Passiva

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Passiva bilden die rechte Seite der Bilanz (Gegensatz: Aktiva). Sie stellen die Mittelherkunft dar. Die Passiva umfassen das Eigenkapital (inkl. Rücklagen) sowie Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten.

Rechtsgrundlage[Bearbeiten]

Die Innenministerien der Bundesländer haben in ihren Haushalts- und Kassenverordnungen festgelegt, was in der kommunalen Bilanz unter Passiva (mindestens) aufzuführen ist; die entsprechenden Textstellen lassen sich über die Internet-Seite Doppikvergleich auffinden.

Für private Kapitalgesellschaften legt § 266 HGB den Aufbau einer Bilanz und damit auch Inhalt und Gliederung der Aktivseite gesetzlich fest.

Weblinks[Bearbeiten]

  • Passiva im Gabler Wirtschaftslexikon
  • Passiva im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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