Neue örtliche Energieversorgung als kommunale Aufgabe

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Angaben zur Literatur:


Autor(en): Fabio Longo

Neue örtliche Energieversorgung als kommunale Aufgabe

Verlag: Nomos-Verlag
Ort: Baden-Baden
Erscheinungsjahr: 2010
Seitenzahl: 384
Preis: 89 €
ISBN 978-3-8329-5516-8


Vollständiger Titel[Bearbeiten]

Neue örtliche Energieversorgung als kommunale Aufgabe. Solarsatzungen zwischen gemeindlicher Selbstverwaltung und globalem Klima- und Ressourcenschutz

Rezension von Christopher Schmidt (Schneverdingen)[Bearbeiten]

Die Arbeit des Marburger Rechtsanwalts Longo zur "neuen örtlichen Energieversorgung" ist 2009 als juristische Dissertation an der Philipps-Universität Marburg entstanden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fragen, ob und in welcher Weise das Selbstverwaltungsrecht des Art. 28 Grundgesetz die Gemeinden dazu befugt, Maßnahmen des Klima- und Ressourcenschutzes im eigenen Wirkungskreis zu betreiben und welchen Spielraum die Rechtsgrundlagen des Bau- und Kommunalrechts hinsichtlich des Erlasses örtlicher Solarsatzungen einräumen. Entsprechend sieht der Autor ein wesentliches Kriterium der im Titel des Werks angesprochenen neuen örtlichen Energieversorgung in der Erschließung örtlich verfügbarer, erneuerbarer Energiequellen sowie in der Reduzierung der Zufuhr endlicher Energieträger mit dem Ziel, eine nachhaltige örtliche Energieversorgung zu sichern.

Mittel zum Zweck der neuen Energieversorgung sind für Longo u.a. Solarsatzungen. Hierunter versteht er Festsetzungen in Bebauungsplänen für den verbindlichen Einsatz erneuerbarer Energien, entsprechende örtliche Bauvorschriften sowie Satzungen über den Anschluss- und Benutzungszwang an Nah- und Fernwärmeeinrichtungen. In einem Exkurs geht Longo auf Nutzungsgebote hinsichtlich regenerativer Energien durch städtebauliche Verträge ein.

Dabei sieht er die "Rettung der Welt" nicht als kommunale Aufgabe. Diese dürfe aber mitberücksichtigt werden, wenn die Kommunen siedlungsökologische (örtliche Luftreinhaltung, Schutz des Kleinklimas sowie der baulichen Integration der natürlichen lokalen Energiekreisläufe) sowie siedlungsökonomische Anliegen (nachhaltige Kommunal- bzw. Regionalentwicklung, Energieautonomie) verfolgten. Denn solche stellten Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes dar. Auch die Eigentumsfreiheit stehe Gebotsnormen zur Installation von Solaranlagen dann nicht entgegen, wenn durch diese keine Gesamtkosten (Investitionen abzüglich ersparter Aufwendungen und verlorener Subventionen bzw. Vergütungen nach dem EEG) von mehr als 5 Prozent des objektiven Grundstücks- und Gebäudewerts hervorgerufen würden. Letztlich könnten sich Probleme daher nur im Altbaubereich ergeben, wofür Ausnahme- und Befreiungsregelungen in den Solarsatzungen vorzusehen seien.

Breiten Raum nehmen in Longos Arbeit die Fragen ein, welche Festsetzungen im Bebauungsplan einerseits bzw. in örtlichen Bauvorschriften nach dem Bauordnungsrecht Hessens und des Saarlands andererseits erlaubt sind. Zusammengefasst sei es in Bebauungsplänen u.a. zulässig, die Installation von Solarwärme- und Solarstromanlagen vorzuschreiben. Dies gelte jedoch nur für Neubauten und wesentliche Umbauten an Bestandsgebäuden. Neben diesen Regelungen sei es möglich, in Hessen und dem Saarland örtliche Bauvorschriften für den Erlass von Solarsatzungen zur Vorgabe von Solarwärmeanlagen (beide Länder) sowie Solarstromanlagen (nur im Saarland) einzusetzen. Dabei sieht Longo die im Anhang abgedruckte Marburger Solarsatzung[1], die bundesweit Beachtung gefunden hat, als rechtmäßig an. Dies entspricht nicht dem inzwischen verkündeten Urteil des VG Gießen vom 12.5.2010 (Az. 8 K 4071/08.GI), dessen Entscheidungsgründe bei Abfassung der Rezension noch nicht vorlagen. Zuletzt vergleicht Longo die Vorschriften der Bundesländer hinsichtlich der Möglichkeiten, einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Nah- und Fernwärmeversorgung vorzuschreiben.

Insgesamt gebührt dem Autor Lob für seine Abhandlung, die eine systematische Darstellung der Probleme im Zusammenhang mit Solarsatzungen enthält. Die Untersuchung gibt Kommunalpolitikerinnen und -politikern vielfältige Ansätze zur Förderung regenerativer Energien. Dabei soll jedoch nicht verschwiegen werden, dass eine juristische Vorkenntnis nützlich ist, will man das Werk insgesamt durchdringen.

Fußnote[Bearbeiten]

Weblink[Bearbeiten]