Kommunale Kulturpolitik

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Was ist eigentlich kommunale Kulturpolitik? Der Begriff kann sehr weit verstanden werden, schließlich umfasst "Kultur" letztlich alle Regeln und Gewohnheiten, die das menschliche Zusammenleben prägen. Dass diese Erkenntnis auch in der Kommunalpolitik angekommen ist, zeigen Begriffe wie Baukultur oder Beteiligungskultur. An dieser Stelle soll der Begriff "Kommunale Kulturpolitik" jedoch eng verstanden werden, beispielsweise in Anlehnung an die Zuständigkeiten in der kommunalen Verwaltung: Theater, Orchester, Museen und Bibliotheken sowie die Förderung kultureller Vereine und Aktivitäten gehören auf jeden Fall dazu, meist werden auch Archive und Denkmalschutz zum Kultursektor gerechnet. Unscharf ist die Abgrenzung zur Bildung. So fallen Musikschulen und manchmal auch Volkshochschulen in einigen Kommunen in den Kultur-, anderswo in den Bildungsbereich. Sogar Messe- und Kongresshallen werden in einigen Kommunen vom Kulturdezernat verwaltet.

Kulturförderung von hoher Bedeutung[Bearbeiten]

Dabei betreiben die Kommunen nicht nur eigene Einrichtungen. Bedeutender – finanziell gesehen – ist die Kulturförderung, also die Unterstützung von Einrichtungen freier Träger, von Projekten und Events. Ohnehin ist die kommunale Kulturpolitik ein Spiel mit vielen Beteiligten*, oft in Netzwerken zusammen mit Unternehmen und einer aktiven Zivilgesellschaft. Da jedoch die Kulturszene finanziell meist prekär aufgestellt ist, haben die Schwerpunktsetzungen der Kommune, die vieles finanziert, eine große Wirkung – klassisch etwa bei der Frage: Welchen Stellenwert soll die Soziokultur im Verhältnis zur traditionellen Hochkultur einnehmen?

Damit gewinnt auch in der kulturpolitischen Diskussion der „Governance“-Ansatz an Bedeutung.[1] Es geht nicht mehr nur um die Steuerung der staatlichen Einrichtungen und Finanzmittel, vielmehr ist die Kommune ein Player unter vielen, bestenfalls moderiert und koordiniert sie das Zusammenwirken der Akteure. Sponsoring durch Firmen, Mäzenatentum und die (oft unentgeltliche oder zumindest unterbezahlte) Aktivität privater Vereine und Gruppen entscheiden zunehmend darüber mit, was kulturell vor Ort geschieht. Darin spiegeln sich nicht nur zunehmende Gestaltungs- und Mitentscheidungsansprüche der Zivilgesellschaft in einer modernen Demokratie wider. Vielmehr kann erst im Zusammenwirken unterschiedlichster Akteure die kulturelle Vielfalt entstehen, die eine lebendige, kreative und entwicklungsfähige lokale Gesellschaft ausmacht.

Kultur als „freiwillige Aufgabe“[Bearbeiten]

Kultur gehört – mit wenigen Ausnahmen – für die Kommunen zu den "freiwilligen Aufgaben", das heißt, sowohl das "Ob" als auch das "Wie" steht in ihrer freien Entscheidung. Das ist eine gute und eine schlechte Nachricht zugleich. So schreibt Bernd Wagner: „Kulturpolitik ist eines der wenigen verbliebenen Felder mit kommunalem Gestaltungsspielraum. Staatliche Vorgaben tangieren diesen Sektor nur minimal“.[2] Dies gilt allerdings nur für die inhaltliche Seite. Die zentrale Frage der kommunalen Finanzausstattung hat dagegen große Auswirkungen auf die Kultur vor Ort. Denn bei knappen Finanzen bekommen meist die Pflichtaufgaben Vorrang, bei der Kultur wird überproportional gespart. Und so wird in Fachkreisen schon länger die Debatte geführt, ob Kultur nicht zur Pflichtaufgabe werden sollte.[3] Sachsen ist hier die große Ausnahme: Mit dem Sächsischen Kulturraumgesetz wurde die Kultur zur Pflichtaufgabe erklärt und zugleich mit den als Zweckverband organisierten Kulturräumen Institutionen mit halbwegs gesicherter Finanzierung geschaffen, die diese Aufgabe zu großen Teilen umsetzen. In einigen Bundesländern sind Teile der Kulturaufgaben, z. B. das Archivwesen, für die Kommunen verpflichtend.

Verwaltungszuständigkeit[Bearbeiten]

In wie viele Dezernate sich eine kommunale Verwaltung aufteilt, hängt vor allem von der Größe der Gemeinde ab. Nur die größten Städte in Deutschland (etwa ab 500.000 Einwohner*innen) leisten sich ein eigenes Kulturdezernat oder Kulturreferat (wie in Bayern). In kleineren Städten oder in Landkreisen wird die Zuständigkeit für Kultur oft kombiniert mit Bildung und Sport, in noch kleineren finden sich diese Aufgaben in einem gemeinsamen Dezernat mit Jugend und Sozialem.

Kulturausgaben[Bearbeiten]

Nach dem Kulturfinanzbericht 2018 des Statistischen Bundesamtes gaben Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2015 netto – also nach Abzug von Einnahmen und Zuschüssen Dritter – gut 10 Mrd. € für Kultur aus. Davon trugen die Kommunen etwa 45 Prozent, die Länder 40 Prozent und der Bund 15 Prozent. Damit spielen die Kommunen die Hauptrolle bei der öffentlichen Kulturfinanzierung, sie geben knapp 2,3 Prozent ihrer Mittel für Kultur aus. Doch die Unterschiede sind enorm. So werden in Sachsen von Land und Gemeinden zusammen über 210 Euro je Einwohner*in für Kultur ausgegeben, am anderen Ende der Skala – in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz – weniger als 70 Euro. Erwartungsgemäß konzentrieren sich die Kulturausgaben auf die größeren Städte, die entsprechende Einrichtungen, insbesondere Theater und Konzertsäle, unterhalten. Kreisfreie Städte gaben 2015 ca. 123 Euro je Einwohner*in für Kultur aus, die kreisangehörigen Gemeinden nur ca. 25 € je Einwohner*in. Knapp 43 Prozent der kommunalen Kulturausgaben entfallen auf Theater und Musik, gefolgt von Museen, Sammlungen und Ausstellungen (20 Prozent) und Bibliotheken (16 Prozent).

Mit jeder kommunalen Finanzkrise, zuletzt in den Jahren 2008 bis 2012, wird auch immer wieder die staatliche Kulturfinanzierung in Frage gestellt. Kulturausgaben werden unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet und müssen gerechtfertigt werden, beispielsweise mit dem Argument, dass sie (durch entsprechende Besucher*innenzahlen) andere Sektoren fördern und damit auch staatliche Einnahmen bewirken. Nur für wenige Städte wurden derartige Rechnungen methodisch sauber durchgeführt. Insbesondere lässt sich der Beweis, dass die Investition in Kultur für die öffentlichen Kassen rentabler ist als andere, nicht führen.[4] Kultur muss sich aus sich selbst heraus, aus ihrem besonderen und nicht ersetzbaren Wert für die Gesellschaft begründen. In diesem Sinne forderte die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ im Jahr 2007, Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen,[5] was jedoch nicht umgesetzt wurde.

Kulturentwicklungsplanung[Bearbeiten]

Nicht nur die sich wandelnde Rolle der Kommune im Netzwerk vieler Akteure macht die Kulturpolitik komplexer. Zunehmend treffen neue Anforderungen – Kultur als Standortfaktor, als Wirtschaftsfaktor (z. B. Kulturtourismus), Ansprüche an Kulturelle Bildung, Steuerung von Kulturbetrieben in verschiedenen Rechtsformen – auf eher schwindende öffentliche Ressourcen. Um in dieser Lage Richtungs- und Prioritätenentscheidungen auf eine bessere Grundlage zu stellen, greifen immer mehr Kommunen, insbesondere größere Städte und viele Landkreise, zum Instrument der Kulturentwicklungsplanung. Dabei werden in unterschiedlicher Weise andere Akteure beteiligt, beispielsweise über Planungsbeiräte oder moderierte Beteiligungsverfahren, und externe Berater*innen oder Moderator*innen hinzugezogen. Eine solche Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Akteuren ist schon deshalb notwendig, weil nur so die Kooperations- und Netzwerkbeziehungen entstehen, die Grundlage erfolgreicher lokaler Kulturpolitik sind. Zunehmend entwickeln Kommunen darüber hinaus auch Gesamtkonzepte für die Kulturelle Bildung, die allerdings nicht immer hinreichend mit den Kulturentwicklungsplänen abgestimmt sind.[6] Auch wenn noch nicht ausgemacht ist, in welchem Maße Kulturentwicklungspläne den Erwartungen gerecht werden können, bieten sie doch einen Rahmen, um die wichtigen Fragen auf den Tisch zu legen und diskutierbar zu machen.[7]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. vgl. Sievers, Norbert, Kulturelle Bildung zwischen Staat, Markt und Zivilgesellschaft, sowie Deutscher Städtetag, Kultur in Deutschland aus Sicht der Städte, siehe unter Quellen
  2. Wagner, Bernd (2008). Kultur, in: Herrmann, Rita A. / Munier, Gerald (Hrsg.): Stadt, Land, Grün. Handbuch für alternative Kommunalpolitik, AKP 2008
  3. Siehe dazu: Oliver Scheytt, Pflichtaufgabe, Grundversorgung, Infrastruktur: Begründungsmodelle der Kulturpolitik, in: Kulturelle Bildung online, 2012
  4. vgl. Ebert u.a., Kultur- und Kreativwirtschaft in Stadt und Region, S 38 f., siehe unter Quellen
  5. vgl. Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, 11.12.2007, Bundestags-Drucksache 16/7000
  6. vgl. Brigitte Schorn, Kulturelle Bildung in kommunalen Gesamtkonzepten, in: Wissensplattform Kulturelle Bildung Online, 2013
  7. vgl. dazu Patrick Föhl, Kulturentwicklungsplanung – Instrument zeitgemäßer Kulturpolitik oder überladener Hoffnungsträger?, in: Kulturpolitische Mitteilungen Nr. 144 - I/2014, S. 32 ff.

Quellen[Bearbeiten]