Kommunalobligation

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Die Kommunalobligation oder auch Kommunalschuldverschreibung ist ein von einer Bank ausgegebener langfristiger Pfandbrief. Sie bietet einen Weg, auf dem Privatpersonen Kredite an Kommunen finanzieren und dabei von dem sehr geringen Risiko profitieren können, das mit dieser Anlageform verbunden ist. Anders als bei kommunalen Anleihen oder Schuldscheinen wird das Geld nicht direkt bei der Kommune angelegt, sondern bei einer Bank, die diese Finanzmittel nutzt, um ihrerseits Kredite an Kommunen zu vergeben. Seit den 90er Jahren setzt sich mehr und mehr die Bezeichnung "Öffentlicher Pfandbrief" durch, bei der allerdings nicht mehr zu erkennen ist, ob damit Kredite an Kommunen, an Länder oder den Bund finanziert werden.

Kommunalobligationen haben eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren, sind jedoch in der Regel als Inhaberschuldverschreibung ausgestaltet, d.h. sie können ohne Weiteres weiterverkauft werden. Sie werden gedeckt durch die Forderungen der Banken gegen Kommunen. Auch Kredite an andere Schuldner, die durch kommunale Bürgschaften oder Garantien gesichert sind, können aus Kommunalobligationen finanziert werden, ebenso Kredite an Gemeindeverbände, Anstalten (mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung) und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das geringe Risiko, das mit der Kommunalobligation verbunden ist, hat zur Folge, dass sie als mündelsicher gilt, d.h. eine Betreuungsperson kann das Geld des/der Betreuten in Kommunalobligationen anlegen. Die Bank muss die Kommunalobligationen nicht durch Eigenkapital unterlegen, ebenfalls wegen des besonders geringen Risikos. Aus dem gleichen Grund sind allerdings auch die Zinsen einer Kommunalobligation niedriger als die vieler anderer Anlageformen.

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