Konsumcannabisgesetz

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Seit dem 1. April 2024 gilt für Cannabis zu Konsumzwecken das Konsumcannabisgesetz[1] (KCanG). Es hat den Umgang mit Cannabis teilweise legalisiert. So dürfen für den eigenen Konsum im öffentlichen Raum bis 25 zu Gramm Cannabis mitgeführt, zuhause bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden. Für den Eigenbedarf können bis zu drei Pflanzen pro erwachsener Person im Haushalt angebaut werden. Ebenfalls zulässig ist der Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen (seit Juli 2024). Die Bestimmungen sind im Gesetz als Ausnahmen vom generellen Verbot des Anbaus und der Weitergabe von Cannabis formuliert.

Für Cannabis, das zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt wird, gilt das gleichzeitig in Kraft getretene Medizinal-Cannabisgesetz[2]. Mit diesem Gesetz wird medizinisches Cannabis aus der Zuständigkeit des Betäubungsmittelgesetzes herausgenommen, jedoch nicht ins Arzneimittelrecht überführt.

Beide Gesetze wurden zeitgleich durch Verabschiedung des Cannabisgesetzes eingeführt.

Jugendschutz, Suchtprävention[Bearbeiten]

Das Gesetz enthält in § 5 Bestimmungen zum Jugendschutz: So ist der Konsum für Personen unter 18 Jahren verboten, ebenso (§ 6) Werbung für Cannabis. Zur verbesserten Suchtprävention erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - 2025 umbenannt in "Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit" - in § 8 einige detailliert benannte Aufgaben.[3]

Verbotszonen[Bearbeiten]

In § 5 werden auch Verbotszonen benannt, in denen der öffentliche Konsum generell nicht erlaubt ist: in Schulen und in deren Sichtweite, auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite. Als Sichtweite wird ein Abstand von bis zu 100 Metern von dem jeweiligen Eingangsbereich definiert.

  • Um die Verbotszonen in der eigenen Gemeinde zu finden, hilft die App "Verbotszonen", die hier heruntergeladen werden kann. Die Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsauskunft.

Regeln für den Straßenverkehr[Bearbeiten]

Einige Monate später, im Sommer 2024, wurden durch das Cannabis-Verkehrsgesetz zusätzliche Bestimmungen in das Straßenverkehrsgesetz eingeführt. Danach ist ein Wert ab 3,5 Nanogramm THC je ml Blut ebenso eine Ordnungswidrigkeit wie ein zu hoher Alkoholgehalt und wird mit einem Bußgeld und zeitweiligem Führerscheinentzug geahndet. In der Praxis bedeutet das, dass nach dem Konsum von Cannabis etwa acht Stunden lang auf das Autofahren verzichtet werden sollte. Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist im Straßenverkehr generell, ohne irgendwelche Grenzwerte, verboten.[4]

Weiterhin umstritten[Bearbeiten]

Im Vor- wie im Nachhinein war und ist das Gesetz umstritten. Die Befürworter eine Legalisierung begrüßten es, hatten aber teilweise wesentlich mehr erwartet. Dagegen wird das Gesetz von konservativer Seite heftig kritisiert.

Suchtforscher:innen verweisen in dieser Debatte nicht selten darauf, dass zwar Cannabis durchaus mit Gesundheitsgefahren verbunden ist, legale Drogen wie Nikotin oder Alkohol jedoch das deutlich größere Problem darstellen - diesen sollte die Politik größere Aufmerksamkeit widmen. Für die Justiz stellt die Teillegalisierung auf lange Sicht eine Entlastung dar, muss sie doch die vielen Bagatellfälle, die früher durch die viel geringeren erlaubten Mengen oder durch einzelne zu Hause gezogene Hanfpflanzen veranlasst wurden, nicht mehr durchführen. Ohne die Verfolgung kleiner Konsumenten bleibe mehr Zeit für das Vorgehen gegen die organisierte Kriminalität. Die Polizei hingegen klagt über den zusätzlichen Aufwand, den die Bestimmungen über die Verbotszonen verursachen. Diese sind für die Beamten wie für Bürger:innen oft nicht klar erkennbar. Mediziner:innen beobachten, dass gerade gefährdete Jugendliche jetzt leichter Zugang zu Cannabis erhalten und durch übermäßigen Konsum verursachte Krankheitsbilder zunehmen, was durch das Gesetz eigentlich verhindert werden sollte. Die Bevölkerung zeigt sich gespalten; in Umfragen gibt es ungefähr gleich viel Zustimmung wie Ablehnung zur Teillegalisierung.

Besonders kritisch äußerte sich die Münchener Staatsanwaltschaft nach Verabschiedung des Gesetzes. Die Prävention sei nicht leichter geworden, da jugendliche Konsument:innen nicht mehr - wie zuvor - durch Strafandrohung zum Besuch einer Beratungsstelle gezwungen werden können. Die Herabsetzung des Strafrahmens bei Handel durch kriminelle Organisationen erschwerten die Strafverfolgung. Der Schwarzmarkt für eingeführtes Cannabis sei nicht kleiner geworden. Und zumindest zu Beginn sei die Arbeitsbelastung der Behörden sogar gestiegen, weil jetzt bundesweit tausende, in München hunderte von Altfällen überprüft und ggf. eingestellt werden müssten.[5] Bayern, das von vornherein gegen die Teillegalisierung war, hat den Umgang mit dem Gesetz sehr restriktiv geregelt. So ist Kiffen überall dort, wo Rauchen verboten ist, jetzt ebenfalls explizit untersagt, aber auch an weiteren Orten wie z.B. im Außenbereich von Gaststätten; zusätzlich können Kommunen für weitere öffentliche Räume Verbote aussprechen.[6]

Kommunen fürchten Kontrollaufwand[Bearbeiten]

Durch das Konsumcannabisgesetz verlagern sich einige Aufgaben, die bisher der Polizei zufielen, auf die Kommunen, da es nicht mehr um Straftatbestände (verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz), sondern um Verstöße gegen den Gesundheitsschutz oder den Kinder- und Jugendschutz geht. So sollen die Kommunen die Cannabis-Anbauvereinigungen kontrollieren und die Abstandsregeln beim Konsum in der Öffentlichkeit überwachen. Bei den Kommunen löste dies Befürchtungen aus, da das dafür notwendige Personal nicht vorhanden oder nicht hinreichend sachkundig ist.[7]

Das Land NRW hat in einer eigenen Verordnung die Zuständigkeit der Kommunen für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten geregelt.[8] Dies löste die Forderung der Kommunen nach einem finanziellen Ausgleich aus. Das Land will prüfen, ob den Kommunen ein Mehraufwand entstanden ist - allerdings erstmalig Ende 2027.[9]

Die Gründung von Anbauvereinigungen nimmt nur langsam Fahrt auf. Neben den Aufgaben, geeignete Räumlichkeiten zu finden und einen Verein zu gründen, müssen auch viele behördliche Auflagen erfüllt werden. Besonders Bayern, das der Teillegalisierung immer widersprochen hat, scheint die Genehmigungen sehr restriktiv zu handhaben. Erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden hier erste Clubs genehmigt.[10]

Die schwarz-rote Bundesregierung hat vereinbart, das Cannabiskonsumgesetz im Herbst 2025 ergebnisoffen zu evaluieren.

Erster Zwischenbericht: Kein sprunghafter Anstieg des Konsums[Bearbeiten]

Ende September 2025 legte eine Forschungsgruppe[11] einen ersten Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes vor, rund anderthalb Jahre nach Inkrafttreten.[12] Einige Ergebnisse in Kürze:

  • Der Schwarzmarkt wird von Konsumierenden weniger in Anspruch genommen. Die Anbauvereinigungen leisten dazu allerdings keinen relevanten Beitrag.
  • Schon seit 2019 geht der Cannabiskonsum unter Jugendlichen zurück; dies hat sich durch die Teillegalisierung nicht geändert. Bei Erwachsenen steigt der Konsum hingegen an, auch dies war schon vor dem neuen Gesetz der Fall. Ein sprunghafter Anstieg lässt sich auch beim Abwassermonitoring nicht feststellen.
  • Es gibt Hinweise auf einen leichten Anstieg von Gesundheitsproblemen nach Cannabiskonsum bei Erwachsenen, doch kann der tatsächliche gesundheitliche Einfluss des neuen Gesetzes erst durch weitere Untersuchungen bestimmt werden.
  • Auch bei der Verkehrssicherheit zeigt sich kein maßgeblicher Einfluss des neuen Gesetzes. Die Zahl der Verkehrsunfälle unter berauschenden Mitteln stieg bereits vor dem KCanG an, dieser Trend setzt sich fort.
  • Die Anzahl der Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis ist um 60-80% zurückgegangen; das gilt vor allem für die sogenannten konsumnahen Delikte.
  • Die geltenden Besitzmengen scheinen angemessen, die Forschenden sehen hier keinen dringenden Handlungsbedarf.

Eine jüngere Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom März 2026[13] kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Nach der Teillegalisierung haben sich die cannabisbezogenen Delikte auf ca. ein Drittel reduziert. Das hat natürlich gerade in der Teillegalisierung seine Ursache, vieles, was vor April 2024 illegal war, ist jetzt erlaubt. Zudem spiegelt die erfasste Zahl der Delikte sehr stark die Kontrollaktivitäten der Polizei wider. Der weiterhin zu beobachtende Anstieg der Zahl von Konsument:innen bleibt im zuvor gesehenen Trend, d.h. die Teillegalisierung hat nicht zu einem zusätzlichen Anstieg geführt. Dies wird durch Untersuchungen der Cannabisrückstände im Abwasser bestätigt. Auch der vom BKA ermittelte Straßenhandelspreis von Cannabis ist relativ stabil geblieben. Schließlich zeigen sich auch in den Kriminalitätsdaten weder positive noch negative Wirkungen der Teillegalisierung.

Kritisch sieht hingegen BKA-Präsident Holger Münch die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes. Der Eigenanbau sowie die Anbauvereine könnten den Bedarf bei weitem nicht decken. Damit gebe es nach wie vor einen großen Schwarzmarkt für Cannabis in Deutschland. Münch hält die Grenzen für legalen Besitz für zu hoch. Einen Kleindealer zu erkennen sei schwer, wenn das Mitführen von 25 Gramm und der Besitz von 50 Gramm zu Hause legal sei.[14]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Volltext: Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG); siehe dazu auch wikipedia: Konsumcannabisgesetz.
  2. Volltext: Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken; siehe dazu auch wikipedia: Medizinal-Cannabisgesetz.
  3. Siehe Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit: Suchtprävention mit Links auf Webseiten und Informationsangebote für verschiedene Zielgruppen
  4. § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG); siehe dazu auch tagesschau: Neue Cannabis-Regeln im Verkehr beschlossen, 07.06.2024
  5. Süddeutsche, Münchner Staatsanwälte kritisieren Cannabis-Gesetz, 18.07.2024
  6. Süddeutsche: Weitere Kiff-Verbote – und Soldaten im Klassenzimmer, 17.07.2024
  7. KOMMUNAL: Cannabis-Freigabe: Kommunen warnen, 23.02.2024; FNP: Wer soll das alles kontrollieren? Kommunen sind skeptisch, 22.03.2024; ntv: Kommunen fordern mehr Klarheit bei Cannabis-Freigabe, 02.04.2024; KOMMUNAL: Cannabis-Gesetz: Jetzt müssen die Kommunen die Kontrolle übernehmen, 18.10.2024
  8. Landesrecht NRW: Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und dem Konsum von Cannabis (Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung – COwiVO)vom 23.04.2024; weitere Zuständigkeiten sind in der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz (Zuständigkeitsverordnung Konsumcannabisgesetz – ZVO-KCanG) vom 02.07.2024 geregelt.
  9. Süddeutsche: Kommunen sollen Cannabis-Regeln kontrollieren, 02.05.2025
  10. tagesschau: Hat das Cannabisgesetz eine Zukunft?, 30.03.2025; BR24: Erste Cannabisclubs genehmigt: Euphorie und Kritik, 25.04.2025
  11. Die Forschenden arbeiten am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, am Centre for Health and Society (chs), Universitätsklinikum Düsseldorf und am Institut für Kriminologie (IfK), Universität Tübingen
  12. Manthey, Jacobsen, Kalke, Kraus, Radas, Schranz, Verthein, Kotz, Klosterhalfen, Steinhoff, Kinzig, Iberl, Rebmann, Schreier: Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN): 1. Zwischenbericht (29.09.2025, mit Link zum Download im pdf-Format, 12 MB, 199 Seiten). Siehe zum Folgenden auch: LTO, "Kein sprunghafter Anstieg des Cannabiskonsums", 29.09.2025
  13. Anna Bindler, Andreea-Maria Stoica: Cannabiskonsum nach Teillegalisierung stabil, Kokain nimmt seit Jahren zu, in: DIW Wochenbericht 13 / 2026, S. 211-219
  14. Zeit, BKA-Chef kritisiert Umsetzung des Cannabisgesetzes, 25.03.2026

Siehe auch[Bearbeiten]