Passiva
Passiva bilden die rechte Seite der Bilanz (Gegensatz: Aktiva). Sie stellen die Mittelherkunft dar. Die Passiva umfassen das Eigenkapital (inkl. Rücklagen) sowie Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten.
Rechtsgrundlage[Bearbeiten]
Die Innenministerien der Bundesländer haben in ihren Haushalts- und Kassenverordnungen festgelegt, was in der kommunalen Bilanz unter Passiva (mindestens) aufzuführen ist; die entsprechenden Textstellen lassen sich über die Internet-Seite Doppikvergleich auffinden.
Für private Kapitalgesellschaften legt § 266 HGB den Aufbau einer Bilanz und damit auch Inhalt und Gliederung der Aktivseite gesetzlich fest.
Weblinks[Bearbeiten]
- Passiva im Gabler Wirtschaftslexikon
- Passiva im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und FinanzwirtschaftNicht die Information gefunden, die Sie suchen? Fragen Sie uns auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!