Straßenausbaubeiträge in Hessen
Zur Definition von Straßenausbaubeiträgen und den Grundlagen siehe: Straßenausbaubeitrag
Das hessische Kommunalabgabengesetz (KAG) schreibt für die Kommunen keine strikte Pflicht vor, Straßenausbaubeiträge zu erheben, es enthält vielmehr seit 2013 eine Kann-Bestimmung. § 11 Abs. 1 S. 2 lautet: "Die Gemeinden können für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen), der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben." Weiterhin erlaubt das KAG statt einmaliger auch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (§ 11a).
Für finanzschwache Gemeinden bis 2018 Pflicht[Bearbeiten]
Die Kann-Bestimmung verwandelte sich allerdings in der Praxis für bestimmte Gemeinden in eine Pflicht: Sofern eine Gemeinde ihren Haushalt nicht aus eigener Kraft ausgleichen kann und somit Auflagen durch die Kommunalaufsicht möglich sind, verlangte die Aufsichtsbehörde, dass die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpft und somit auch ggf. Straßenausbaubeiträge erhebt.[1] Diese Praxis der Kommunalaufsicht war aufgrund einer Klage der Gemeinde Schlitz vom Verwaltungsrechtshof Kassel und in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht als verfassungsgemäß erkannt worden.[2] Die nach § 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) bestehende Pflicht zum Haushaltsausgleich auch mittels Abgaben verdichte das Ermessen nach dem KAG zu einer Verpflichtung, Ausbaubeiträge auch tatsächlich zu erheben. Neben Schlitz wurden beispielsweise auch Karben, Bad Vilbel und Bad Nauheim durch die Kommunalaufsicht zum Erlass einer entsprechenden Satzung gezwungen.
Nach Angaben des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hatten Anfang 2018 rund 400 der 426 hessischen Kommunen eine Straßenausbaubeitragssatzung, dabei erhoben 42 Gemeinden wiederkehrende Straßenausbaubeiträge.[3]
Pfungstadt: Anklage wegen nicht erhobener Beiträge[Bearbeiten]
Für den Bürgermeister in Pfungstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg), Patrick Koch, und seinen Vorgänger Horst Baier (beide SPD) führte die Nichterhebung von Straßenausbaubeiträgen in den Jahren 2010-2015 gar zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und einer Anklage wegen Untreue. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft waren Beiträge nicht wie von der seinerzeit gültigen Satzung vorgeschrieben von der Stadt eingetrieben worden. Der Schaden für die Gemeinde soll bei 2,4 Mio. € liegen. Die Ansprüche der Stadt gegen die Anlieger*innen sind 2015 verjährt. Nach Auskunft der Betroffenen war Baier der Überzeugung, es liege keine Beitragspflicht vor. Sein Nachfolger gibt an, er habe nach Übernahme des Amtes "die verwaltungsinterne Aufarbeitung dieses Themas angestoßen" und 2015 "eine Sonderprüfung durch das Revisionsamt des Landkreises beantragt". Eine rechtskräftige Entscheidung liegt noch nicht vor (Stand Februar 2021).[4]
Beiträge politisch umstritten[Bearbeiten]
Anfang 2018 setzte eine Diskussion über eine Abschaffung der Beiträge ein. Im November 2017 hatte sich ein Bündnis aus zunächst 14 Initiativen unter dem Namen Straßenbeitragsfreies Hessen gegründet, das mittlerweile (Stand August 2019) nach eigenen Angaben auf mehr als 50 Mitgliedsgruppen angewachsen ist und in enger Verbindung zum Verband Wohneigentum steht. Das Bündnis wünscht ein Volksbegehren zum Thema, das aber an der hessischen Verfassung scheitert, die u.a. Abgabengesetze von Volksbegehren ausschließt. Einige Gemeinden forderten ebenfalls die Abschaffung,[5] andere warnten vor negativen finanziellen Folgen für die Gemeinden.[6] Die kommunalen Spitzenverbände verteidigen die Beiträge, insbesondere weil sie eine Mehrbelastung der Gemeinden fürchten. Dagegen forderten SPD und die Linke eine Abschaffung der Beiträge mit entsprechendem Ausgleich durch das Land, während die FDP die Beiträge vollständig in die Entscheidung der Kommunen stellen wollte.[7]
April 2018: Kompromisslösung[Bearbeiten]
Im April 2018 verständigte sich die schwarz-grüne Landesregierung mit der oppositionellen FDP auf einen politischen Kompromiss: Die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte auch im Fall von Haushaltsdefiziten entfallen. Weiterhin wurde den Gemeinden ermöglicht, die Dauer von Ratenzahlungen auf 20 (statt zuvor 5) Jahre zu strecken. Schließlich zahlt das Land an Gemeinden mit wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen eine Pauschale von 20.000 € zum Ausgleich des höheren Verwaltungsaufwandes.[8] Einige Gemeinden wie Rüdesheim und Neu-Anspach führten daraufhin die wiederkehrenden Beiträge ein - in Neu-Anspach wurde die entsprechende Satzung jedoch nach einem Jahr schon wieder aufgehoben.
Diskussion geht weiter[Bearbeiten]
Mit der Änderung des Landesrechts wurde die Diskussion nicht beendet. Das Initiativenbündnis macht weiterhin gegen die Beiträge mobil, unterstützt von SPD und Linken sowie Freien Wählern. Letztere starteten im März 2018 eine Kampagne "Rote Karte für die Strabs" und sammelten Unterschriften unter eine Petition zur Abschaffung der Beiträge, die es bis zum Juli auf 15.000 Unterschriften brachte. Auch einige Gemeinden wie z.B. Geisenheim schlossen sich der Forderung an.[9] Am 29.08.2019 wurde die Petition mit gut 29.000 Unterschriften übergeben.[10] Die Mehrheit des Landtages lehnte sie jedoch Anfang 2020 ab.[11]
Am 1. Juli 2019 veröffentlichte die AG Straßenbeitragsfreies Hessen einen offenen Brief an den Ministerpräsidenten. Sie verweist darauf, dass in der Landtagsanhörung am 9. Mai 2019 niemand für die Beibehaltung der Beiträge plädiert habe. Da andere Bundesländer die Beiträge bereits abgeschafft und durch Landesmittel ersetzt haben, müssten die hessischen Steuerzahler/innen neben den Beiträgen in ihrer Gemeinde auch die Straßenausbaukosten in anderen Ländern über den Länderfinanzausgleich mitfinanzieren. Zum Schluss wird auf die Vorteile verwiesen, die Land und Gemeinden durch privaten Grundbesitz haben.
In einzelnen Kommunen wurde und wird die Diskussion dennoch sehr kontrovers weitergeführt. Die Rechtslage wird als ungerecht empfunden, da sie finanziell gutgestellten Gemeinden die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ermöglicht, vielen anderen jedoch nicht. Teilweise haben Gemeinden, die auf die Beiträge verzichtet, im Gegenzug die Grundsteuer erhöht mit der Folge, dass jetzt auch die Grundeigentümer/innen zusätzlich belastet werden, die vor kurzem noch Ausbaumaßnahmen über einen Beitrag mitfinanziert haben.[12]
Nach und nach verzichten immer mehr Gemeinden auf die Straßenausbaubeiträge, die Mehrheit erhebt sie jedoch weiterhin. Bis Ende 2018 hatten ca. 40 von über 400 hessischen Gemeinden die Straßenausbaubeiträge abgeschafft[13], bis Mai 2019 etwa 70. Im Juli 2019 waren es 101, Ende August 2021 bereits 154 Gemeinden, die die Beiträge abgeschafft hatten. Zu diesem Zeitpunkt erhoben 208 Gemeinden einmalige Beiträge, 46 Gemeinden wiederkehrende Beiträge.[14]
WIBank gewährt zinsloses Darlehen bei Ratenzahlung[Bearbeiten]
Seit dem 01.04.2021 gewährt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) aufgrund eines Förderprogramm des Landes Kommunen, die ihren Bürger*innen bei Straßenausbaubeiträgen Ratenzahlung ermöglichen, einen zinslosen Kommunalkredit. Damit reagiert das Land darauf, dass einige Gemeinden keine Ratenzahlung gestatteten, weil sie den finanziellen Engpass befürchten, der entsteht, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen und bezahlt ist, die Raten aus den Beiträgen aber noch ausstehen. Die Kredite werden mit Laufzeiten von 10 oder 20 Jahren angeboten, insgesamt stehen dafür 30 Mio. € bereit.
Weblinks[Bearbeiten]
- WIBank: Kommunaldarlehen - Straßenbeiträge mit Informationen zu den Konditionen und Voraussetzungen, rechtlichen Hinweisen und Formularen zum Download
- Quelle: Presseportal, Neues Förderprogramm für Kommunen: Zinsloses Darlehen zur Finanzierung von Straßenbeiträgen, 25.03.2021
VGH: Abrechnungsgebiete müssen genau bestimmt sein[Bearbeiten]
In einem Beschluss vom 19.05.2022[15] stellt der Hessische Verwaltungsgerichtshof fest, dass bei wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen die jeweiligen Abrechnungsgebiete genau bestimmt sein müssen. Im zugrundeliegenden Fall hatte die Gemeinde Buseck (Landkreis Gießen) in einer Satzung über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge auf eine Karte des Gemeindegebietes verwiesen, in dem jedoch die Grenzen der Abrechnungsgebiete nicht genau markiert wurden. Die Satzung wurde insgesamt für unwirksam erklärt.[16]
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ Vgl. das Beispiel Mörfelden-Walldorf: Echo online, "Ausbluten der Kommunen", 23.11.2017
- ↑ Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 29.05.2019, Az. BVerwG 10 C 1.18; siehe auch die Pressemitteilung des Gerichts vom selben Tag sowie juraforum, Kommunen dürfen von Ländern zu Straßenausbaubeiträgen gezwungen werden, 30.05.2019; Der Neue Kämmerer: Strabs: Aufsicht darf Kommunen zur Erhebung zwingen, 03.06.2019
- ↑ Frankfurter Rundschau: Kommunen verteidigen Straßenbeiträge, 12.04.2018
- ↑ Der Neue Kämmerer, Bürgermeister von Pfungstadt und Vorgänger angeklagt, 17.09.2020; Frankfurter Allgemeine, Anklage gegen Bürgermeister, 11.09.2020
- ↑ Beispiel Rüsselsheim, siehe focus: Rüsselsheim fordert Abschaffung der Straßenbeitragssatzung, 19.01.2018
- ↑ Beispiel Geisenheim: Wiesbadener Kurier, Geisenheimer Bürgermeister appelliert an das Land, die Kommunen bei Straßenbeiträgen nicht allein zu lassen, 22.03.2018; Beispiel Taunusstein: Wiesbadener Kurier, Taunussteiner Bürgermeister Sandro Zehner sieht noch mehr Probleme auf die Kommunen zukommen, 30.05.2018
- ↑ Frankfurter Rundschau: Kommunen verteidigen Straßenbeiträge, 12.04.2018
- ↑ Allgemeine Zeitung: Entlastung für Anwohner, 26.04.2018; Frankfurter Rundschau: Jamaika-Lösung bei Straßenbau-Gebühren, 26.04.2018. Zu den politischen Reaktionen auf diesen Beschluss siehe Osthessen.News: Straßenbeitrag in Hessen: Kommunen sollen selbst entscheiden - Reaktionen, 27.04.2018, sowie Gießener Anzeiger: Land will Kommunen Entscheidung über Straßenbeiträge überlassen, 02.05.2019
- ↑ focus, 15 000 beteiligen sich an Petition gegen Straßenbaubeiträge, 18.07.2018; Wiesbadener Tageblatt, Straßenbeiträge: SPD sieht Resolution als gescheitert an, 15.10.2018
- ↑ Süddeutsche Zeitung: Petition an Landtag fordert Abschaffung von Straßenbeiträgen, 29.08.2019; hessenschau: Kassel schafft Straßenbeiträge ab - Petition fordert hessenweites Ende, 29.08.2019; FAZ: Opposition und Bürgerinitiativen kämpfen gegen Beiträge, 31.08.2019
- ↑ Oberhessische Zeitung: Petition abgelehnt, 06.03.2020
- ↑ Als Beispiele siehe: Gießener Anzeiger: Laubacher Stadtverordnete vertagen Entscheidung über "Strabs", 23.02.2019; Wiesbadener Kurier: Protest gegen Straßenbeiträge im Rheingau-Taunus-Kreis wächst, 8.3.2019; Wiesbadener Tagblatt: Resolution gegen die Straßenbeiträge in Taunusstein, 30.03.2019, dazu auch ein Interview mit Bürgermeister Zehner vom selben Tag; HNA, Streit um Straßenbeiträge: In sieben Kreis-Kommunen abgeschafft, 14.01.2020.
- ↑ HNA, Straßenbeiträge treiben Keil zwischen Bürger und Kommune, 27.01.2019
- ↑ Hessischer Landtag, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Drucksache 20/3493, 01. 10. 2020 (pdf-Format, 4 Seiten); siehe auch Süddeutsche Zeitung, Weniger hessische Kommunen erheben Straßenbeiträge, 18.02.2022
- ↑ Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19.05.2022, Aktenzeichen: 5 C 2869/19.N
- ↑ Ein ähnliches Urteil gibt es aus Niedersachsen; siehe dazu den Abschnitt OVG Lüneburg: Wiederkehrende Beiträge verfassungsgemäß im Artikel über die Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen
Weblinks[Bearbeiten]
- Bürgerservice Hessenrecht: Gesetz über kommunale Abgaben (KAG); zu Straßenausbaubeiträgen insb. §§ 11,11a
- Straßenbeitragsfreies Hessen - eine AG hessischer Bürgerinitiativen
- Verband Wohneigentum: Weg mit den Straßenausbaubeiträgen