Aktiva
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Aktiva entsprechen der linken Seite der Bilanz (Gegensatz: Passiva). Sie stellen die Mittelverwendung der Kommune dar. Die Aktiva umfassen das Anlage- und das Umlaufvermögen der Kommune sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.
Rechtsgrundlage[Bearbeiten]
Die Innenministerien der Bundesländer haben in ihren Gemeindehaushaltsverordnungen festgelegt, was in der kommunalen Bilanz unter Aktiva (mindestens) aufzuführen ist.
Für private Kapitalgesellschaften legt § 266 HGB den Aufbau einer Bilanz und damit auch Inhalt und Gliederung der Aktivseite gesetzlich fest.
Weblinks[Bearbeiten]
- Aktiva im Gabler Wirtschaftslexikon
- Aktiva im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
- Prof. Dr. Holger Mühlenkamp / Dipl.-Kfm. Andreas Glöckner: Rechtsvergleich Doppik - Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen, Kapitel 1: Wertansätze von Aktive (in der Eröffnungsbilanz) (pdf-Format, 92 Seiten)Nicht die Information gefunden, die Sie suchen? Fragen Sie uns auf der Diskussionsseite zu diesem Artikel!