Kommunaler Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern

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Mit Wirkung vom 1. Januar 2018 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern ein rechtlich unselbstständiges Sondervermögen mit dem Namen „Kommunaler Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern“ geschaffen. Davor hatte es bereits ein von 2012 bis 2019 eingerichtetes Sondervermögen "Kommunaler Haushaltskonsolidierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern" gegeben.

Details[Bearbeiten]

Der Entschuldungsfonds trat zunächst neben den 2012 eingerichteten und bis 2019 fortgeführten Konsolidierungsfonds (siehe unten). Für die Jahre 2018 und 2019 standen insgesamt 35 Mio. € zur Verfügung, die nach der sog. "1:1-Regelung" vergeben werden: Für jeden Euro, um den eine Gemeinde ihr Haushaltsdefizit im Finanzhaushalt verringert, wird ein Euro an Unterstützung gezahlt. Im Jahr 2020 wurden über das neu gefasste Finanzausgleichsgesetz 25 Mio. € zur Verfügung gestellt, der Konsolidierungsfonds entfiel.

Bis Ende Juli 2020 lagen dem Land 62 Anträge von Kommunen vor, von denen zu diesem Zeitpunkt 50 in einer Gesamthöhe von 28,5 Mio. € positiv beschieden waren.[1] Im Jahr 2021 haben bis Mitte September 108 Kommunen Anträge auf insgesamt 43,5 Mio. € gestellt, weitere Anträge waren in der Vorprüfung durch die Landratsämter. Durch das Programm konnte beispielsweise Neubrandenburg seine 2016 bestehenden Altschulden von 90 Mio. € bis 2021 vollständig abbauen.[2]

Ab 2021: Hilfen für Wohnungsbau-Altschulden[Bearbeiten]

Seit dem Jahr 2020 stehen im Entschuldungsfonds zusätzlich jährlich 25 Mio. € zur Verfügung, die Kommunen auf Antrage zur Ablösung von Altschulden aus dem DDR-Wohnungsbau erhalten können. Nach Angaben der Landesregierung beliefen sich diese Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf insgesamt rund 326 Millionen Euro. Im Jahr 2021 wurden erstmals 17,5 Mio. € an 161 Kommunen bewilligt, im folgenden Jahr ca. 13 Mio. €.[3] Ob auch Zuwendungen über 200.000 € im Einzelfall und Zuwendungen an Kommunen, die nicht nur über die Schulden, sondern auch noch über die Wohnungsbestände verfügten, europarechtlich zulässig sind, musste zunächst abgeklärt werden. Dazu richtete die Bundesregierung auf Bitten der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eine entsprechende Anfrage an die Europäische Kommission. Diese kam im Dezember 2022 zu der Einschätzung, dass auch in diesen Fällen eine Entschuldung mit den Regeln des Binnenmarkts zu vereinbaren sei. Damit kann die Landesregierung ab 2023 alle beabsichtigten Entschuldungshilfen leisten. Die zugesagten 25 Mio. € jährlich stehen allerdings unter Haushaltsvorbehalt ("soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht").[4]

Gesetzliche Grundlage[Bearbeiten]

2012-2019: Konsolidierungsfonds[Bearbeiten]

Mit dem Doppelhaushalt 2012/13 hatte das Land einen "Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern" in Höhe von 137 Mio. € eingerichtet. Das Land zahlte Zinszuschüsse in Höhe von rund 20 Mio. € zunächst bis zum Jahr 2015. Die Zuweisungen aus dem Fonds erfolgten analog zu den Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz. Ziel war, Anreize zu geben, um mit Hilfe von Konsolidierungskonzepten zu den notwendigen strukturellen Verbesserungen der Haushalte und zum Schuldenabbau zu kommen.

Der Konsolidierungsfonds wurde als Sondervermögen eingerichtet. Laut § 10 Abs. 1 Ziff. 1 h) der seinerzeitigen Fassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) wurden jährlich 15 Mio. € als "ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen" bereitgestellt, die ganz oder teilweise dieses Sondervermögen speisten. Weiterhin wurde 2012 eine einmalige Zuweisung in Höhe von 100 Mio. € an das Sondervermögen geleistet (§ 22 Abs. 5 FAG M-V).

Hilfen konnten als "Zuweisungen zum Ausgleich unvermeidbarer Finanzmitteldefizite" sowie als "weitergehende Konsolidierungshilfen" geleistet werden; sie mussten beantragt werden, ein Rechtsanspruch bestand nicht. Voraussetzung für die erste Form war, dass der mittelfristige Finanzplan kein weiteres Defizit auswies. Für die zweite Variante war ein langfristiges Konsolidierungskonzept notwendig, zusätzlich sollte ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag abgeschlossen werden. Der Konsolidierungsfonds wurde letztlich bis 2019 fortgeführt.

Zum Stichtag 31.12.2011 betrugen die kommunalen Schulden in Mecklenburg-Vorpommern 1,964 Mrd. €, davon 0,504 Mrd. € Kassenkredite.

Schwerin und Rostock[Bearbeiten]

Im Juli 2015 hat die Landeshauptstadt Schwerin mit dem Land eine Konsolidierungsvereinbarung geschlossen und erhielt im Gegenzug Mittel aus dem Konsolidierungsfonds. Die mit insgesamt 207 Mio. € verschuldete Stadt erhielt Tilgungshilfen in Höhe von 20 Mio. €; dafür verpflichtete sie sich, ihr jährliches Defizit von damals 17,5 Mio. € bis 2018 auf 8 Mio. € zu halbieren.[5] Im Gegenzug genehmigte das Innenministerium am 05.08.2015 den Haushalt 2015 Schwerins ohne weitere Auflagen.[6] Im Jahr 2020 wurde die Vereinbarung verlängert, Schwerin erhielt weitere 3 Mio. €, nachdem die Stadt 2019 ein zehnjähriges Haushaltssicherungsprogramm vorgelegt hatte.[7] Ziel war, 2020 erstmals wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und bis 2029 die Altschulden in Höhe von derzeit 170 Mio. € zu tilgen.[8] Das Jahr 2021 konnte die Stadt dank Corona-Hilfen des Landes mit einem leichten Plus von 4,5 Mio. € abschließen.[9]

Rostock hat ebenfalls eine Konsolidierungsvereinbarung unterzeichnet und hat mit einer Landesunterstützung von insgesamt 22,5 Mio. € bis Ende 2018 die vollständigen Schuldenrückzahlung erreicht. Der Haushaltsausgleich erforderte hohe laufende Überschüsse, um Fehlbeträge aus Vorjahren auszugleichen.[10]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Süddeutsche Zeitung: Ministerium: Pasewalk bekommt Geld zum Schuldenabbau, 28.07.2020
  2. Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, IM-MV: Kommunen in M-V weiter auf Konsolidierungskurs, Pressemitteilung vom 16.09.2021
  3. Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Wohnungsbau Altschulden(mit der Verordnung im Wortlaut und dem Antragsformular zum Download); Zeit, Land unterstützt Kommunen beim Abbau von DDR-Altschulden, 13.01.2022; Der Neue Kämmerer, EU prüft Übernahme von DDR-Altschulden, 17.02.2022
  4. Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern: Weitere Entlastungen der Kommunen von Wohnungsbau-Altschulden ab 2023, Pressemitteilung vom 12.02.2023
  5. focus regional: Schwerin schließt Konsolidierungsvereinbarung mit Land, 26.07.2015
  6. focus regional, Innenministerium genehmigt Schweriner Haushalt für 2015, 05.08.2015
  7. Stadt Schwerin, Schwerin will in zehn Jahren schuldenfrei sein: Landeshauptstadt legt Haushaltssicherungsprogramm bis 2029 vor, 15.10.2019
  8. Süddeutsche Zeitung: Neue Konsolidierungsvereinbarung bringt Schwerin Millionen, 20.02.2020
  9. Süddeutsche Zeitung, Landeshauptstadt Schwerin erzielt 2021 leichten Überschuss, 01.02.2022
  10. focus: Rostock fast schuldenfrei: Schwesig übergibt Urkunde, 06.06.2018

Siehe auch[Bearbeiten]