckungsmittel). Die gemeindliche Steuerkraft ist daher auch ein Indiz für den Gestaltungsspielraum lokaler Politik.

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