Regenwassernutzung

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Unter Regenwassernutzung versteht man den Versuch, anstelle der Ableitung in die Kanalisation das durch Regen anfallende Wasser für spezielle Zwecke zu nutzen, z. B. für die Gartenbewässerung, für Toilettenspülungen oder als industrielles Brauchwasser.

Prinzipiell gilt es, Regenwasser möglichst nahe an seinem Entstehungsort zu sammeln und zu speichern, wenn man es benutzen will, statt es – wie bisher üblich – auf schnellstem Wege direkt oder indirekt über die Kanalisation in die Gewässer abzuleiten. Ein ökologischer Grund dafür wäre u. a. der schonende Umgang mit dem Trinkwasser.

In Zukunft sollte bei jeder Bauleitplanung und – soweit rechtlich möglich – bei jeder Baugenehmigung auf folgendes gedrungen werden:

  • Regenwasser sollte so weit wie möglich versickert werden;
  • wenn Regenwasser nicht versickert werden kann, dann sollten starke Regenfälle dezentral in Regenwasserrückhaltebecken gesammelt werden;
  • Flachdächer sollten als Regenwasserspeicher mindestens extensiv begrünt werden;

Der ökologische Wert der Regenwasserspeicherung und -versickerung besteht u. a. in der Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und einer die Staubbildung herabsetzenden Durchfeuchtung der Böden. Insgesamt trägt gesammeltes Regenwasser zur Verbesserung des Wasserhaushaltes und damit der Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen bei. Ferner führt es zu einer Abflachung von Abflussspitzen in den Gewässern und damit zu einer Verringerung der Hochwasserproblematik. Nutzungsmöglichkeiten von zuvor gespeichertem Regenwasser gibt es in folgenden Bereichen:

Begrünung von Flachdächern: Begrünte Dächer halten durch die "Schwammwirkung" ihrer Boden- und Pflanzenschicht Regenwasser zurück und verringern so die bei unbegrünten Dächern extremen Abflussspitzen. Die städtischen Gebäude sollten bei der Dachbegrünung vorbildlich sein. Die textliche Festsetzung in Bebauungsplänen kann lauten: "Dachflächen mit einer Neigung von weniger als 15° sind fachgerecht zu begrünen. Ausnahmen können zugelassen werden, soweit Dachteilflächen für Belichtungszwecke benötigt werden oder die statische Beschaffenheit des Baukörpers oder andere besondere Umstände entgegenstehen." Ganzheitlich wird dieser Ansatz im Konzept der Schwammstadt gedacht.

Gewässergestaltung: Zum Umgang mit Regenwasser in Baugebieten gehört, dass vorhandene Gewässer in ökologisch optimaler Weise in der Bebauungsplanung berücksichtigt werden. Der Umgang mit den Gewässern in Baugebieten war in der Vergangenheit ein extremes Beispiel dafür, dass die Belange der Landschaftspflege und des Naturschutzes, d. h. die Erhaltung und Wiederherstellung der Landschaft als Lebensraum für Pflanzen- und Tiergemeinschaften sowie als Erholungsraum, zu wenig berücksichtigt wurden. Wasserbauliche Maßnahmen dienten vor allem der Schaffung möglichst großer günstiger Bauflächen und dem problemlosen Abfluss des anfallenden Regenwassers, wenn sie nicht gar als Teil der Kanalisationsanlage vollständig verrohrt wurden. Grundsätzlich sollten die Wasserbehörden keine wasserrechtlichen Genehmigungen mehr erteilen, mit denen vorhandene Gewässer aufgehoben oder verrohrt werden, auch wenn dies für Stadtplaner oft die beste Gelegenheit ist, möglichst günstige Bauflächen zu erschließen.

Bauwerksdrainagen als Grundwassersenke: Ein wenig bekanntes, aber wichtiges Thema. Vielfach wird nicht beachtet, dass Bauwerksdrainagen zu einem erheblichen Absinken des Grundwasserstandes und zu großen Grundwassereinleitungen in das Kanalisationsnetz führen. Hintergrund ist, dass vielfach Keller von Gebäuden bis in den Grundwasserbereich hinein gebaut werden und es damit zwingend erforderlich wird, auf Jahrzehnte hin Grundwasser aus Drainagen um das Gebäude herum abzupumpen. In den Bebauungsplänen sollte grundsätzlich nicht mehr zugelassen werden, dass Kellersohlen unterhalb des ständigen Grundwasserspiegels liegen. Ausnahmen sollten nur dann genehmigt werden, wenn die Keller als wasserdichte Wannen ausgeführt werden.

Regenwasseranlagen: Inzwischen gibt es eine umfängliche Technik von Regenwasseranlagen für die unterschiedlichsten Nutzungsansprüche. Aufgefangenes und gespeichertes Regenwasser, welches hernach zum Rasengießen, Bewässern von Blumenrabatten und Zierteichen, aber auch zur Toilettenspülung und als industrielles Brauchwasser genutzt wird, bildet einen sinnvollen Beitrag zur umweltschonenden Trinkwassereinsparung. Vor allem auch in öffentlichen Gebäuden lassen sich viele Nutzungsmöglichkeiten finden.

Aus den Wasserhähnen in der Küche, beim Waschbecken, der Dusche und der Badewanne muss nach den deutschen Gesetzesvorschriften Wasser in Trinkwasserqualität kommen. Wird ein zweites Wassernetz für Wasser mit einer geringeren Qualitätsstufe errichtet, so heißt dies Betriebswassernetz (nicht Grauwassernetz). Gespeist werden kann dieses Betriebswassernetz aus einer Regenwasseranlage, einem Brunnen oder aufbereitetem Flusswasser; solche Anlagen sind heute technisch ausgereift vorhanden.

Noch im Versuchs- und Erprobungsstadium dagegen befindet sich die Grauwassernutzung. Hierbei wird der Abfluss von Badewanne, Dusche, Waschmaschine und Waschbecken dezentral aufbereitet, etwa durch eine Pflanzenkläranlage, um es anschließend zur Toilettenspülung nutzen zu können. Weniger als die Hälfte des Wasserverbrauches in den Haushalten braucht Trinkwasserqualität. Auch in der Industrieproduktion wird längst nicht immer Wasser in Trinkwasserqualität benötigt.

Vor allem bei der Errichtung von Neubauten ist daher nachzuprüfen, ob sich nicht der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage rentiert, die aufgefangenes Regenwasser für die Verwendung zur WC-Spülung, als Wasser für die Gartenbewässerung und vieles mehr aufbereitet und über ein zweites Wassernetz dort hinleitet, wo es gebraucht wird.

Literatur[Bearbeiten]

  • Mönninghoff, H. (Hrsg.): Wege zur ökologischen Wasserversorgung, Staufen 1993, Ökobuch-Verlag
  • Landeshauptstadt Hannover (Hrsg.): Leitlinien für den Umgang mit Regenwasser in Baugebieten, Schriftenreihe kommunaler Umweltschutz Heft 3/1993, Hannover