Verbot der Wasserentnahme
Der Klimawandel führt im Zusammenhang mit dem Wasserverbrauch von Industrie, Landwirtschaft und Haushalten immer häufiger zu immer niedrigeren Grundwasserpegeln[1] und auch zu sinkenden Wasserständen in Oberflächengewässern. Wo die natürlichen Wasservorräte unter ein kritisches Maß sinken, reagieren Kreise und Städte mit einem Verbot der Wasserentnahme aus Gewässern, teilweise auch aus dem Grundwasser. Gelegentlich wird auch das Bewässern von Gärten generell oder zu bestimmten Tageszeiten und/oder das Befüllen von Pools verboten. Einzelne Appelle[2] und Verbote gab es schon öfter, im Sommer 2025 betrifft dies jedoch immer mehr Regionen.
Sommer 2025: Viele Regionen betroffen[Bearbeiten]
Nach einer Übersicht des Focus von Anfang Juli 2025[3] hatten zu diesem Zeitpunkt viele Landkreise in Brandenburg (teils schon Anfang bis Mitte Juni) sowie mehrere in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, außerdem einige in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen unterschiedlich weitreichende Verbote ausgesprochen. Überwiegend wurde die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern generell untersagt, in einzelnen Fällen eingeschränkt (z.B. nur die Entnahme mit Pumpen oder nur zwischen 8 und 20 Uhr). In einigen Kreisen in Baden-Württemberg war die Entnahme genehmigungspflichtig oder (in Waldshut) nur aus dem Rhein erlaubt. In den Kreisen bzw. Städten Warendorf, Münster und Steinfurt war die Entnahme von Wasser aus der Ems untersagt. In Salzgitter galt zudem ein Bewässerungsverbot tagsüber bei Temperaturen über 20 Grad.
Es ist zu erwarten, dass sich diese Verbote noch erheblich ausweiten werden. Kurz nach der genannten Veröffentlichung zogen z.B. Kreise in Oberfranken nach. In vielen Fällen gibt es Ausnahmen, z.B. für die Feuerwehr oder das Tränken von Vieh. Verstöße gegen die Verbote werden mit Bußgeldern geahndet, deren Höchstbetrag je nach Landkreis bzw. Stadt zwischen 10.000 und 100.000 € liegt. Üblicherweise werden diese Vorschriften über eine Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde erlassen. Dabei wird regelmäßig die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Meist gelten die Verbote befristet, sie gelten mancherorts bis Ende August, anderswo bis September oder Oktober.
Private Brunnen umstritten[Bearbeiten]
Umstritten ist das Nutzen privater Brunnen z.B. auf Gartengrundstücken. Aus Sicht vieler Behörden ist die Wasserentnahme über diese Brunnen, die Wasser aus eher geringer Tiefe fördern, als geringfügig einzuschätzen. Der BUND kritisiert jedoch, dass die Behörden die Fördermengen nicht kennen; zwar ist in vielen Regionen das Anlegen eines privaten Brunnens anzeige- oder genehmigungspflichtig, doch Durchflusszähler existieren zumeist nicht.[4]
Fußnoten[Bearbeiten]
- ↑ Siehe dazu die Artikel: Grundwasserstress in Deutschland und Grundwasseratlas.
- ↑ Beispiel Chiemgau: chiemgau24: Region kämpft mit Wasserknappheit - Amt mit eindringlicher Bitte an Bevölkerung, 30.06.2025
- ↑ Focus: Millionen Deutsche betroffen: In diesen Regionen gilt schon der Wasser-Stopp mit interaktiver Karte der betroffenen Landkreise, Stand: 04.07.2025
- ↑ Zeitung für kommunale Wirtschaft: Umweltschützer sehen private Brunnen kritisch, 23.06.2022
Materialien[Bearbeiten]
Beispiele für Allgemeinverfügungen[Bearbeiten]
- Landkreis Elbe-Elster: Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern (pdf-Format)
- Landkreis Spree-Neiße: Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs von oberirdischen Gewässern im Einzugsgebiet der Spree (17.06.2025, pdf-Format); siehe auch die Pressemitteilung dazu
- Landkreis Dahme-Spreewald: Ganztägige Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern (03.07.2025, pdf-Format, ab S. 3); siehe auch die Pressemitteilung dazu
- Landkreis Oberspreewald-Lausitz: Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree (10.06.2025, pdf-Format)
- Stadt Salzgitter: Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung und Bewässerung auf dem Gebiet der Stadt Salzgitter (11.06.2025, pdf-Format); siehe auch die Pressemitteilung dazu
- Region Hannover (Niedersachsen): Allgemeinverfügung der Region Hannover zur zeitlichen Beschränkung der Nutzung von Beregnungsanlagen und Rasensprengern im Regionsgebiet vom 13.05.2025
- Landkreis Wolfenbüttel (Niedersachsen): Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern und dem Grundwasser auf dem Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel vom 16.06.2025 (pdf-Format); siehe auch die Pressemitteilung dazu
- Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt): Allgemeinverfügung zur Beschränkung / Verbot von Wasserentnahmen im Landkreis Börde, 02.07.2025 (pdf-Format); siehe auch die Pressemitteilung dazu
Überblick zu einzelnen Ländern oder Regionen[Bearbeiten]
Baden-Württemberg[Bearbeiten]
Bayern[Bearbeiten]
- BR: Wenig Wasser in Bayern: Drohen Bewässerungsverbote?, 01.07.2025
- inFranken: Trockenheit in Oberfranken: Nächster Landkreis verbietet Wasserentnahme, 07.07.2025
Brandenburg[Bearbeiten]
- tagesschau: Trockenheit und Niedrigwasser: Cottbus untersagt jetzt auch die Wasserentnahme aus Seen und Flüssen (24.06.2025, mit Informationen über weitere Kreise in Brandenburg)
- Tagesspiegel/Potsdamer Neueste Nachrichten: In Brandenburg wird das Wasser knapp: Immer mehr Kreise schränken die Entnahme ein, 27.06.2025
Hessen[Bearbeiten]
- hessenschau: Erste Landkreise verbieten Wasserentnahme aus Flüssen und Seen, 04.07.2025
Niedersachsen[Bearbeiten]
- NDR: Immer mehr niedersächsische Kommunen schränken Bewässerung ein, 02.07.2025
- Kreiszeitung: Neue Regeln und Bewässerungsverbot: Das gilt in diesen Regionen Niedersachsens, 02.07.2025
- RegionalHeute: Verbote erlassen: Was die neuen Wasser-Regeln jetzt für alle bedeuten, 04.07.2025
Rheinland-Pfalz[Bearbeiten]
- SWR: [https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/wasserknappheit-trockenheit-was-ist-erlaubt-private-brunnen-garten-pool-giessen-regeln-rlp-100.html Brunnenbau, Privatpools und Gießen bei Wasserknappheit - diese Regeln gelten in RLP, 04.07.2025
Sachsen-Anhalt[Bearbeiten]
Details zu einzelnen Kreisen und Orten[Bearbeiten]
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
- Eßlinger Zeitung: Kreis Esslingen untersagt Wasserentnahme aus Gewässern (27.06.2025)
- Schwäbische Post: Landratsamt Ostalb verbietet wegen der Trockenheit Wasserentnahmen aus Gewässern, 03.07.2025
- Reutlinger General-Anzeiger: Kreis Reutlingen verbietet Wasserentnahme aus Flüssen und Seen, 03.07.2025
- Niederlausitz aktuell: Wegen Trockenheit: Spree-Neiße verhängt ganztägig Wasserentnahmeverbot, 26.06.2025
- Meetingpoint Brandenburg: Ab Juli: Brandenburg setzt strikte Limits für Wasserentnahmen (30.06.2025; gemeint ist die Stadt Brandenburg an der Havel)
- Märkische Allgemeine: Potsdam-Mittelmark: Rasen sprengen und Wasser abpumpen ab sofort verboten, 05.07.2025
- Märkische Allgemeine: Rekordhitze im Havelland: Landkreis verhängt Bewässerungsverbot – Strafen drohen, 06.07.2025
- Göttinger Tageblatt: Trockenheit: Landkreis Göttingen schränkt das Entnehmen von Wasser ein, 01.07.2025
- Merkurist: Dürre-Alarm: Mainz verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen, 04.07.2025
- Osthessen News: Wasserentnahmeverbot ab Samstag: "Wir müssen unsere Gewässer schützen", 04.07.2025 mit weiteren Links
- mdr: Stadt Dresden verbietet das Abpumpen von Wasser, 30.06.2025
- Freie Presse: Nordsachsen verbietet wegen Trockenheit die Wasserentnahme, 02.07.2025
- Volksstimme: Landkreis Anhalt-Bitterfeld erlässt Gießverbot wegen Trockenheit, 03.07.2025
Siehe auch[Bearbeiten]
- Deutschlandfunk: Deutscher Städte- und Gemeindebund für Bewässerungs-Verbote, 29.06.2025
- Handelsblatt: Sorge vor Wasserknappheit alarmiert Kommunen, 05.07.2025