Investitionsinitiative 2015

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Im März 2015 haben die Bundesministerien für Finanzen, Wirtschaft und Verkehr sowie die Fraktionsspitzen der großen Koalition eine Investitionsinitiative des Bundes für die Jahre 2015-2018 im Gesamtumfang von 10 Mrd. € beschlossen. Davon sollen 5 Mrd. € (ein Teil davon erst ab 2017) als Investitionsmittel vor allem finanzschwachen Kommunen zur Verfügung stehen. Da das Programm teilweise bereits 2015 Mittel bereitstellt, wurde hierfür am 18.03.2015 von der Bundesregierung ein Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht.

Kommunale Investitionsmittel[Bearbeiten]

Für die kommunalen Investitionen schaffte der Bund ein Sondervermögen mit der Bezeichnung Kommunalinvestitionsförderfonds, das zunächst (2015) mit 3,5 Mrd. € ausgestattet wurde. Die Mittel wurden vorwiegend an finanzschwache Kommunen ausgereicht (Kriterien dafür sind die Einwohnerzahl, der Höhe der Kassenkredite und der Zahl der Arbeitslosen)[1] und sollten vor allem Vorhaben der kommunalen Infrastruktur finanzieren. Dabei übernimmt der Bund 90%, die restlichen 10% müssen aus anderen Quellen kommen, z. B. vom Land oder aus der Gemeinde selbst. Ab 2017 sollen weitere 1,5 Mrd. € zur Verfügung stehen, die nicht dem Sondervermögen zugeschlagen werden und damit auch nicht allein finanzschwachen Gemeinden zugute kommen sollen. Nach den Worten von Wirtschaftminister Gabriel sollte damit ein „Ausbluten“ der Kommunen verhindert werden. „Verwahrloste Städte und Gemeinden produzieren verwahrloste Köpfe und Seelen.“

Die weiteren 5 Mrd. € werden direkt im Bundeshaushalt verausgabt, vor allem für Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, für Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz (insb. Gebäudesanierung), in die digitale Infrastruktur, in den Klimaschutz und in die Städtebauförderung. Damit wird auch von diesen Mitteln ein Teil direkt oder indirekt Kommunen erreichen.

Mit dem Programm reagierte die Bundesregierung nicht nur auf die Finanzprobleme der Kommunen und den allgemeinen Investitionsrückstand, sondern auch auf die Kritik anderer europäischer Länder und internationaler Institutionen an den anhaltenden Außenhandelsüberschüssen der deutschen Volkswirtschaft bei zu schwacher Investitionstätigkeit im Land selbst.

Bewertung und Kritik[Bearbeiten]

Das 2014 gegründete Aktionsbündnis von Bürgermeister/inne/n "Für die Würde unserer Städte" erklärte das Programm zu seinem Erfolg: "Das sind die Früchte unserer Arbeit", kommentierte seine Sprecherin, Mülheims Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld, das Investionsprogramm. Der Deutsche Städtetag hat das Programm positiv bewertet und an die Länder appelliert, es unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände rasch umzusetzen. Der Städte- und Gemeindebund fordert, neben finanzschwachen Kommunen generell benachteiligte Regionen zu fördern und auch den demografischen Wandel, "der gerade Flächengemeinden in ganz Deutschland hart trifft," als Kriterium für die Verteilung zu berücksichtigen. Der Landkreistag begrüßt die Initiative grundsätzlich, doch äußert sein Hauptgeschäftsführer Prof. Henneke auch Skepis. In einem Aufsatz Dem geschenkten Gaul ins Maul geschaut weist er u. a. darauf hin, dass reine Investitionszuschüsse das Problem der hohen und stetig wachsenden Soziallasten in den kommunalen Haushalten nicht lösen.

Diese Kritik wird auch in der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen geteilt. In einem gemeinsamen Brief "Kommunale Entlastung durch die Bundesregierung" vom 24.03.2015 kritisieren die Abgeordneten Britta Haßelmann, Anja Hajduk und Sven-Christian Kindler das Fehlen strukturelle Hilfen, "die es den finanzschwachen Kommunen erlauben, den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung auf Dauer wieder nachkommen zu können". Zudem seien 5 Mrd. Euro angesichts des kommunalen Investitionsstaus in Höhe von 118 Mrd. Euro und der stetig wachsenden sozialen Ausgaben nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Tatsächlich ändert ein Investitonsprogramm nichts an den strukturellen Finanzprobleme der finanzschwächeren Kommunen. Weder bei den Soziallasten noch bei den Altschulden oder dem Ausgleich der aktuellen Haushalte leistet es einen nennenswerten Beitrag, und zum Auflösen des Investitionsrückstands ist es schlicht zu klein. Es könnte allerdings auf mittlere Sicht die Wirtschaftskraft einiger Kommunen stärken. Je nach Art der Investitionen können sie Folgekosten auslösen, die durch das Bundesprogramm nicht abgedeckt sind, oder über Effizienzgewinne Kosten sparen helfen.

Weiteres ab 2016[Bearbeiten]

Im Spätherbst 2016 brachte die Bundesregierung eine Aufstockung des Investitionsfonds auf den Weg: Mit weiteren 3,5 Mrd. € wird - ebenfalls nur in finanzschwachen Kommunen - die Sanierung von Schulen gefördert. Dazu ist im Bund ein Nachtragshaushalt erforderlich, außerdem wird eine Grundgesetzänderung vorbereitet, die das Kooperationsverbot lockert.[2] Finanziert wird die Aufstockung des Fonds durch Ersparnisse des Bundes aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase.[3]

Unterdessen sind die ursprünglich bereitgestellten 3,5 Mrd. € nahezu verplant. Zum Zeitpunkt Juli 2017 waren 87% der Mittel beantragt. Die Länder Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen hatten ihre zur Verfügung gestellten Finanzhilfen zu 100 Prozent ausgeschöpft, den größten Rückstand wies Schleswig-Holstein aus, das erst 50% der ihm zustehenden Mittel beantragt hatte. In der Öffentlichkeit war gelegentlich der zögerliche Mittelabfluss kritisiert worden; das Finanzministerium nennt folgende Gründe: "der erforderliche Planungsvorlauf von Investitionen, der Verwaltungsaufwand, Kapazitätsgrenzen und die Auszahlung der Finanzmittel erst nach Rechnungsstellung".[4]

Neben dem Investitionspakt plant die Bundesregierung ab 2017 weitere Entlastungen für Kommunen, die sich bei den laufenden Ausgaben auswirken sollen. Hierzu gehört die angekündigte Übernahme eines Teils (500 Mio. €) der Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II, ein um 1. Mrd. € erhöhter Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer sowie das angekündigte Teilhabegesetz, mit dem der Bund zunächst 2,5 Mrd. € und ab 2018 5 Mrd. € Entlastung für die Eingliederungshilfe für Behinderte schaffen will.

Fußnoten[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

Meldungen[Bearbeiten]

Stellungnahmen[Bearbeiten]