Neu im Rat: Die ersten Schritte
Mandat annehmen[Bearbeiten]
Nach der Wahl werden die Gewählten von dem/der WahlleiterIn aufgefordert, binnen einer bestimmten Frist das Mandat anzunehmen oder abzulehnen. Wer das nicht schon zu Beginn der Kandidatur gemacht hat, sollte spätestens jetzt prüfen, ob eine sogenannte Unvereinbarkeit zwischen dem Mandat und der beruflichen Tätigkeit besteht. Genaueres steht in den Kommunalverfassungen (siehe Neu im Rat: (Rechts-)Grundlagen). Eine Ablehnung des Mandats ist übrigens unwiderruflich!
Fraktion oder Gruppe bilden[Bearbeiten]
Die Grundlagen zur Bildung einer Fraktion sind in der Kommunalverfassung (siehe Neu im Rat: (Rechts-)Grundlagen) des Landes sowie in der Geschäftsordnung (siehe ebenda) der Kommune zu finden. Da die Fraktionsgröße Einfluss auf die Sitzverteilung in den Ausschüssen sowie die Fraktionsmittel hat, schließen sich – trotz programmatischer Unterschiede – zuweilen MandatsträgerInnen verschiedener Listen zu Fraktionsgemeinschaften zusammen.
Wie der Rat in seiner Gesamtheit brauchen auch Fraktionen und Gruppen Regeln für ihre Zusammenarbeit – eine Fraktions-Geschäftsordnung. Spätestens wenn Konflikte innerhalb der Fraktion aufkommen, zeigt sich der Wert einer solchen Geschäftsordnung. Damit das gar nicht erst passiert oder es wenigstens nicht zu einem Ausstieg einzelner aus der Fraktion oder dem Rat kommt, sollten die einzelnen MandatsträgerInnen nicht nur eine Fraktion sein, sondern ein Team werden. Daran müssen alle von Anfang an arbeiten!
Literaturtipp |
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Beispiel Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten]
Die Kommunalpolitische Vereinigung Grüne/Alternative in den Räten NRW hat auf gar-nrw.de für die nordrhein-westfälischen Kommunalis eine Mustergeschäftsordnung für Grüne Fraktionen veröffentlicht (Download im pdf-Format, 5 Seiten).
Konstituierende Sitzung[Bearbeiten]
Eine vorgegebene Tagesordnung, viele Formalia, unbekannte Gesichter: Sie ist zugegebenermaßen kein leichter Tobak für Neulinge im Kommunalparlament. Deshalb ist eine gute Vorbereitung umso wichtiger! Denn es gibt Entscheidungen, die für die gesamte Wahlperiode gelten: Über die Geschäftsordnung des Rates, die VertreterInnen des Landrates oder der (Ober-)Bürgermeisterin, die Mitglieder im Sparkassenverwaltungsrat oder die Aufwands- und Entschädigungsregelungen. Wiedergewählte FraktionskollegInnen können ihre Erfahrungen aus der letzten Wahlperiode beisteuern, und bei Bedarf weiß die Kommunalpolitische Vereinigung weiter (siehe Neu im Rat: Wo wird mir geholfen?).
Siehe auch[Bearbeiten]
Die Ursprungsversion dieses Artikels wurde erstellt von Rita A. Herrmann, AKP-Redaktion, April 2019