Aktiva

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Aktiva entsprechen der linken Seite der Bilanz (Gegensatz: Passiva). Sie stellen die Mittelverwendung der Kommune dar. Die Aktiva umfassen das Anlage- und das Umlaufvermögen der Kommune sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.

Rechtsgrundlage[Bearbeiten]

Die Innenministerien der Bundesländer haben in ihren Gemeindehaushaltsverordnungen festgelegt, was in der kommunalen Bilanz unter Aktiva (mindestens) aufzuführen ist.

Für private Kapitalgesellschaften legt § 266 HGB den Aufbau einer Bilanz und damit auch Inhalt und Gliederung der Aktivseite gesetzlich fest.

Weblinks[Bearbeiten]