Interkommunale Kredite

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In Zeiten von Negativzinsen ist die Entscheidung, wo eine Kommune ihre Rücklagen parkt, nicht leicht zu treffen. Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken bieten auch für kommunale Einlagen eine Einlagensicherung an, berechnen bei höheren Beträgen aber Verwahrentgelte. Banken, die (wenn auch niedrige) Zinsen zahlen, erscheinen da attraktiv, doch wie die Pleite der Greensill Bank gezeigt hat kann die geringere Sicherheit auch eine Gefahr darstellen.

Auf der anderen Seite benötigen viele Kommunen - nicht nur solche mit dauerhaften Finanzproblemen - immer wieder Kassenkredite, um ihre Liquidität zu sichern. Und meist kosten diese Zinsen, nur wenige Banken bieten hierfür Negativzinsen an. Warum also sollten nicht die Kommunen, die Rücklagen haben, den anderen das Geld leihen, zu niedrigen oder zu Null-Zinsen? Kommunen mit Liquiditätsbedarf könnten ebenso davon profitieren wie jene mit zeitweilig überschüssigen Mitteln, deren Geld wäre jedenfalls sicher. Solche Mittel sind durchaus vorhanden. So betragen allein die Pensionsrückstellungen des Landes Berlin im Jahr 2021 rund 1,3 Mrd. € und wachsen weiter; etwa 70% davon werden in Anleihen angelegt, das könnten auch kommunale Anleihen sein.[1]

In solchen interkommunalen Krediten sieht der Rechtsanwalt und Autor Professor Dr. Julius Reiter eine "spannende Option" und eine mögliche Win-Win-Situation für beide Seiten. In einem Artikel in "Der Neue Kämmerer" lotet er Chancen, aber auch Hindernisse aus.[2]

Kreditwesengesetz als Hindernis[Bearbeiten]

Denn unproblematisch ist dieser Vorschlag nicht: Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erfordert ein "gewerbsmäßiges und erlaubnispflichtiges Bankgeschäft" eine Bankerlaubnis, über die Kommunen nicht verfügen. Und ein "Kreditgeschäft" fällt nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG in diese Kategorie. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) könnte solche interkommunalen Kredite also unterbinden.

Dabei hilft es wahrscheinlich nicht, wenn ein Zinssatz von 0% vereinbart wird, denn eine Gewinnerzielungsabsicht (diese ist Voraussetzung für ein "gewerbsmäßiges" Kreditgeschäft) kann schon darin gesehen werden, dass Verwahrentgelte vermieden werden sollen. Doch liegt dann kein Bankgeschäft vor, wenn die Darlehensvergabe auf der Anwendung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen beruht und auf einem Verwaltungsverfahren aufsetzt, das mit einem Verwaltungsakt oder dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags abgeschlossen wird. So sollten sich, so Prof. Reiter, interkommunale Kredite ausgestalten lassen, entweder direkt zwischen einzelnen Kommunen oder auch im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit, z.B. innerhalb eines Zweckverbandes oder anderer gemeinsamer Projekte.

Kommunen sollten mutig sein[Bearbeiten]

So fordert der Autor letztlich die Bafin auf, interkommunale Kredite zu ermöglichen, zumal diese die eigentlichen Ziele des Kreditwesengesetzes - wie die Ordnung des Kreditwesens und den Schutz von Gläubigern - in keiner Hinsicht gefährden. Kommunen, die über interkommunale Kredite nachdenken, müssen sich auf jeden Fall frühzeitig mit der Bafin abstimmen, die wiederum ggf. die Kommunalaufsicht um Stellungnahme bitten wird. Doch sollten Kommunen, so Prof. Reiter, "nicht vorzeitig die Flinte ins Korn werfen". Das Bankaufsichtsrecht stelle eine überwindbare Hürde dar, letztlich seien auch Entscheidungen der Bafin gerichtlich überprüfbar. Leichter würden solche Entscheidungen den Kommunen natürlich fallen, wenn der Gesetzgeber für mehr Eindeutigkeit sorgen würde. Laut dem "Kommunal-Barometer 2019" von Commnex und der TU Darmstadt wären interkommunale Kredite für 46% der Kommunen eine interessante Option, wenn die rechtlichen Fragen geklärt wären.[3]

Kommunale Initiativen[Bearbeiten]

Laut einem Bericht der Zeitschrift "Der Neue Kämmerer" hat die Stadt Neuss (Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen) bereits im Jahr 2018 beabsichtigt, einen Kredit an den Kreis zu vergeben, dem sie angehört; nach Konflikten mit der Kommunalaufsicht und der Bafin wurde das Vorhaben wieder aufgegeben. Aktuell (Stand Juli 2021) prüft die Stadt Eschborn (Main-Taunus-Kreis, Hessen), die bei der Pleite der Greensill-Bank Rücklagen verloren hat, ihr Geld für interkommunale Kredite zu verwenden. Dabei wird auch der Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Kommunen gesucht.[4]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Berliner Zeitung, Berlin setzt für seine Beamten auf die Börse, 17.07.2021
  2. Professor Dr. Julius Reiter: Negativzinsen: der interkommunale Kredit als Ausweg, in: Der Neue Kämmerer, 25.03.2021
  3. Sarah Nitsche, Kämmerer liebäugeln mit interkommunalen Krediten, in: Der Neue Kämmerer, 21.02.2019
  4. Der Neue Kämmerer: Neuer Anlauf für interkommunale Kredite, 23.06.2021