Von einem zahlungsorientierten zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen

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Unter dem Titel "Reform des Gemeindehaushaltsrechts: Von einem zahlungsorientierten zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen" fasste am 21.11.2003 die Innenministerkonferenz einen Beschluss, mit dem die Reform des Gemeindehaushaltsrechts von der Kameralistik zur Doppik eingeleitet wurde. Der Beschluss umfasst u.a. einen als ""Leittext" bezeichneten Vorschlag für eine doppische Gemeindehaushaltsverordnung sowie Vorschläge für die alternative Einführung der erweiterten Kameralistik und für Produkt- und Kontenrahmen. Die Vorschläge wurden nicht 1:1 umgesetzt, sondern von den Bundesländern bei der Einführung der Doppik unterschiedlich abgewandelt, so dass die in der Reform von 1973/74 erreichte Vereinheitlichung von kommunalem Haushaltsrecht und Haushaltssystematik wieder verlorenging.

Inhalt[1][Bearbeiten]

  • Beschluss mit Protokollnotizen einzelner Bundesländer (S. 2)
  • Bericht (S. 5)
  • Erläuterungen zum Leittext einer „doppischen“ Gemeindehaushaltsverordnung (S. 12)
  • Leittext "Gemeindehaushaltsverordnung für ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen" (S. 52)
  • Synopse zur Gemeindehaushaltsverordnung für ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen (S. 81; Vergleich unterschiedlicher bis 2003 erstellter Entwürfe)
  • Erläuterungen zum Leittext für eine Gemeindehaushaltsverordnung für die erweiterte Kameralistik (S. 221)
  • Leittext für eine Gemeindehaushaltsverordnung für die erweiterte Kameralistik (S. 226)
  • Beispielstexte für notwendige Änderungen der haushaltsrechtlichen Regelungen in den Gemeindeordnungen (S. 248)
  • Empfehlung für einen gemeinsamen Produktrahmen, der vom Rechnungsstil unabhängig ist (S. 301)
  • Empfehlung für Kontenrahmen für das doppische Rechnungswesen (S. 309)

Fußnote[Bearbeiten]

  1. Die Seitenzahlen beziehen sich auf die unter "Weblink" verlinkte pdf-Fassung des Beschlusses

Weblink[Bearbeiten]